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   LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 5 Sa 369/17   

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https://dejure.org/2017,42280
LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 5 Sa 369/17 (https://dejure.org/2017,42280)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.08.2017 - 5 Sa 369/17 (https://dejure.org/2017,42280)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. August 2017 - 5 Sa 369/17 (https://dejure.org/2017,42280)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Kündigungsschutzklage gegen Nicht-Arbeitgeberin; Unbegründete Kündigungsschutzklage bei unschlüssigen Darlegungen zum Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses mit der Konzessionsgeberin für den Betrieb eines Sonderpostengeschäfts

  • Betriebs-Berater

    Kündigungsschutzklage gegen Nicht-Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 4 S. 1; BGB § 242
    Kündigungsschutzklage gegen Nicht-Arbeitgeber; Strohmanngeschäft

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1
    Unzulässige Kündigungsschutzklage gegen Nicht-Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beurteilung der Zulässigkeit einer Kündigungsschutzklage; Recht eines Gewerbetreibenden zum Betreiben eines Sonderpostenmarktes mit Blick auf die Funktion als "Strohmann"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigungsschutzklage gegen Nicht-Arbeitgeber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 2867
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 5 Sa 369/17
    Denn gem. § 242 BGB kann bei dieser Fallkonstellation ein Rechtsgeschäft nur insoweit nichtig und dem durch die "Strohfrau" handelnden Dritten zuzurechnen sein, soweit zwingende soziale Schutzrechte umgangen werden (BAG v. 15.05.2013 - 7 AZR 494/11, Rz. 33).

    Entscheidend sind der Schutzzweck der umgangenen Norm und die Frage, ob die Umgehung gerade in der Verhinderung der gesetzlich an sich vorgesehenen Begründung eines Rechtsverhältnisses zu einem Dritten insgesamt oder lediglich in der Vermeidung oder Verkürzung einzelner Ansprüche liegt (BAG v. 15.05.2013 - 7 AZR 494/11, Rz. 33).

  • BAG, 30.08.2011 - 2 AZR 668/10

    Streitwert - Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung - uneigentlicher

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 5 Sa 369/17
    Zu Recht ist das Arbeitsgericht unter Berufung auf den Beschluss des BAG v. 30.08.2011 (2 AZR 668/10 (A)) davon ausgegangen, dass der Antrag zu 3. einen nur für den Erfolg des Bestandsschutzbegehrens gestellten Hilfsantrag darstellt, obwohl er von der Klägerin nicht ausdrücklich als solcher bezeichnet worden ist.
  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 446/80

    Mittelbares Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 5 Sa 369/17
    (BAG v. 20.07.1982 - 3 AZR 446/80).
  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 435/07

    Vertragsabschluss - Arbeitsverhältnis und betriebliche Praxiserprobung gemäß § 16

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 5 Sa 369/17
    Bewilligt aber ein zuständiger Träger einem Hilfebedürftigen als Eingliederungsleistung nach § 16 SGB II eine betriebliche Praxiserprobung bei einem privaten Unternehmen, so wird hierdurch ein von Rechtssätzen des öffentlichen Rechts geprägtes Rechtsverhältnis und kein Arbeitsverhältnis begründet (BAG v. 19.03.2008 - 5 AZR 435/07, Rz. 9).
  • BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 76/16

    Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 5 Sa 369/17
    (BAG v. 17.01.2017 - 9 AZR 76/16, Rz. 42) Wenn ein Arbeitgeber für bestimmte Arbeiten erforderliche Arbeitskräfte nicht selbst einstellt, sondern Dritte anweist, im eigenen Namen auf fremde Rechnung und nach bestimmten Richtlinien Arbeitsverträge für diese Arbeiten zu schließen, so kann darin ein Missbrauch der Rechtsform des mittelbaren Arbeitsverhältnisses und eine Umgehung von Gesetzen und Tarifverträgen liegen.
  • BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 131/15

    Betriebliche Altersversorgung - Höhe einer Betriebsrente - Auslegung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 5 Sa 369/17
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Begründetheit des einen Anspruchs denknotwendig von der des anderen abhängt (BAG, Urteil vom 19. Mai 2016 - 3 AZR 131/15, Rz. 15).
  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 5 Sa 369/17
    Jedoch ist von einem Antrag nach § 4 S. 1 KSchG regelmäßig auch das Begehren umfasst festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis bis zum vorgesehenen Auflösungszeitpunkt noch bestanden hat (BAG v. 18.12.2014 - 2 AZR 163/14, Rz. 22).
  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 858/11

    Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter - Beginn der Klagefrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 5 Sa 369/17
    Jedoch findet die Klagefrist des § 4 KSchG auf Fälle, in denen die ausgesprochene Kündigung dem Arbeitgeber nicht zugerechnet werden kann, keine Anwendung (BAG v. 06.09.2012 - 2 AZR 858/11, Rz. 13).
  • BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79

    Kündigung - Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 5 Sa 369/17
    In der Regel ist im Falle eines Antrages nach § 4 S. 1 KSchG ein solches zwar bereits deshalb gegeben, weil mit diesem Antrag der Eintritt der Fiktion des § 7 KSchG verhindert werden soll (BAG v. 11.02.1981 - 7 AZR 12/79, Rz. 26).
  • BGH, 04.04.2007 - III ZR 197/06

    Rechtsfolgen der Anpachtung einer Jagd durch einen Strohmann; Begriff des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 5 Sa 369/17
    Denn die erklärte Rechtsfolge ist von den Beteiligten normalerweise ernsthaft gewollt, weil andernfalls der erstrebte wirtschaftliche Zweck nicht oder nicht in rechtsbeständiger Weise erreicht würde (BGH v. 04.04.2007 - III ZR 197/06, Rz. 5).
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