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LAG Berlin-Brandenburg, 04.11.2020 - 15 Sa 625/20 |
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LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. November 2020 - 15 Sa 625/20 (https://dejure.org/2020,44608)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
Meinungsfreiheit - Unterlassung von Äußerungen - Wertungen - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Meinungsrecht des Arbeitnehmers; Wiederholungsgefahr bei Unterlassungsanspruch weniger streng als im Wettbewerbsrecht; Einschätzung einer Äußerung zur Motivation einer Betriebsrats-Kandidatur als Werturteil
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Einordnung von Schlussfolgerungen über Beweggründe Dritter als Werturteile
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Offensiver Wahlkampf im Rahmen der Meinungsfreiheit ist erlaubt
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 19.02.2020 - 39 Ca 12565/19
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.11.2020 - 15 Sa 625/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.11.2020 - 15 Sa 625/20
Der BGH (08.02.1994 - VI ZR 286/93 - juris Rn. 27) hat jedoch betont, dass dies außerhalb des Wettbewerbsrechts nicht mit gleicher Strenge gilt. - LAG Hamm, 28.04.2017 - 1 Sa 1296/16
Vorbeugende Unterlassungsansprüche unter Mitgliedern des Betriebsrats wegen …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.11.2020 - 15 Sa 625/20
Ein solcher Entschädigungsanspruch ist nur dann begründet, wenn die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann (LAG Hamm 28.04.2017 - 1 Sa 1296/16 - juris Rn. 79). - BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 2619/13
Die falsche Einordnung einer Äußerung als Tatsache verkürzt den grundrechtlichen …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.11.2020 - 15 Sa 625/20
Bei Schlussfolgerungen über Beweggründe Dritter - hier die Motivation zur Kandidatur - handelt es sich eher um Werturteile, die an sich der Meinungsfreiheit unterliegen, wobei es auch für eine einem Werturteil gleichkommende Erklärung eine ausreichende Tatsachengrundlage geben muss (BVerfG 4.8. 2016 - 1 BvR 2619/13 - juris Rn. 13 unter Hinweis auf Rechtsprechung des EuGMR).