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   LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - 10 TaBV 88/13 I   

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https://dejure.org/2013,19215
LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - 10 TaBV 88/13 I (https://dejure.org/2013,19215)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.05.2013 - 10 TaBV 88/13 I (https://dejure.org/2013,19215)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Mai 2013 - 10 TaBV 88/13 I (https://dejure.org/2013,19215)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    BetrVG § 40 Abs. 1 BetrVG § 37 Abs. 6
    BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme für Grundschulung eines Betriebsratsmitglieds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 1; BetrVG § 37 Abs. 6
    Kostenübernahme für Grundschulung eines Betriebsratsmitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07

    Betriebsratsmitglied - Schulungskosten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - 10 TaBV 88/13
    Bei der Anwendung des Begriffes der Erforderlichkeit steht dem Betriebsrat ein Beurteilungsspielraum zu (BAG, Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07).

    Zusätzlich muss der Betriebsrat vor einer Beschlussfassung prüfen, ob die zu erwartenden Schulungskosten mit der Größe und Leistungsfähigkeit des Betriebes zu vereinbaren sind (BAG, Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07).

    Die Auswahlentscheidung kann bei vergleichbaren Inhalten auch vom Veranstalter selbst abhängig gemacht werden (BAG, Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07).

  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 73/10

    Schulung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - 10 TaBV 88/13
    Der Betriebsrat hat im gerichtlichen Verfahren zwar grundsätzlich darzulegen, weshalb das entsandte Betriebsratsmitglieder die in der Schulung vermittelten Kenntnisse benötigt (vgl. BAG, Beschluss vom 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10).

    Betriebsratsmitglieder können in aller Regel aber nicht auf ein Selbststudium verwiesen werden, da es grundsätzlich Sinn und Inhalt von Schulungsveranstaltungen für Betriebsräte ist, regelmäßig juristisch nicht vorgebildeten Personen Zusammenhänge von Gesetzen und Rechtsprechung aufzuzeigen und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dazu anzuleiten, Gesetze und Rechtsprechung in der betrieblichen Praxis zu berücksichtigen (vgl. BAG, Beschluss vom 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10).

    Die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist nicht erforderlich, wenn sich der Betriebsrat vergleichbare Kenntnisse zumutbar und kostengünstiger auf andere Weise verschaffen kann (vgl. BAG, Beschluss vom 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10).

  • BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 11/98

    Keine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ohne Betriebsratsbeschluß

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - 10 TaBV 88/13
    Ein vorangehender Beschluss über die Teilnahme an einem anderen Seminar genügt grundsätzlich nicht (vgl. BAG, Beschluss vom 8. März 2000 - 7 ABR 11/98).
  • BAG, 07.05.2008 - 7 AZR 90/07

    Betriebsrat - Schulungsveranstaltung - Erforderlichkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - 10 TaBV 88/13
    Ist eine Aufteilung der Schulungsveranstaltung und ein zeitweiser Besuch praktisch nicht möglich, entscheidet über die Erforderlichkeit der Gesamtschulung, ob die erforderlichen Themen mit mehr als 50 % überwiegen (BAG, Urteil vom 7. Mai 2008 - 7 AZR 90/07).
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 94/09

    Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - 10 TaBV 88/13
    Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (BAG, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 7 ABR 94/09).
  • BGH, 17.02.2005 - III ZR 172/04

    Ende einer Kündigungsfrist an einem Sonn- oder Feiertag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - 10 TaBV 88/13
    Rechtsmissbräuchlich ist nach ständiger Rechtsprechung widersprüchliches Verhalten vielmehr erst dann, wenn dadurch für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2005 - III ZR 172/04).
  • BVerwG, 11.07.2006 - 6 PB 8.06

    Spezialschulungen für Personalratsmitglieder.

