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   LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 6 Sa 1920/14   

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LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 6 Sa 1920/14 (https://dejure.org/2017,13984)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.02.2017 - 6 Sa 1920/14 (https://dejure.org/2017,13984)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Februar 2017 - 6 Sa 1920/14 (https://dejure.org/2017,13984)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rettungsassistent; öffentlicher Dienst; Bereitschaftszeiten; Faktorisierung

  • rechtsportal.de

    Berechnung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines als Krankentransportfahrer eingesetzten Rettungsassistenten bei der Berliner Feuerwehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06

    Personalakte - Aufbewahrung von Gesundheitsdaten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 6 Sa 1920/14
    Wird ein neuer Streitgegenstand neben dem bisherigen eingeführt, liegt ein Fall nachträglicher Klagehäufung vor, auf den § 263 ZPO entsprechend anwendbar ist ( BAG 12.09.2006 - 9 AZR 271/06 - Rn. 16 , BAGE 119, 238 - 247; BAG 11.04.2006 - 9 AZN 892/05 - Rn.12 , BAGE 117, 370 - 375; BGH 27.09.2006 - VIII ZR 19/04 - Rn. 8 ; Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 263 ZPO, Rn.2 ).

    Nach § 533 ZPO, der gemäß § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG auch im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren Anwendung findet, ist eine Klageänderung in der Berufungsinstanz nur zulässig, wenn der Gegner einwilligt oder das Gericht dies für sachdienlich hält und diese auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung ohnehin nach § 529 ZPO zugrunde zu legen hat ( BAG vom 12.09.2006 - 9 AZR 271/06 - Rn. 17 , BAGE 119, 238 - 247 ).

    a) Die Sachdienlichkeit ist gegeben, wenn der bisherige Prozessstoff als Entscheidungsgrundlage verwertbar bleibt und durch die Zulassung der Klagehäufung ein neuer Prozess vermieden wird ( BAG 12.09.2006 - 9 AZR 271/06 - Rn.17 , BAGE 119, 238 - 247; BGH 15.01.2001 - II ZR 48/99 - Rn.17 ).

  • BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02

    Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 6 Sa 1920/14
    Der Arbeitnehmer muss sich dann durchgehend zur Arbeit bereithalten (BAG 22.07.2003 - 1 ABR 28/02 - Rn. 64 mwN, BAGE 107, 78, 89 mwN; BAG 17.07.2008 - 6 AZR 505/07 - Rn. 18) .
  • BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 602/07

    Vergütung von Pausen- und Wendezeiten im öffentlichen Nahverkehr

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 6 Sa 1920/14
    cc) Als Pausen gewährte Arbeitsunterbrechungen, die wegen fortbestehender Arbeitsbereitschaft keine Ruhepausen im Sinne des Gesetzes sind, sind vergütungspflichtige Arbeitszeit ( BAG 17.07.2008 - 6 AZR 602/07 - Rn.19 ff., ZTR 2008, 614-615 ).
  • BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 505/07

    Arbeitszeit - Pauschalvergütung von Kraftfahrern des Berliner Senats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 6 Sa 1920/14
    Der Arbeitnehmer muss sich dann durchgehend zur Arbeit bereithalten (BAG 22.07.2003 - 1 ABR 28/02 - Rn. 64 mwN, BAGE 107, 78, 89 mwN; BAG 17.07.2008 - 6 AZR 505/07 - Rn. 18) .
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07

    Wechselschicht - Bereitschaftszeiten - Rettungssanitäter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 6 Sa 1920/14
    Denn bei systematischer Auslegung geht die Spezialregelung des § 9 Abs. 3 TV-L für Hausmeister und Beschäftigte im Rettungsdienst, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fallen, und wonach Absatz 1 entsprechend gilt, der davorstehenden Protokollnotiz vor ( zu § 9 TVöD vgl. BAG 24.09.2008 - 10 AZR 669/07 - Rn.38 mwN, BAGE 128, 29 - 41 = NZA 2009, 45 - 49 ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.09.2008 - 4 Sa 382/07

