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   LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2016 - 9 TaBV 577/16   

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https://dejure.org/2016,53866
LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2016 - 9 TaBV 577/16 (https://dejure.org/2016,53866)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.12.2016 - 9 TaBV 577/16 (https://dejure.org/2016,53866)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2016 - 9 TaBV 577/16 (https://dejure.org/2016,53866)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Freistellung für Konzernbetriebsräte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 436
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.02.1997 - 7 ABR 40/96

    Staffelübersteigende Feststellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2016 - 9 TaBV 577/16
    Zwar ist hiernach im Einzelfall eine Freistellung oder teilweise Freistellung von der beruflichen Tätigkeit auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 38 Abs. 1 BetrVG möglich (BAG, Beschluss vom 12. Februar 1997 - 7 ABR 40/96 -, Rn. 14, juris; BAG, Beschluss vom 13. November 1991 - 7 ABR 5/91 -, BAGE 69, 34-41, Rn. 18; BAG, Beschluss vom 02. April 1974 - 1 ABR 43/73 -, Rn. 9, juris).

    So kann die Arbeitsbelastung des freigestellten Betriebsratsvorsitzenden durch seine Funktion als Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats die Notwendigkeit der Arbeitsbefreiung eines weiteren Betriebsratsmitglieds begründen (BAG, Beschluss vom 12. Februar 1997 - 7 ABR 40/96 -, Rn. 15, juris).

  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13

    Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2016 - 9 TaBV 577/16
    Der örtliche Betriebsrat wurde nicht weiter beteiligt, weil dieser durch die begehrte Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Stellung nicht unmittelbar betroffen ist (s. zu dieser Voraussetzung BAG, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 7 ABR 24/13 -, Rn. 11, juris m.w.N.).
  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 20/13

    Zuordnungstarifvertrag - Feststellungsantrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2016 - 9 TaBV 577/16
    Das liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, was den Gerichten verwehrt ist (BAG, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 7 ABR 20/13 -, Rn. 21, juris m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2015 - 5 TaBV 5/15

    Vollständige und pauschale Freistellung eines Betriebsratsmitglieds -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2016 - 9 TaBV 577/16
    Entsprechend werden von Betriebsräten mit der Begründung der Aufgaben für den Gesamt- oder Konzernbetriebsrat geltend gemachte Freistellungen auch nicht unter Hinweis auf eine fehlende Zuständigkeit des Betriebsrats oder einen zumindest erforderlichen Beschluss des Gesamt- oder Konzernbetriebsrats hierzu zurückgewiesen (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 5 TaBV 5/15 -, juris).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 5/91

    Betriebsratsfreistellung wegen Sprechstunden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2016 - 9 TaBV 577/16
    Zwar ist hiernach im Einzelfall eine Freistellung oder teilweise Freistellung von der beruflichen Tätigkeit auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 38 Abs. 1 BetrVG möglich (BAG, Beschluss vom 12. Februar 1997 - 7 ABR 40/96 -, Rn. 14, juris; BAG, Beschluss vom 13. November 1991 - 7 ABR 5/91 -, BAGE 69, 34-41, Rn. 18; BAG, Beschluss vom 02. April 1974 - 1 ABR 43/73 -, Rn. 9, juris).
  • BAG, 02.04.1974 - 1 ABR 43/73

    Betriebsratstätigkeit - Freistellung von Betriebsmitgliedern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2016 - 9 TaBV 577/16
    Zwar ist hiernach im Einzelfall eine Freistellung oder teilweise Freistellung von der beruflichen Tätigkeit auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 38 Abs. 1 BetrVG möglich (BAG, Beschluss vom 12. Februar 1997 - 7 ABR 40/96 -, Rn. 14, juris; BAG, Beschluss vom 13. November 1991 - 7 ABR 5/91 -, BAGE 69, 34-41, Rn. 18; BAG, Beschluss vom 02. April 1974 - 1 ABR 43/73 -, Rn. 9, juris).
  • LAG München, 19.07.1990 - 6 TaBV 62/89

    Betriebsrat: Freistellung von Mitgliedern eines Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2016 - 9 TaBV 577/16
    Auch wird ein solcher Freistellungsanspruch aufgrund der Verweisung in § 59 auch für die Tätigkeit des Konzernbetriebsrats angenommen (vgl. die Ausführungen zur entsprechenden Verweisung in § 51 Abs. 1 BetrVG: ErfK/Koch, 17. Aufl., BetrVG § 51 Rn. 4, § 59 Rn. 2; Richardi BetrVG/Annuß BetrVG, 15. Aufl., § 51 Rn. 51, § 59 Rn. 36; Fitting, BetrVG, 28. Aufl., § 51 Rn. 44, § 59 Rn. 18; vgl. ebenfalls zum Gesamtbetriebsrat LAG München, Beschluss vom 19. Juli 1990 - 6 TaBV 62/89 -, NZA 1991, 905).
  • BAG, 08.01.1980 - 6 ABR 15/78
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2016 - 9 TaBV 577/16
    Ob dies zutrifft (vgl. hierzu BAG, Beschluss vom 08. Januar 1980 - 6 ABR 15/78 -, Rn. 17, juris; für eine erforderliche Zustimmung ErfK/Koch, 17. Aufl., BetrVG § 38 Rn. 2) ist eine Frage der Begründetheit des Antrags.
  • BAG, 23.05.2018 - 7 ABR 14/17

    Freistellung eines Konzernbetriebsratsmitglieds

    Die Rechtsbeschwerde des Konzernbetriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Dezember 2016 - 9 TaBV 577/16 - wird zurückgewiesen, soweit das Landesarbeitsgericht den Hauptfeststellungsantrag abgewiesen hat.
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