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - 10 TaBV 88/13
    Spezialschulungen liegen vielmehr auch dann vor, wenn in bestimmten für die Personalratstätigkeit relevanten Tätigkeitsfeldern Kenntnisse vermittelt werden, die über Grundzüge hinausgehen, insbesondere der Wissensvertiefung und -erweiterung dienen (vgl. BVerwG Beschluss vom 11. Juli 2006 - 6 PB 8/06; so auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 10 TaBV 37/10).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2010 - 10 TaBV 37/10

    Erforderlichkeit einer Spezialschulung für mehrere Mitglieder der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - 10 TaBV 88/13
    Spezialschulungen liegen vielmehr auch dann vor, wenn in bestimmten für die Personalratstätigkeit relevanten Tätigkeitsfeldern Kenntnisse vermittelt werden, die über Grundzüge hinausgehen, insbesondere der Wissensvertiefung und -erweiterung dienen (vgl. BVerwG Beschluss vom 11. Juli 2006 - 6 PB 8/06; so auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 10 TaBV 37/10).
  • ArbG Trier, 20.11.2014 - 3 BV 11/14

    Kostengünstigere Inhouse-Schulung statt externer Seminarteilnahme

    Insoweit kann sich die Teilnahme an einer bestimmten Fortbildungsveranstaltung als nicht erforderlich erweisen, wenn sich der Betriebsrat vergleichbare Kenntnisse zumutbar und kostengünstiger auch auf andere Weise verschaffen kann (BAG 15.05.1986 NZA 1987, 63, 65; 18.01.2012 NZA 2012, 813, 815; LAG Berlin-Brandenburg 03.05.2013 - 10 TaBV 88/13; LAG Schleswig-Holstein 23.09.1987 LAGE § 37 BetrVG 1972 Nr. 23).

    Daher muss der Betriebsrat bei seiner Auswahlentscheidung unter gleichwertigen Angeboten das kostengünstigere wählen (BAG 15.05.1986 NZA 1987, 63, 65; 18.01.2012 NZA 2012, 813, 815; LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - 10 TaBV 88/13; LAG Schleswig-Holstein 23.09.1987 LAGE § 37 BetrVG 1972 Nr. 23; Fitting, BetrVG, 27. Aufl. 2014, § 40 Rn. 74; GK-BetrVG/Weber, 10. Aufl. 2014, § 40 Rn. 72; Richardi/Thüsing BetrVG, 13. Aufl. 2012, § 40 Rn. 40).

    Aus der insoweit in Bezug genommenen Entscheidung (LAG Berlin-Brandenburg 03.05.2013 - 10 TaBV 88/13) ergibt sich vielmehr genau das Gegenteil.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 11 TaBV 1371/20

    Erforderlichkeit einer Schulung zum AGG + Datenschutz

    Ihre Auswahlentscheidung konnte sie auch von dem Veranstalter selbst abhängig machen (BAG, Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - juris.; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2013 - 10 TaBV 88/13 - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2020 - 7 TaBV 11/19

    Betriebsratsschulung - Kostenerstattung - Erforderlichkeit

    Seine Auswahlentscheidung kann er bei vergleichbaren Seminarinhalten von dem Veranstalter selbst abhängig machen (BAG 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 15, zitiert nach juris mwN.; LAG Berlin-Brandenburg 3. Mai 2013 - 10 TaBV 88/13 - Rn. 36; aA. Richardi /Thüsing , BetrVG, 16. Aufl. 2018, BetrVG § 40 Rn. 40).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.02.2014 - 4 TaBV 9/13

    Erforderlichkeit einer Schulungs- bzw. Bildungsveranstaltung - Teilnahme einer

    Demgemäß sind beispielsweise Seminare für Betriebsräte, die weder der Spezialisierung noch der Vertiefung vorhandenen Wissens dienen, sog. Grundschulungen, für deren Notwendigkeit keine besondere Erforderlichkeit gegeben sein muss (LAG Berlin/Brandenburg, Beschluss vom 03. Mai 2013 - 10 TaBV 88/13 und vom 07. September 2012 - 10 TaBV 1297/12).
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