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   LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2018 - 21 Sa 387/18   

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LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2018 - 21 Sa 387/18 (https://dejure.org/2018,13816)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.04.2018 - 21 Sa 387/18 (https://dejure.org/2018,13816)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. April 2018 - 21 Sa 387/18 (https://dejure.org/2018,13816)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 64 Abs 1 ArbGG, § 64 Abs 6 ArbGG, § 66 Abs 1 ArbGG, § 517 ZPO, § 519 Abs 1 ZPO
    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungseinlegungsfrist durch an das Arbeitsgericht adressierte Berufung - gemeinsame Briefannahmestelle - Anforderungen an die Weiterleitung der Berufungsschrift an das Landesarbeitsgericht

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 66 Abs 1 S 1 ArbGG, § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, Art 2 Abs 1 GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungseinlegungsfrist aufgrund fehlerhafter Adressierung

  • Betriebs-Berater

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungseinlegungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 S. 1
    Anwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungseinlegungsfrist aufgrund fehlerhafter Adressierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 1395
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2018 - 21 Sa 387/18
    In einem solchen Fall darf die Partei nach den Grundsätzen der fairen Verfahrensgestaltung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG) nicht nur auf die Weiterleitung des Schriftsatzes, sondern auch darauf vertrauen, dass dieser noch fristgerecht beim zuständigen Gericht eingeht (vgl. BVerfG vom 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 - Rn. 45 ff. zitiert nach juris, NJW 1995, 3173; vom 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00 - Rn. 9 zitiert nach juris; NJW 2001, 1343; vom 17.03.2005 - 1 BvR 950/04 - Rn. 10 zitiert nach juris, NJW 2005, 2138).

    Allerdings geht die im Rahmen der fairen Verfahrensgestaltung von Verfassung wegen nach gebotene richterliche Fürsorgepflicht nicht so weit, dass das mit der Sache erstinstanzlich befasste Gericht verpflichtet wäre, einen eingehenden Schriftsatz umgehend auf seine zutreffende Adressierung zu überprüfen, die Prozessbevollmächtigte oder den Prozessbevollmächtigten der Partei telefonisch oder per Telefax auf eine etwaige fehlerhafte Adressierung hinzuweisen oder einen fehlerhaft adressierten Schriftsatz umgehend per Telefax an das zuständige Gericht weiterzuleiten (vgl. BVerfG vom 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00 - Rn. 7 ff., a. a. O.; BGH vom 21.02.2018 - IV ZB 18/17 - Rn. 15, a. a. O.; vom 23.05.2012 - IV ZB 2/12 - Rn. 14, NJW-RR 2012, 1461).

    Es genügt, wenn das mit der Sache erstinstanzlich befasste Gericht den Schriftsatz an das zuständige Gericht im Zuge des ordentlichen Geschäftsgangs weiterleitet (BVerfG vom 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 - Rn. 46 zitiert nach juris, a. a. O.; vom 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00 - Rn. 9 zitiert nach juris; a. a. O.; vom 17.03.2005 - 1 BvR 950/04 - Rn. 10 zitiert nach juris, a. a. O.).

  • BGH, 21.02.2018 - IV ZB 18/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2018 - 21 Sa 387/18
    Er hätte vor der Unterzeichnung der Berufungsschrift kontrollieren müssen, ob der Schriftsatz an das richtige Gericht gerichtet ist, und eine Korrektur veranlassen müssen (vgl. BAG vom 29.08.2001 - 4 AZR 388/00 - Rn. 17 zitiert nach juris, a. a. O; BGH vom 21.02.2018 - IV ZB 18/17 - Rn.10, a. a. O.).

