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   LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 26 Sa 2257/14   

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https://dejure.org/2015,25047
LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 26 Sa 2257/14 (https://dejure.org/2015,25047)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.2015 - 26 Sa 2257/14 (https://dejure.org/2015,25047)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 2015 - 26 Sa 2257/14 (https://dejure.org/2015,25047)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 611 BGB, § ... 362 BGB, § 38 Abs. 3 Satz 1 EStG, § 41a EStG, § 41a Abs. 1 Satz 1 EStG, § 28g Satz 1 SGB IV, § 28h SGB IV, § 26 SGB IV, § 38 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 38 Abs. 1 EStG, § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG, § 46 Abs. 4 EStG, § 37 EStG, § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 138 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 1 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 28 g SGB IV, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfassen von nicht in einer unmittelbaren Auszahlung an den Arbeitnehmer bestehenden Leistungen durch die arbeitsrechtliche Vergütungspflicht; Einbehalt auf Rechnung des Arbeitnehmers zur Vorbereitung der Abführung; Vorgeschriebene Verwendung eines Teils des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 4/14

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung von Lohn- und Annexsteuern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 26 Sa 2257/14
    Erfüllt wird erst durch die Abführung nach § 41a EStG (vgl. BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07, Rn. 19; vgl. dazu auch BAG 17. September 2014 - 10 AZB 4/14, Rn. 20).(Rn.21).

    Ob insoweit bezüglich der Steuern etwas anderes anzunehmen ist, wenn der Arbeitgeber den Nettolohn ausgezahlt und einen Betrag in Höhe der Steuern einbehalten hat, konnte dahinstehen, da diese Konstellation hier nicht gegeben war (vgl. dazu - eher ablehnend - BAG 17. September 2014 - 10 AZB 4/14, mwN.).(Rn.23).

    Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer nicht "für Rechnung des Arbeitnehmers" an das Finanzamt ab, sondern erfüllt hiermit eine ihn aus § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG treffende öffentlich-rechtliche Verpflichtung (vgl. BAG 17. September 2014 - 10 AZB 4/14, Rn. 20).(Rn.24).

    Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die Rückerstattung erhöhter Sozialversicherungsbeiträge gemäß § 26 SGB IV zu fordern und die Höhe der Beiträge von den Sozialgerichten überprüfen zu lassen (vgl. BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07, Rn. 19; vgl. dazu auch BAG 17. September 2014 - 10 AZB 4/14, Rn. 20).

    b) Ob insoweit bezüglich der Steuern etwas anderes anzunehmen ist, wenn der Arbeitgeber den Nettolohn ausgezahlt und einen Betrag in Höhe der Steuern einbehalten hat, kann dahinstehen, da diese Konstellation hier gerade nicht gegeben ist (vgl. dazu - eher ablehnend - BAG 17. September 2014 - 10 AZB 4/14, mwN.).

    Wissen des Arbeitnehmers bedeutet dabei positive Kenntnis, Vermutungen und selbst grob fahrlässige Unkenntnis reichen nicht aus (vgl. BAG 17. September 2014 - 10 AZB 4/14, Rn. 17).

    Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer jedoch nicht "für Rechnung des Arbeitnehmers" an das Finanzamt ab, sondern erfüllt hiermit eine ihn aus § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG treffende öffentlich-rechtliche Verpflichtung (vgl. BAG 17. September 2014 - 10 AZB 4/14, Rn. 20).

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 26 Sa 2257/14
    Abzug und Abführung von Lohnbestandteilen betreffen nur die Frage, wie der Arbeitgeber seine Zahlungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer erfüllt (vgl. BAG 7. März 2001 - GS 1/00, Rn. 13).(Rn.18).

    Die Lohnabzüge bereiten die Abführung der Lohnsteuer und des Gesamtsozialversicherungsbeitrags vor und können nicht isoliert davon betrachtet werden (vgl. BAG 7. März 2001 - GS 1/00, Rn. 24).(Rn.31).

    1) Die Verpflichtung zur Zahlung des Bruttoentgelts stellt in vollem Umfang eine Geldschuld des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer dar (vgl. BAG 7. März 2001 - GS 1/00, Rn. 11).

