Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2020 - 13 Sa 1652/19 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 27.03.2019 - 60 Ca 13325/17
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2020 - 13 Sa 1652/19
- BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 544/20
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2020 - 3 Sa 610/19
Vergütung von Rüst-, Umzieh- und Wegezeiten eines Objektschützers Umgang mit …
(aaa) Der Kläger hat weder ein objektiv feststellbares eigenes Interesse an dem Tragen der Dienstuniform und der Schutzausrüstung noch an der Offenlegung der von ihm ausgeübten beruflichen Tätigkeit gegenüber Dritten außerhalb seiner Arbeitszeit (vergleiche hierzu zum Beispiel auch LAG Berlin-Brandenburg 19. November 2019 - 7 Sa 620/19 - 4. September 2020 - 13 Sa 1652/19 -).Der Kläger erspart dem beklagten Land durch das An- und Ablegen der Dienstwaffe im häuslichen Bereich sogar die andernfalls anfallende und ebenfalls zu vergütende Arbeitszeit für das Aufsuchen des dienstlichen Waffenschließfaches (vergleiche auch LAG Berlin-Brandenburg 19. November 2019 - 7 Sa 620/19 - 4. September 2020 - 13 Sa 1652/19-).
Seine Klage ist insoweit aber unbegründet, weil der Kläger nicht dargelegt hat, aus welchen tatsächlichen Gründen er mit diesen Mitarbeitern vergleichbar ist, insbesondere inwieweit diesen Mitarbeitern Vergütung für häusliche Umkleidezeiten gezahlt würde beziehungsweise diese häuslichen Umkleidezeiten in dem genannten Buchungskorridor enthalten wären (so auch LAG Berlin-Brandenburg 19. November 2019 - 7 Sa 620/19- und 4. September 2020 - 13 Sa 1652/19 -).
- BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 544/20
Auslegung TV-L (Vergütung für Wege- und Rüstzeiten)
Die Revisionen des Klägers und des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Oktober 2020 - 13 Sa 1652/19 - werden zurückgewiesen.