    Allerdings geht die im Rahmen der fairen Verfahrensgestaltung von Verfassung wegen nach gebotene richterliche Fürsorgepflicht nicht so weit, dass das mit der Sache erstinstanzlich befasste Gericht verpflichtet wäre, einen eingehenden Schriftsatz umgehend auf seine zutreffende Adressierung zu überprüfen, die Prozessbevollmächtigte oder den Prozessbevollmächtigten der Partei telefonisch oder per Telefax auf eine etwaige fehlerhafte Adressierung hinzuweisen oder einen fehlerhaft adressierten Schriftsatz umgehend per Telefax an das zuständige Gericht weiterzuleiten (vgl. BVerfG vom 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00 - Rn. 7 ff., a. a. O.; BGH vom 21.02.2018 - IV ZB 18/17 - Rn. 15, a. a. O.; vom 23.05.2012 - IV ZB 2/12 - Rn. 14, NJW-RR 2012, 1461).

    Eine Verpflichtung zur beschleunigten Bearbeitung besteht nicht (BGH vom 21.02.2018 - IV ZB 18/17 - Rn. 13, a. a. O.; vom 12.05.2016 - IX ZB 75/15 - Rn. 15 f. zitiert nach juris).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2018 - 21 Sa 387/18
    In einem solchen Fall darf die Partei nach den Grundsätzen der fairen Verfahrensgestaltung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG) nicht nur auf die Weiterleitung des Schriftsatzes, sondern auch darauf vertrauen, dass dieser noch fristgerecht beim zuständigen Gericht eingeht (vgl. BVerfG vom 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 - Rn. 45 ff. zitiert nach juris, NJW 1995, 3173; vom 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00 - Rn. 9 zitiert nach juris; NJW 2001, 1343; vom 17.03.2005 - 1 BvR 950/04 - Rn. 10 zitiert nach juris, NJW 2005, 2138).

    Es genügt, wenn das mit der Sache erstinstanzlich befasste Gericht den Schriftsatz an das zuständige Gericht im Zuge des ordentlichen Geschäftsgangs weiterleitet (BVerfG vom 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 - Rn. 46 zitiert nach juris, a. a. O.; vom 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00 - Rn. 9 zitiert nach juris; a. a. O.; vom 17.03.2005 - 1 BvR 950/04 - Rn. 10 zitiert nach juris, a. a. O.).

  • BGH, 12.05.2016 - IX ZB 75/15

    Zurechenbares Verschulden der Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2018 - 21 Sa 387/18
    Eine Verpflichtung zur beschleunigten Bearbeitung besteht nicht (BGH vom 21.02.2018 - IV ZB 18/17 - Rn. 13, a. a. O.; vom 12.05.2016 - IX ZB 75/15 - Rn. 15 f. zitiert nach juris).

    Wenn dann die Vorsitzende der Kammer 53 wie hier - womit aber im ordentlichen Geschäftsgang nicht notwendiger Weise zu rechnen ist -, noch am selben Tag die Weiterleitung an das Landesarbeitsgericht verfügt, kann jedenfalls nicht erwartet werden, dass die Verfügung auch noch am selben Tag von der Geschäftsstelle ausgeführt wird und der Schriftsatz darüber hinaus auch noch am selben Tag wieder in die gemeinsame Briefannahmestelle gelangt (vgl. dazu auch BGH vom 12.05.2016 - IX ZB 75/15 - Rn. 15 zitiert nach juris).

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 388/00

    Gemeinsame Posteinlaufstelle und Fristwahrung bei falscher Adressierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2018 - 21 Sa 387/18
    Schriftsätze, die bei einer gemeinsamen Briefannahmestelle mehrerer Gerichte eingehen, gelten grundsätzlich allein bei dem Gericht als eingegangen, an das der jeweilige Schriftsatz gerichtet ist (st. Rspr. des BAG und des BGH, BAG vom 29.08.2001 - 4 AZR 388/00 - Rn. 15 zitiert nach juris, NZA 2002, 347; BGH vom 16.09.2015 - V ZB 54/15 - Rn 7, NJW-RR 2016, 126).

    Er hätte vor der Unterzeichnung der Berufungsschrift kontrollieren müssen, ob der Schriftsatz an das richtige Gericht gerichtet ist, und eine Korrektur veranlassen müssen (vgl. BAG vom 29.08.2001 - 4 AZR 388/00 - Rn. 17 zitiert nach juris, a. a. O; BGH vom 21.02.2018 - IV ZB 18/17 - Rn.10, a. a. O.).

