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LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis der tätigkeitsbezogenen Zwecksetzung im Haushaltsplan für Befristung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Ziff. 7 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG); Voraussetzungen des Vorliegens eines sachlichen Grundes aus Gründen des Haushalts bei einem datierten Wegfallvermerk ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Cottbus, 09.05.2007 - 7 Ca 121/07
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07
- BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 162/08
Wird zitiert von ... (7)
- BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 162/08
Befristung - Haushalt - vorübergehender Bedarf
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Dezember 2007 - 3 Sa 1406/07 - wird zurückgewiesen. - LAG Düsseldorf, 23.09.2008 - 8 Sa 784/08
Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen
Im Ergebnis kann nicht von einer hinreichenden Widmung der Haushaltsmittel gesprochen werden (so im Ergebnis auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07, juris).(1) Das LAG Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung im Parallelfall einer befristet beschäftigten Arbeitnehmerin der Beklagten in der Minijobzentrale in Cottbus angenommen, selbst ein datierter kw-Vermerk verhelfe der Befristung aus haushaltsrechtlicher Warte nicht zur Wirksamkeit, weil nach den Umständen des vorliegenden Falles gerade ausgeschlossen werden könne, dass sich die Vertreterversammlung als Haushalts(gesetz)geber der Beklagten mit den Verhältnissen der Stelle der Klägerin befasst und festgestellt habe, für ihre Beschäftigung auf dieser Stelle bestehe nur ein vorübergehender Bedarf (Urteil vom 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07, juris).
Das genügt für eine haushaltsrechtlich verbindliche Vorgabe nicht (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.12.2007, aaO).
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2008 - 21 Sa 961/08
Haushaltsbefristung - bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts - …
28 Es kann unentschieden bleiben, ob das in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG geregelte Haushaltsbefristungsprivileg bei einem über haushalts gesetz geberische Entscheidungen hinausgehenden Geltungsbereichsverständnis generellen verfassungs- und europarechtlichen Zulässigkeitsbedenken unterliegt, weil dies letztlich auf eine Selbstermächtigung zu rechtmäßigen arbeitsvertraglichen Befristungsabreden ohne entsprechende Legitimation hinausliefe (so aber [bezogen auf eine als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Hochschule, die sich selbst einen Haushaltsplan gibt]: LAG Berlin-Brandenburg 16. März 2007 - 6 Sa 2102/06 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 35 [Revision zugelassen und eingelegt beim Bundesarbeitsgericht unter dem Az. 7 AZR 360/07]; offen gelassen für die Bundesagentur für Arbeit: LAG Niedersachsen 17. Oktober 2007 - 15 Sa 535/07 - ZTR 2008, 396; kritisch gleichfalls: LAG Berlin-Brandenburg 4. Dezember 2007 - 3 Sa 1406/07 - zitiert nach juris [Revision zugelassen und eingelegt beim Bundesarbeitsgericht unter dem Az. 7 AZR 162/08];… vgl. auch: Dörner, Der befristete Arbeitsvertrag, 2004, Rn. 219;… auf die besondere Bedeutung des Budgetrechts der Parlamente stellt ab: KR/Lipke, 8. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 221a).
- ArbG Essen, 02.04.2008 - 4 Ca 4028/07 (vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2007 - 7 AZR 316/06 - nv. zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 18.10.2006 - 7 AZR 419/05 - in: NZA 2007, Seite 332 - 335; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07 - nv.).
Dies stellt keine haushaltsrechtliche Vorgabe dar, die eine Befristung außerhalb des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG sachlich rechtfertigen kann (so ausdrücklich LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07 - nv.).
- LAG Hamm, 23.04.2009 - 17 Sa 2003/08
Voraussetzungen des Vorliegens eines sachlichen Grundes aus Gründen des Haushalts …
Höchstrichterlich nicht geklärt ist die Frage, ob das Merkmal der Haushaltsmittel i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nur dann erfüllt ist, wenn die Haushaltsmittel durch ein Gesetz ausgebracht worden sind mit der Folge, dass sich auf diesen Befristungsgrund nur der Bund, die Länder und die Gemeinden mit einem von einem demokratisch legitimierten Parlament beschlossenen Haushaltsplan berufen können, nicht aber unterstaatliche Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Haushaltskompetenz, selbst wenn der Haushalt der Genehmigung z. B. der Bundesregierung bedarf (BAG, 16.10.2008 a. a. O., LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07;… Gräfl, TzBfG, 2. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 217 a; für die Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nur dann, wenn die Haushaltsmittel durch ein Gesetz ausgebracht sind LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06, LAGE § 14 TzBfG Nr. 35;… Dörner, Der befristete Arbeitsvertrag, Rn. 219;… a. A. KR/Lipke, a.a.O., § 14 TzBfG Rn. 229;… ErfK/Müller-Glöge, 9. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 72; LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 469/99, ZTR 2000, 37). - LAG Hamm, 08.06.2009 - 17 Sa 903/08
Voraussetzungen des Vorliegens eines sachlichen Grundes aus Gründen des Haushalts …
Höchstrichterlich nicht geklärt ist die Frage, ob das Merkmal der Haushaltsmittel i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nur dann erfüllt ist, wenn die Haushaltsmittel durch ein Gesetz ausgebracht worden sind mit der Folge, dass sich auf diesen Befristungsgrund nur der Bund, die Länder und die Gemeinden mit einem von einem demokratisch legitimierten Parlament beschlossenen Haushaltsplan berufen können, aber nicht unterstaatliche Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Haushaltskompetenz, selbst wenn der Haushalt der Genehmigung z. B. durch die Bundesregierung bedarf (BAG, 16.10.2008 a. a. O., LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07;… Gräfl, TzBfG, 2. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 217 a; für die Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nur dann, wenn die Haushaltsmittel durch ein Gesetz ausgebracht sind LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06, LAGE § 14 TzBfG Nr. 35;… Dörner, Der befristete Arbeitsvertrag, Rn. 219;… a. A. KR/Lipke, a.a.O., § 14 TzBfG Rn. 229;… Erfk/Müller-Glöge, 9. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 72; LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 469/99, ZTR 2000, 37). - ArbG Cottbus, 05.05.2009 - 6 Ca 89/09
Vergütung des Arbeitnehmers aus Haushaltsmitteln als Befristungsgrund für ein …
Nach einer Auffassung werden von dieser Vorschrift nur Haushaltsmittel erfasst, die von einem Gesetzgeber in einem förmlichen Haushaltsgesetz ausgewiesen worden sind (…LAG Berlin-Brandenburg vom 16.03.2007 6 Sa 2102/06, Juris, Rn. 25; LAG Berlin-Brandenburg vom 04.12.2007 3 Sa 1406/07, Juris Leitsatz;… Ascheid Backhaus, Kündigungsrecht, 3. Auflage, § 14 Rn. 103).