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   LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2022 - 21 Sa 390/22   

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LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2022 - 21 Sa 390/22 (https://dejure.org/2022,40033)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.12.2022 - 21 Sa 390/22 (https://dejure.org/2022,40033)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2022 - 21 Sa 390/22 (https://dejure.org/2022,40033)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Handelsvertreter hat nach § 86 Absatz 1 HGB jeden Wettbewerb mit Geschäftsherrn zu unterlassen - DSGVO steht Vorlage von Kundenlisten im Prozess nicht entgegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch des Unternehmers bei Wettbewerbsverstößen durch Handelsvertreter; Auskunftsanspruch des Unternehmers zwecks Schadensersatz gegen Handelsvertreter; Benennung der Kundendaten im Rahmen der Auskunft gegen Unternehmen; Umfang der Berichtspflicht des ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 504
  • NZA-RR 2023, 183
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 26.09.2013 - VII ZR 227/12

    Handelsvertretervertrag: Umfang und Inhalt des Auskunftsanspruchs des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2022 - 21 Sa 390/22
    Treu und Glauben gebieten es, einem oder einer Anspruchsberechtigten einen Auskunftsanspruch zuzubilligen, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der oder die Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines oder ihres Rechts im Ungewissen ist und wenn der oder die Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (vergleiche BGH 26. September 2013 - VII ZR 227/12 - Rn. 14).

    Verletzt ein oder eine Handelsvertreter*in während der Laufzeit des Handelsvertretervertrags das Wettbewerbsverbot oder sonst die Pflicht zur Interessenwahrung, macht er oder sie sich regelmäßig schadensersatzpflichtig; er oder sie schuldet dem oder der Unternehmer*in Ersatz des Gewinns, der diesem oder dieser durch die verbotswidrigen Handlungen entgangen ist (vergleiche BGH 26. September 2013 - VII ZR 227/12 - Rn. 15).

    Damit der oder die Unternehmer*in diesen Vortrag leisten kann, hat er oder sie den auf § 241 Absatz 2 BGB gestützten Auskunftsanspruch nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (vergleiche BAG 25. November 2021 - 8 AZR 226/20 - Rn. 68 ff. sowie insgesamt LAG Berlin-Brandenburg 5. September 2022 - 21 Sa 2/22 - unter II 2 b der Gründe, demnächst in juris, für die vergleichbare Lage bei unzulässiger Konkurrenztätigkeit von Arbeitnehmer*innen; im Ergebnis ebenso für Handelsvertreter*innen BGH 26. September 2013 - VII ZR 227/12 - Rn. 14 f. (folgende)).

    Ein daraus abgeleiteter unselbstständiger Anspruch auf Auskunft zur Vorbereitung eines vertraglichen Schadensersatzanspruchs setzt voraus, dass zumindest der begründete Verdacht einer Vertragspflichtverletzung besteht und dass ein daraus resultierender Schaden des oder der Anspruchsteller*in wahrscheinlich ist (vergleiche BGH 26. September 2013 - VII ZR 227/12 - Rn. 14).

    Das kann auch Auskünfte über die durch unzulässigen Wettbewerb getätigten Geschäfte erfordern, weil diese als Grundlage einer Schadensschätzung dienen können (vergleiche BGH 26. September 2013 - VII ZR 227/12 - Rn. 15).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 21 Sa 2/22

    Auskunftsanspruch - Wettbewerbsverbot - Konkurrenztätigkeit - angestellter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2022 - 21 Sa 390/22
    Damit der oder die Unternehmer*in diesen Vortrag leisten kann, hat er oder sie den auf § 241 Absatz 2 BGB gestützten Auskunftsanspruch nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (vergleiche BAG 25. November 2021 - 8 AZR 226/20 - Rn. 68 ff. sowie insgesamt LAG Berlin-Brandenburg 5. September 2022 - 21 Sa 2/22 - unter II 2 b der Gründe, demnächst in juris, für die vergleichbare Lage bei unzulässiger Konkurrenztätigkeit von Arbeitnehmer*innen; im Ergebnis ebenso für Handelsvertreter*innen BGH 26. September 2013 - VII ZR 227/12 - Rn. 14 f. (folgende)).

