Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 10 Ta 1603/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44693
LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 10 Ta 1603/18 (https://dejure.org/2018,44693)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.11.2018 - 10 Ta 1603/18 (https://dejure.org/2018,44693)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. November 2018 - 10 Ta 1603/18 (https://dejure.org/2018,44693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,44693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zulässiger Rechtsweg für Ansprüche aufgrund eines Darlehens einer Kirche an einen Studenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 48 ; GVG § 17a Abs. 4
    Zulässiger Rechtsweg für Ansprüche aufgrund eines Darlehens einer Kirche an einen Studenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässiger Rechtsweg für Ansprüche aufgrund eines Darlehens einer Kirche an einen Studenten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.02.2009 - 5 AZB 100/08

    Rechtsweg - Geschäftsführer-Anstellungsverhältnis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 10 Ta 1603/18
    Der Beschwerdewert war auf ein Drittel des Hauptsachestreitwertes festzusetzen (vgl. BAG, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08).
  • BAG, 15.04.2015 - 9 AZB 10/15

    Rechtsweg - Ausbildung - Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 10 Ta 1603/18
    Der Beklagte hätte dem Weisungsrecht des Ausbildenden hinsichtlich des Inhalts, der Zeit und des Orts der Tätigkeit unterworfen sein müssen (vgl. BAG vom 15. April 2015 - 9 AZB 10/15).
  • BAG, 24.02.1999 - 5 AZB 10/98

    Rechtsweg - Auszubildende in berufsbildenden Schulen und "sonstigen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 10 Ta 1603/18
    Unter "Berufsausbildung" nach § 5 Absatz 1 Satz 1 ArbGG sind zunächst alle Bereiche der Berufsbildung nach § 1 Absatz 1 BBiG zu verstehen (BAG vom 24. Februar 1999 - 5 AZB 10/98).
  • BVerwG, 30.05.2006 - 3 B 78.05

    Verwaltungsrechtsweg; ordentlicher Rechtsweg; Subventionsvergabe; verlorener

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 10 Ta 1603/18
    Statt des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen ist, wie vom Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt, der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO eröffnet, denn der Streit um die Rückforderung von Leistungen, die im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen "Subventionsverhältnisses" gewährt wurden, ist eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit (BVerwG vom 30.05.2006 - 3 B 78/05).
  • BAG, 27.09.2006 - 5 AZB 33/06

    Rechtsweg

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 10 Ta 1603/18
    Auch wenn Studenten, deren Ausbildung nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen an einer Akademie und an einer betrieblichen Ausbildungsstätte stattfindet, nicht in den Geltungsbereich des BBiG fallen, können sie gleichwohl im Rahmen der betrieblichen Ausbildung zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt und deshalb Arbeitnehmer iSd. § 5 Absatz 1 Satz 1 ArbGG sein (BAG vom 27. September 2006 - 5 AZB 33/06).
  • BVerwG, 27.06.1968 - II C 70.67

    Bestimmung der Charakterisierung eines Vertrages - Nichtigkeit eines Vertrages

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 10 Ta 1603/18
    Da es eine enge Verknüpfung zwischen dem Ausbildungsverfahren nach der VLO und der Darlehensgewährung gab und die VLO die "Verfassung" der Klägerin als öffentlich-rechtliche Körperschaft darstellt ist der Verwaltungsrechtsweg der zutreffende für die Rückzahlungsansprüche (vgl. auch BVerwG vom 27. Juni 1968 - II C 70.67).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht