Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2022 - 26 Ta (Kost) 6078/22 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 33 RVG, § 109 GewO
Vergleichsmehrwert für Einigung über Zwischenzeugnis - Streit über Bonusanspruch - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 33 RVG
- IWW
- arbeitsrechtsiegen.de
Vergleichsmehrwert für Einigung über Zwischenzeugnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 33
Vergleichsmehrwert für Einigung über Zwischenzeugnis - Streit über Bonusanspruch - rechtsportal.de
RVG § 33
Vergleichsmehrwert für Einigung über Zwischenzeugnis - Streit über Bonusanspruch
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vergleichsmehrwert bei Erteilung eines Zwischenzeugnisses; Vergleichsmehrwert bei primärer Regelung zur Erteilung eines Zwischenzeugnisses vor Einigung über Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Kein Vergleichsmehrwert bei Einigung über Endzeugnis; Bonuszahlung im ...
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 05.07.2022 - 4 Ca 1540/22
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2022 - 26 Ta (Kost) 6078/22
Papierfundstellen
- NZA-RR 2023, 213
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - 17 Ta 6013/17
Vergleichsmehrwert - Zeugnisregelung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2022 - 26 Ta 6078/22
Ein Titulierungsinteresse kann nur dann berücksichtigt werden, wenn der geregelte Anspruch zwar unstreitig und gewiss, seine Durchsetzung aber ungewiss war (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 8. März 2017 - 17 Ta (Kost) 6013/17, Rn. 2).Auch genügt es für die Festsetzung eines Vergleichsmehrwertes nicht, dass eine der Parteien in den Vergleichsverhandlungen Forderungen aufstellt, um dann im Wege des Nachgebens einen Vergleich zu erreichen; für einen Vergleichsmehrwert muss vielmehr der potentielle Streitgegenstand eines künftigen Verfahrens eine Regelung erfahren (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 8. März 2017 - 17 Ta (Kost) 6013/17, Rn. 3).
Stand eine betriebsbedingte Kündigung im Streit oder fehlen Angaben über die Kündigungsgründe, bedarf es zur Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts für eine Zeugnisregelung regelmäßig näherer Angaben, aus denen ein im Zeitpunkt des Vergleichs bestehender Streit bzw. eine Ungewissheit über den Zeugnisanspruch geschlossen werden kann (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2018 - 26 Ta (Kost) 6036/18; 8. März 2017 - 17 Ta (Kost) 6013/17, Rn. 4).
- LAG München, 16.11.2023 - 3 Ta 177/23
Gegenstandswert, Streitwert, Vergleichsmehrwert, Auskunftsanspruch über …
Für die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts und die damit verbundene Gebührenerhöhung muss vielmehr darüber hinaus festgestellt werden, dass die geregelten Gegenstände vor Abschluss des Vergleichs streitig oder ungewiss waren (vgl. LAG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 08.03.2017 - 17 Ta (Kost) 6013/17 - Rn. 3 und vom 02.12.2022 - 26 Ta (Kost) 6078/22 - Rn. 4) .