    (cc) Grundrechte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind nicht zur Beurteilung heranzuziehen (vergleiche LAG Berlin-Brandenburg 5. September 2022 - 21 Sa 2/22 - unter II 2 c bb der Gründe, demnächst in juris).

    Auskunft ist zu erteilen über Umstände, die zur Prüfung und Bezifferung des materiellrechtlichen Anspruchs, hier des von der Klägerin geltend gemachten Schadensersatzanspruchs, erforderlich sind (LAG Berlin-Brandenburg 5. September 2022 - 21 Sa 2/22 - unter II 2 a d aa (1) der Gründe, demnächst in juris, für die vergleichbare Situation im Arbeitsverhältnis).

    Denn nur so kann die Klägerin anhand eigener Unterlagen die Richtigkeit der maßgeblichen Tatsachen überprüfen (LAG Berlin-Brandenburg 5. September 2022 - 21 Sa 2/22 - unter II 2 a d aa (1) der Gründe, demnächst in juris, für die vergleichbare Situation im Arbeitsverhältnis).

  • OLG München, 30.06.2016 - 23 U 3265/15

    Verletzung der Pflichten aus zusätzlichem Vertrag berechtigen zur

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2022 - 21 Sa 390/22
    Allerdings kommt eine Berichtspflicht schon ihrem Zweck nach, jedenfalls aber wegen des in § 242 BGB festgelegten Grundsatzes von Treu- und Glauben dann nicht in Betracht, wenn die Auskunft für den oder die Unternehmer*in keinen Nutzen mehr hat (vergleiche OLG (Oberlandesgericht) München 30. Juni 2016 - 23 U 3265/15 - unter II 1.1.2.

    Das erfasst nicht nur Angaben zu einzelnen Geschäften, sondern auch zu den Umständen, die für den Abschluss weiterer Geschäfte nützlich oder schädlich sein können, wie beispielsweise Kundenverhalten und -struktur (siehe dazu die vom OLG München im Urteil vom 30. Juni 2016 - 23 U 3265/15 - unter II 1.1.3. der Gründe, ZVertriebsR 2017, 196 genannten Fallgruppen) oder die allgemeine Marktlage (BGH 24. September 1987 - I ZR 243/85 - unter II 1 der Gründe, DB 1988, 41).

    Diese Bestimmungen dienen der Sicherung von Informationen zur Geschäftsabwicklung, nicht zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte; insoweit richtet sich die Auskunftspflicht nach Treu und Glauben (vergleiche OLG München 30. Juni 2016 - 23 U 3265/15 - unter II 1.1.5. der Gründe, ZVertriebsR 2017, 196).

  • ArbG Minden, 27.07.2021 - 1 Ca 244/21
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2022 - 21 Sa 390/22
    Auf die Berufung der Klägerin und die Berufung des Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufungen im Übrigen - das Teilurteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 10. Februar 2022 - 1 Ca 244/21 - teilweise abgeändert und - teilweise zur Klarstellung - wie folgt neu gefasst:.

    das Teilurteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 10. Februar 2022 - 1 Ca 244/21 - teilweise abzuändern und über die erfolgte Verurteilung des Beklagten hinaus nach den erstinstanzlichen Auskunftsanträgen zu I. 1. bis 3., 6. und 7. e) bis g) zu erkennen, hilfsweise nach Punkt 1., 2., 5. und 6. der erstinstanzlichen Hilfsanträge auf eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit von als erteilt anzusehenden Auskünfte.

    das Teilurteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 10. Februar 2022 - 1 Ca 244/21 - teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2022 - 21 Sa 390/22
    Seine Anforderungen und die hieraus folgenden Rechtfertigungslasten lassen sich damit nicht in gleicher Weise formal bestimmen, sondern sind in Blick auf die unterschiedlichen und nicht selten vielpoligen Konstellationen zwischen Privaten je nach Schutzbedarf durch Abwägung zu ermitteln (BVerfG (Bundesverfassungsgericht) 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 - Rn. 79, 81, 87 - "Recht auf Vergessen I").

