Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - 21 Ta 1158/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 138 Abs 2 ZPO, § 167 Abs 2 SGB 9 2018, § 115 Abs 1 SGB 10, § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB
Annahmeverzug - Zuweisung einer leidensgerechten Beschäftigung - Zumutbarkeit - Schadensersatz - Darlegungslast - erforderliches BEM - Anspruchsübergang - Arbeitsentgelt - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 114 S 1 ZPO, § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 11b SGB 2, § 34c SGB 2, § 42 Abs 1 SGB 2, § 337 Abs 2 SGB 3, § 115 Abs 1 SGB 10
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozesskostenhilfe, hinreichende Erfolgsaussicht, leidensgerechte Beschäftigung Arbeitsentgelt, Annahmeverzug, Schadensersatz, Darlegungs- und Beweislast, Anspruchsübergang
- rechtsportal.de
Prozesskostenhilfe, hinreichende Erfolgsaussicht, leidensgerechte Beschäftigung Arbeitsentgelt, Annahmeverzug, Schadensersatz, Darlegungs- und Beweislast, Anspruchsübergang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ohne Zuweisung einer leidensgerechten Beschäftigung droht Schadensersatzpflicht ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Annahmeverzug des Arbeitgebers bei gesundheitlich eingeschränktem Arbeitnehmer; Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei Nichtnutzung anderer Beschäftigungsmöglichkeiten; Darlegungslast des Arbeitgebers für fehlende gesundheitskonforme Einsatzmöglichkeiten; Erhöhte ...
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ist eine leidensgerechte Beschäftigung wirklich unmöglich?
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 17.06.2021 - 57 Ca 6305/21
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - 21 Ta 1158/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2014 - 6 Sa 1148/14
Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit Hartz-IV-Empfängern
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - 21 Ta 1158/21
(bb) Hingegen geht der Anspruch auf Arbeitsentgelt nicht über, soweit es sich um Einkommen handelt, das nach § 11b SGB II absetzbar ist und das sich der oder die Arbeitnehmer*in auch bei rechtzeitiger Leistung des oder der Arbeitgeber*in nicht hätte anrechnen müssen, sondern behalten dürfte (…vergleiche BAG 21. März 2012 - 5 AZR 61/11 - Rn. 25; LAG (Landesarbeitsgericht) Berlin-Brandenburg 7. November 2014 - 6 Sa 1148/14 - Rn. 69 ff. zitiert nach juris;… LAG Mecklenburg-Vorpommern 2. November 2010 - 5 Sa 91/20 - Rn. 125 zitiert nach juris; Maul-Sartori, NZA 2017, 91, 95).Das betrifft neben den Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (§ 11b Absatz 1 Nr. 1 und 2 SGB II) insbesondere die Pauschale für Versicherungen und Aufwendungen nach § 11b Absatz 2 SGB II von 100, 00 Euro monatlich und die Einkommensfreibeträge nach § 11b Absatz 3 SGB II von 20 % bezogen auf ein Bruttoeinkommen von mehr als 100, 00 Euro bis zu 1.000,00 Euro und von 10 % bezogen auf ein Bruttoeinkommen von mehr als 1.000,00 Euro bis zu 1.200,00 Euro bzw. bei mindestens einem Kind bis zu 1.500,00 Euro (LAG Berlin-Brandenburg 7. November 2014 - 6 Sa 1148/14 - Rn. 71 f. zitiert nach juris; Maul-Sartori, NZA 2017, 91, 95).
- BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 61/11
Umfang des Forderungsübergangs bei Leistungen nach dem SGB II
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - 21 Ta 1158/21
Dabei sind bei Bedarfsgemeinschaften nach § 34c SGB II nicht nur die dem oder der Arbeitnehmer*in zustehenden Leistungen, sondern die an die Bedarfsgemeinschaft insgesamt erbrachten Leistungen zu berücksichtigen (dazu BAG 21. März 2012 - 5 AZR 61/11 - Rn. 15, näher dazu auch Maul-Sartori, NZA 2017, 91, 93).(bb) Hingegen geht der Anspruch auf Arbeitsentgelt nicht über, soweit es sich um Einkommen handelt, das nach § 11b SGB II absetzbar ist und das sich der oder die Arbeitnehmer*in auch bei rechtzeitiger Leistung des oder der Arbeitgeber*in nicht hätte anrechnen müssen, sondern behalten dürfte (vergleiche BAG 21. März 2012 - 5 AZR 61/11 - Rn. 25;… LAG (Landesarbeitsgericht) Berlin-Brandenburg 7. November 2014 - 6 Sa 1148/14 - Rn. 69 ff. zitiert nach juris;… LAG Mecklenburg-Vorpommern 2. November 2010 - 5 Sa 91/20 - Rn. 125 zitiert nach juris; Maul-Sartori, NZA 2017, 91, 95).
- BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 1790/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - 21 Ta 1158/21
Dabei dürfen wegen des verfassungsrechtlichen Gebots der weitgehenden Angleichung der Situation Bemittelter und Unbemittelter bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden (vergleiche BVerfG (Bundesverfassungsgericht) 15. Oktober 2015 - 1 BvR 1790/13 - Rn. (Randnummer) 19 f.).Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (BVerfG 15. Oktober 2015 - 1 BvR 1790/13 - Rn. 19).
- BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 78/19
Beschäftigungsanspruch - schwerbehinderte Arbeitnehmer
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - 21 Ta 1158/21
(a) Nach § 241 Absatz 2 BGB ist der oder die Arbeitgeber*in aufgrund der arbeitgeberseitigen Rücksichtnahmepflicht verpflichtet, einem oder einer Arbeitnehmer*in, der oder die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, die im Sinne des § 294 BGB zu bewirkende Arbeitsleistung zu erbringen, im Rahmen des rechtlich Möglichen und Zumutbaren einschließlich einer gegebenenfalls erforderlichen Vertragspassung eine den gesundheitlichen Einschränkungen des oder der Arbeitnehmer*in entsprechende Tätigkeit zuzuweisen (vergleiche dazu BAG 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19 - Rn. 21 mwN).Hingegen besteht keine Verpflichtung, einen zusätzlichen, bisher nicht vorhandenen und auch nicht benötigten Arbeitsplatz zu schaffen (BAG 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19 - Rn. 24).
- BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19
Annahmeverzug - Schadensersatz - behinderungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - 21 Ta 1158/21
Das kann auch bedeuten, dass der oder die Arbeitgeber*in verpflichtet ist, die Erledigung der anfallenden Tätigkeiten entsprechend umzuorganisieren (vergleiche BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 27).In diesem Fall hat er oder sie auch ohne Benennung konkreter Einsatzmöglichkeiten durch den oder die Arbeitnehmer*in darzutun, dass ihm eine zumutbare Beschäftigung des oder der in seinem oder ihren Leistungsvermögen eingeschränkten Arbeitnehmer*in nicht möglich war (vergleiche BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 35 mwN).
- BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09
Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - 21 Ta 1158/21
Dagegen reicht es nicht aus, wenn sich das Arbeitsangebot auf andere, zwar vom Arbeitsvertrag umfasste, aber bisher nicht zugewiesene Tätigkeiten bezieht, da es sich hierbei nicht um die im Sinne des § 294 BGB zu bewirkende Arbeitsleistung handelt (vergleiche dazu BAG vom 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 13 ff.). - BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12
Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - 21 Ta 1158/21
Das heißt, zwischen dem nicht gezahlten Arbeitsentgelt und den bezogenen Sozialleistungen muss eine zeitliche Kongruenz dergestalt bestehen, dass die Sozialleistungen tatsächlich an die Stelle des Arbeitsentgelts getreten sind (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 77 mwN). - BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für ein Verfahren über die …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - 21 Ta 1158/21
Das bedeutet zugleich, dass Prozesskostenhilfe verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG 4. August 2016 - 1 BvR 380/16 - Rn. 12). - BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 649/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld - Urlaubsabgeltung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - 21 Ta 1158/21
Daher geht beim Bezug von ALG I der Anspruch auf Arbeitsentgelt für den Monat auf die Bundesagentur für Arbeit über, für den das ALG I gezahlt wird (vergleiche BAG 17. November 2010 - 10 AZR 649/09 - Rn. 14 und 16). - BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04
Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - 21 Ta 1158/21
Dass es dem Polier im Rahmen des § 106 Satz 1 GewO jedoch nicht möglich oder der möglichen Beklagten unzumutbar wäre, bei der Zuweisung der konkreten Tätigkeiten auf die Einschränkungen des Antragstellers Rücksicht zu nehmen (vergleiche dazu BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 14), hat die mögliche Beklagte nicht dargelegt (zur Darlegungs- und Beweislast BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 28 mwN).
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2022 - 2 Sa 353/19
Annahmeverzugslohn - Urlaubsabgeltung - Anspruchsübergang wegen Bezugs von …
Das hat zur Folge, dass die für den betreffenden Monat (im Voraus) erbrachten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu einem Anspruchsübergang hinsichtlich des in diesem Monat fälligen Anspruchs auf Arbeitsentgelt für den Vormonat führen (… vgl. BAG 26. Mai 1993 - 5 AZR 405/92 - Rn. 18; LAG Berlin-Brandenburg 3. Dezember 2021 - 21 Ta 1158/21 - Rn. 32; Maul-Sartori BB 2010, 3021 und NZA 2017, 91 ).Danach sind neben den Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (§ 11 b Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB II) insbesondere die Pauschale für Versicherungen und Aufwendungen nach § 11 b Abs. 2 SGB II von 100, 00 EUR monatlich und die Einkommensfreibeträge nach § 11 b Abs. 3 SGB II von 20% bezogen auf ein Bruttoeinkommen von mehr als 100, 00 EUR bis 1.000,00 EUR und von 10% bezogen auf ein Bruttoeinkommen von mehr als 1.000,00 EUR bis 1.200,00 EUR bzw. bei mindestens einem Kind bis 1.500,00 EUR zu berücksichtigen ( vgl. LAG Berlin-Brandenburg 3. Dezember 2021 - 21 Ta 1158/21 - Rn. 33 ).