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   LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2019 - 6 Sa 705/18   

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https://dejure.org/2019,6871
LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2019 - 6 Sa 705/18 (https://dejure.org/2019,6871)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.01.2019 - 6 Sa 705/18 (https://dejure.org/2019,6871)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Januar 2019 - 6 Sa 705/18 (https://dejure.org/2019,6871)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stufenzuordnung; unschädliche Unterbrechung; Differenzierung zwischen demselben Arbeitgeber und anderen Arbeitgebern

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1 ; BGB § 613a
    Zulässige tarifliche Differenzierung von Arbeitnehmern mit Arbeitsverhältnissen zum bisherigen oder zu einem fremden Arbeitgeber nach einer Unterbrechung oder bei Neueinstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässige tarifliche Differenzierung von Arbeitnehmern mit Arbeitsverhältnissen zum bisherigen oder zu einem fremden Arbeitgeber nach einer Unterbrechung oder bei Neueinstellung; Tarifliches Verständnis zu unschädlicher Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses bei durch ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 180/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2019 - 6 Sa 705/18
    Die Differenzierung in § 16 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 TV-L zwischen Arbeitnehmern, die ein neues Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber nach einer gemäß der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L unschädlichen Unterbrechung begründen, und den Arbeitnehmern, die wie die Klägerin von einem anderen, insbesondere privatrechtlichen Arbeitgeber in ein Arbeitsverhältnis zum beklagten Land gewechselt sind, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, (vgl. BAG vom 23.9.2010 - 6 AZR 180/09, Juris, Rn. 11).

    Das hat das Bundesarbeitsgericht umfassend in seiner Entscheidung vom 23.9.2010 - 6 AZR 180/09, Juris, Rn. 14ff. begründet.

    Auch im Fall des Bundesarbeitsgerichts vom 23.9.2010, a.a.O. war der zu beurteilende Fall ein Sonderfall.

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2019 - 6 Sa 705/18
    Der eventual-kumulierte Klageantrag ist als so genannter Eingruppierungsfeststellungsantrag im öffentlichen Dienst nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (zum Beispiel Urteil vom 06.06.2007 - 4 AZR 456/06 - ZTR 2008, 156 ff., zu I der Gründe = Randnummer 12 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 456/06

    Eingruppierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2019 - 6 Sa 705/18
    Der eventual-kumulierte Klageantrag ist als so genannter Eingruppierungsfeststellungsantrag im öffentlichen Dienst nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (zum Beispiel Urteil vom 06.06.2007 - 4 AZR 456/06 - ZTR 2008, 156 ff., zu I der Gründe = Randnummer 12 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 214/06

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Halbanrechnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2019 - 6 Sa 705/18
    Die Tarifvertragsparteien haben bei der tariflichen Normsetzung den Gleichheitssatz des Artikels 3 Abs. 1 GG zu beachten (vgl. BAG, Urteil vom 29.1.2008 - 3 AZR 214/06 - ZTR 2008, S. 377ff. Rn. 25).
  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 498/07

    Überleitung von Arbeitsverhältnissen aus dem BMT-G in den TVöD - Bestimmung des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2019 - 6 Sa 705/18
    Gegen seine Zulässigkeit bestehen auch insoweit keine Bedenken, als er eine Stufenzuordnung zum Gegenstand hat (BAG, Urteil vom 26.06.2008 - 6 AZR 498/07 - ZTR 2008, 547 f., zu I der Gründe = Randnummer 14).
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2019 - 6 Sa 705/18
    Wie weit dieser reicht, hängt von den im Einzelfall vorliegenden Differenzierungsmerkmalen ab, wobei den Tarifvertragsparteien in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen eine Einschätzungsprärogative zusteht (vgl. BAG vom 18.12.2008 - 6 AZR 287/07 - AP TVÜ § 11 Nr. 2).
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