    Es ist nicht ersichtlich, dass die Charta weitergehende Grundrechte als das Grundgesetz enthält (BVerfG 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 - Rn. 41 ff. - "Recht auf Vergessen I"), hier also - wie geschehen - Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG.

  • BGH, 24.09.1987 - I ZR 243/85

    Berichtspflicht des Handelsvertreters

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2022 - 21 Sa 390/22
    Eine Berichtspflicht besteht zudem auch dann nicht, wenn sie dem oder der Handelsvertreter*in nicht zumutbar ist, etwa, weil seine oder ihre Selbstständigkeit zu sehr beeinträchtigt wird (BGH 24. September 1987 - I ZR 243/85 - unter II 1 der Gründe, DB 1988, 41).

    Das erfasst nicht nur Angaben zu einzelnen Geschäften, sondern auch zu den Umständen, die für den Abschluss weiterer Geschäfte nützlich oder schädlich sein können, wie beispielsweise Kundenverhalten und -struktur (siehe dazu die vom OLG München im Urteil vom 30. Juni 2016 - 23 U 3265/15 - unter II 1.1.3. der Gründe, ZVertriebsR 2017, 196 genannten Fallgruppen) oder die allgemeine Marktlage (BGH 24. September 1987 - I ZR 243/85 - unter II 1 der Gründe, DB 1988, 41).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20

    Äußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund?

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2022 - 21 Sa 390/22
    (bb) Das Datenschutzrecht steht ebenfalls nicht entgegen (vergleiche dazu auch LAG Berlin-Brandenburg 19. Juli 2021 - 21 Sa 1291/20 - unter II 1 a cc (2) (b) der Gründe, BB (Betriebsberater) 2022, 697).
  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2022 - 21 Sa 390/22
    Dies ist durch Auslegung des Klageantrags zu ermitteln (vergleiche BAG 19. Mai 2015 - 3 AZR 771/13 - Rn. 20 mwN; zum Ganzen auch BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 18).
  • BGH, 03.05.2022 - VI ZR 832/20

    Datenschutzgrundverordnung: Auslistungsanspruch eines verurteilten Mörders gegen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2022 - 21 Sa 390/22
    Da somit - anders als sonst im Datenschutzrecht (vergleiche BGH 3. Mai 2022 - VI ZR 832/20 - Rn. 18) - keine unionsrechtliche Vollharmonisierung vorliegt, sind bei der grundrechtlichen Beurteilung grundsätzlich die grundgesetzlichen Grundrechte und nicht die der Charta der Grundrechte der Europäischen Union heranzuziehen.
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 864/12

    Verfahrensfehler - Unzulässige Zurückverweisung an das Arbeitsgericht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2022 - 21 Sa 390/22
    Die Antragsbindung besteht sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht (vergleiche etwa BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 864/12 - Rn. 16 mwN).
  • BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18

    Bereitschaftsdienst in einer Betreuungseinrichtung

  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15

    Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip

  • BAG, 01.03.2022 - 9 AZR 353/21

    Erfüllung bei Urlaubsgewährung ohne Tilgungsbestimmung

  • BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 226/20

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß - Stufenklage

  • BAG, 03.07.2019 - 4 AZR 456/18

    Eingruppierung eines Sicherheitsmitarbeiters im Pförtnerdienst - Verlangen einer

  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

  • BGH, 10.03.2010 - IV ZR 264/08

    Auskunftspflichtverletzung des Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten:

  • BAG, 28.10.2021 - 6 AZR 450/20

    Überbrückungsbeihilfe - TV SozSich - Rechtsmissbrauch

  • BGH, 25.09.1990 - KVR 2/89

    Pauschalreisenvermittlung; Wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs;

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