    Rettungsdienst, Mehrarbeit, Bereitschaftszeiten, Arbeitszeit, Darlegungslast

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 6 Sa 1920/14
    Damit liegen hinreichende Erfahrungswerte für die Anwendung von § 9 Abs. 1 TV-L vor, der dahingehend zu verstehen ist, dass nicht im Einzelnen täglich gemessen wird, wie viele Bereitschaftszeiten anfallen ( vgl. für § 9 TVöD LAG Schleswig-Holstein 25.09.2008 - 4 Sa 382/07 - Rn. 30 f., RDG 2009, 74 - 75 ).
  • BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 411/88

    Anspruch auf Überstundenvergütung für die tatsächlichen Einsatzzeit in einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 6 Sa 1920/14
    Nach der zu diesen ergangenen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die daher weiter zugrunde zu legen ist, liegt feuerwehrtechnischer Dienst vor, wenn eine Tätigkeit ausgeübt wird, die unmittelbar dem Brandschutz dient, was bei der Tätigkeit eines Krankentransportfahrers nicht der Fall ist ( so bereits BAG 06.10.1965 - 4 AZR 189764 - Rn. 9, AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT; ferner BAG 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 - Rn. 37, EzBAT SR 2x BAT Arbeitszeit Nr. 1 ).
  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 729/08

    Arbeitszeit für Schulhausmeister gem. TVöD

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 6 Sa 1920/14
    Bei einer Belastungssituation von über 50 % geht auch das BAG beim gleichlautenden § 9 TVöD davon aus, dass Bereitschaftszeit nicht vorliegt ( so in seiner Hausmeisterentscheidung BAG vom 17.12.2009 - 6 AZR 729/08 - Rn. 37, BAGE 133, 14-28 = AP Nr. 1 zu § 6 TVöD ).
  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09

    Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 6 Sa 1920/14
    Er wird in der Weise gewährt, dass der Mitarbeiter nach einer entsprechenden Gutschrift im Arbeitszeitkonto im Umfang der Stunden von seiner vertraglichen Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt und so dessen Sollarbeitszeit reduziert wird ( vgl. BAG 22.07.2010 - 6 AZR 78/09 - Rn.12, NZA 2010, 1194-1196 ).
  • BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09

    Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 6 Sa 1920/14
    Guthabenstunden bei Bestehen eines Arbeitszeitkontos etwa drücken den entsprechenden Vergütungsanspruch nur in anderer Form aus, so dass die Geltendmachung nur eines von beiden zugleich den anderen Anspruch erfasst, weil die vorbehaltlose Mitteilung eines Arbeitgebers an den Arbeitnehmer über den Stand des Arbeitszeitkontos dessen Saldo ebenso streitlos stellt wie eine Lohn- oder Gehaltsmitteilung eine Geldforderung ( BAG 28.07.2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 19, NZA 2010, 1241 - 1243 mwN ).
  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 423/10

    Altersteilzeit - Vergütungserhöhung in der Freistellungsphase

  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 51/11

    Tarifkonkurrenz - Inhaltsnorm - Ausschlussfrist

  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

  • BAG, 19.02.2014 - 10 AZR 620/13

    Ausschlussfrist - "derselbe Sachverhalt"

  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts

  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 432/15

    Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA bei Unterbrechung der

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

  • BGH, 15.01.2001 - II ZR 48/99

    Actio pro socio bei Ansprüchen eines Gesellschafters aus Grundstücksveräußerung;

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZN 892/05

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Faires Verfahren

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14

    Drittschuldnerklage - Zulässigkeitsanforderungen

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 204/17

    Arbeitszeit von arbeitsvertraglich bei der Berliner Feuerwehr angestellten

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Februar 2017 - 6 Sa 1920/14 - aufgehoben.
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