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   LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2019 - 26 Ta 1701/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,33269
LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2019 - 26 Ta 1701/19 (https://dejure.org/2019,33269)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.10.2019 - 26 Ta 1701/19 (https://dejure.org/2019,33269)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. Oktober 2019 - 26 Ta 1701/19 (https://dejure.org/2019,33269)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige Vollstreckbarkeit einstweiliger Verfügung im Beschlussverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • ArbG Aachen, 17.06.2019 - 1 BVGa 4/19
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2019 - 26 Ta 1701/19
    die Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Ausfertigung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 2. August 2019 - 1 BVGa 4/19 - für unzulässig zu erklären,.

    im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 732 Abs. 2 ZPO zu erkennen, die Zwangsvollstreckung aus den Ziffern 1 bis 4 des Beschlusses des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) - 1 BVGa 4/19, hilfsweise ohne Sicherheitsleistung, einstweilen einzustellen.

  • LAG Hessen, 09.08.2016 - 7 Ta 310/16

    Bei einem Vergleich mit Widerrufsvorbehalt ist der Urkundsbeamte der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2019 - 26 Ta 1701/19
    Hingegen sind materielle Unwirksamkeitsgründe nicht zu prüfen (Hessisches LAG 9. August 2016 - 7 Ta 310/16, Rn. 10).
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