Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 03.01.2022 - 10 Ta 1629/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- IWW
§§ 78 Satz 1 ArbGG, 127 Abs. 2 Satz 2 und 3, 567 ff. ZPO, § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 86 ZPO, § 246 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Prozesskostenhilfe für verstorbene Partei; Kein Rechtsmittel des Prozessbevollmächtigten wegen abgelehnter Prozesskostenhilfe nach Tod der Partei
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Keine Prozesskostenhilfe für verstorbene Partei; Kein Rechtsmittel des Prozessbevollmächtigten wegen abgelehnter Prozesskostenhilfe nach Tod der Partei
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 29.10.2021 - 44 Ca 3238/21
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.01.2022 - 10 Ta 1629/21
- BAG, 21.06.2022 - 9 AZB 4/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Baden-Württemberg, 29.08.2018 - L 7 SO 2855/18
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Beschwerdeeinlegung durch …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.01.2022 - 10 Ta 1629/21
Grundsätzlich könnte das Begehren zwar dahingehend ausgelegt werden, dass der Prozessbevollmächtigte des verstorbenen Antragstellers "namens und in Vollmacht des noch unbekannten Rechtsnachfolgers" sich mit der Beschwerde ausschließlich gegen die in dem angefochtenen Beschluss des Arbeitsgerichts vom 29. Oktober 2021 verfügte Ablehnung von Prozesskostenhilfe wendet und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das abgeschlossene Gerichtsverfahren 44 Ca 3238/21 begehrt (vgl. dazu LSG Baden-Württemberg vom 29. August 2018 - L 7 SO 2855/18 B).Die Beschwerde hat keinen Erfolg, weil Prozesskostenhilfe als Form der höchstpersönlichen Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege nach dem Tod des Antragstellers nicht mehr bewilligt werden kann (vgl. dazu LSG Baden-Württemberg vom 29. August 2018 - L 7 SO 2855/18 B mit zahlreichen Nachweisen).
- LAG Hamm, 25.11.2002 - 4 Ta 180/02
Rückwirkende PKW-Bewilligung nach dem Tod des Antragstellers
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.01.2022 - 10 Ta 1629/21
Dass auch die teilweise und auch vom Prozessbevollmächtigten des verstorbenen Antragstellers vertretene Auffassung, dass bei einem "steckengebliebenen" PKH-Gesuch auch nach dem Tod noch eine Bewilligung in Betracht käme (vgl. etwa LAG Hamm vom 25. November 2002 - 4 Ta 180/02 Rn. 16 und Thüringer LSG vom 15. April 2014 - L 8 SO 1450/12 B) nicht richtig sein kann, zeigt sich auch daran, dass dem verstorbenen Antragsteller die Prozesskostenhilfe nur mit erheblicher Ratenzahlung zu bewilligen gewesen wäre. - LSG Thüringen, 15.04.2014 - L 8 SO 1450/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - rückwirkende Bewilligung …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.01.2022 - 10 Ta 1629/21
Dass auch die teilweise und auch vom Prozessbevollmächtigten des verstorbenen Antragstellers vertretene Auffassung, dass bei einem "steckengebliebenen" PKH-Gesuch auch nach dem Tod noch eine Bewilligung in Betracht käme (vgl. etwa LAG Hamm vom 25. November 2002 - 4 Ta 180/02 Rn. 16 und Thüringer LSG vom 15. April 2014 - L 8 SO 1450/12 B) nicht richtig sein kann, zeigt sich auch daran, dass dem verstorbenen Antragsteller die Prozesskostenhilfe nur mit erheblicher Ratenzahlung zu bewilligen gewesen wäre.