  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 950/04

    Verletzung des Anspruchs auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren durch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2018 - 21 Sa 387/18
    In einem solchen Fall darf die Partei nach den Grundsätzen der fairen Verfahrensgestaltung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG) nicht nur auf die Weiterleitung des Schriftsatzes, sondern auch darauf vertrauen, dass dieser noch fristgerecht beim zuständigen Gericht eingeht (vgl. BVerfG vom 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 - Rn. 45 ff. zitiert nach juris, NJW 1995, 3173; vom 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00 - Rn. 9 zitiert nach juris; NJW 2001, 1343; vom 17.03.2005 - 1 BvR 950/04 - Rn. 10 zitiert nach juris, NJW 2005, 2138).

    Es genügt, wenn das mit der Sache erstinstanzlich befasste Gericht den Schriftsatz an das zuständige Gericht im Zuge des ordentlichen Geschäftsgangs weiterleitet (BVerfG vom 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 - Rn. 46 zitiert nach juris, a. a. O.; vom 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00 - Rn. 9 zitiert nach juris; a. a. O.; vom 17.03.2005 - 1 BvR 950/04 - Rn. 10 zitiert nach juris, a. a. O.).

  • BVerfG, 18.03.2005 - 1 BvR 113/01

    Verletzung des Grundrechts auf willkürfreie Entscheidung durch sachwidrige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2018 - 21 Sa 387/18
    In einem solchen Fall darf die Partei nach den Grundsätzen der fairen Verfahrensgestaltung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG) nicht nur auf die Weiterleitung des Schriftsatzes, sondern auch darauf vertrauen, dass dieser noch fristgerecht beim zuständigen Gericht eingeht (vgl. BVerfG vom 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 - Rn. 45 ff. zitiert nach juris, NJW 1995, 3173; vom 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00 - Rn. 9 zitiert nach juris; NJW 2001, 1343; vom 17.03.2005 - 1 BvR 950/04 - Rn. 10 zitiert nach juris, NJW 2005, 2138).
  • BGH, 23.05.2012 - IV ZB 2/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist bei Eingang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2018 - 21 Sa 387/18
    Allerdings geht die im Rahmen der fairen Verfahrensgestaltung von Verfassung wegen nach gebotene richterliche Fürsorgepflicht nicht so weit, dass das mit der Sache erstinstanzlich befasste Gericht verpflichtet wäre, einen eingehenden Schriftsatz umgehend auf seine zutreffende Adressierung zu überprüfen, die Prozessbevollmächtigte oder den Prozessbevollmächtigten der Partei telefonisch oder per Telefax auf eine etwaige fehlerhafte Adressierung hinzuweisen oder einen fehlerhaft adressierten Schriftsatz umgehend per Telefax an das zuständige Gericht weiterzuleiten (vgl. BVerfG vom 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00 - Rn. 7 ff., a. a. O.; BGH vom 21.02.2018 - IV ZB 18/17 - Rn. 15, a. a. O.; vom 23.05.2012 - IV ZB 2/12 - Rn. 14, NJW-RR 2012, 1461).
  • BGH, 16.09.2015 - V ZB 54/15

    Wiedereinsetzung: Verschuldensvorwurf bei Fristversäumung wegen fehlerhafter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2018 - 21 Sa 387/18
    Schriftsätze, die bei einer gemeinsamen Briefannahmestelle mehrerer Gerichte eingehen, gelten grundsätzlich allein bei dem Gericht als eingegangen, an das der jeweilige Schriftsatz gerichtet ist (st. Rspr. des BAG und des BGH, BAG vom 29.08.2001 - 4 AZR 388/00 - Rn. 15 zitiert nach juris, NZA 2002, 347; BGH vom 16.09.2015 - V ZB 54/15 - Rn 7, NJW-RR 2016, 126).
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