    Geldschulden sind alle auf Zahlung gerichteten Verbindlichkeiten und nur diese (vgl. BAG 7. März 2001 - GS 1/00, Rn. 12).

    Abzug und Abführung von Lohnbestandteilen betreffen nur die Frage, wie der Arbeitgeber seine Zahlungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer erfüllt (vgl. BAG 7. März 2001 - GS 1/00, Rn. 13).

    Aus dem Umstand, dass der Arbeitgeber mit dem Abzug und der Abführung von Lohnbestandteilen zugleich seine Zahlungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis erfüllt (vgl. BAG GS 7. März 2001 - GS 1/00 - zu III 1 c der Gründe mwN.), ergibt sich aber nicht, dass der Arbeitgeber einen Teil des Arbeitslohns an das Finanzamt zahlt.

    Die Lohnabzüge bereiten die Abführung der Lohnsteuer und des Gesamtsozialversicherungsbeitrags vor und können nicht isoliert davon betrachtet werden (vgl. BAG 7. März 2001 - GS 1/00, Rn. 24).

  • BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 725/07

    Einbehalt von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 26 Sa 2257/14
    Erfüllt wird erst durch die Abführung nach § 41a EStG (vgl. BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07, Rn. 19; vgl. dazu auch BAG 17. September 2014 - 10 AZB 4/14, Rn. 20).(Rn.21).

    Der Arbeitgeber hat nachvollziehbar darzulegen, dass er bestimmte Abzüge für Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und abgeführt hat (vgl. BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07, Rn. 21) und entsprechende Nachweise beizubringen.

    a) Die Abführung der in der Abrechnung ausgewiesenen Sozialversicherungsbeiträge begründet einen besonderen Erfüllungseinwand, den der Arbeitgeber dem Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers entgegenhalten kann (vgl. BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07, Rn. 18).

    Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die Rückerstattung erhöhter Sozialversicherungsbeiträge gemäß § 26 SGB IV zu fordern und die Höhe der Beiträge von den Sozialgerichten überprüfen zu lassen (vgl. BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07, Rn. 19; vgl. dazu auch BAG 17. September 2014 - 10 AZB 4/14, Rn. 20).

    Dazu hat der Arbeitgeber nachvollziehbar darzulegen, dass er bestimmte Abzüge für Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und abgeführt hat (vgl. BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07, Rn. 21).

  • BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 63/06

    Sozialkassenverfahren - Darlegung der Beitragshöhe

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 26 Sa 2257/14
    Der Tatsachenvortrag des Gläubigers bedarf nur dann der Präzisierung oder Ergänzung, wenn er auf Grund der Einlassungen des Schuldners nach § 138 Abs. 2 ZPO unklar wird oder nicht mehr den Schluss auf die begehrte Rechtsfolge zulässt (vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06, Rn. 23).

    Erfüllung setzt aber voraus, dass der Klageanspruch aus freien Stücken und ohne Vorbehalt - endgültig - erfüllt wird (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1078/12, Rn. 61; 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06, Rn. 18).

  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1078/12

    Aufhebungsvereinbarung - (außer-) ordentliche Kündigung - Verzugslohn

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 26 Sa 2257/14
    Erfüllung setzt aber voraus, dass der Klageanspruch aus freien Stücken und ohne Vorbehalt - endgültig - erfüllt wird (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1078/12, Rn. 61; 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06, Rn. 18).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 26 Sa 2257/14
    Erklärt sie sich, richtet sich der Umfang der Darlegungslast nach der Einlassung des Gegners (vgl. BGH 23. April 1991 - X ZR 77/89 - NJW 1991, 2707).
  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 90/99

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 26 Sa 2257/14
    "Einbehalten" (§ 38 Abs. 3 Satz 1 EStG) bzw. "Abzug vom Arbeitsentgelt" (§ 28 g SGB IV) liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber die vertragsgemäße Vergütung gekürzt um die Lohnsteuer bzw. den Sozialversicherungsbeitrag auszahlt (vgl. BGH 16. Mai 2000 - VI ZR 90/99 - ZIP 2000, 1339, 1341).
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