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   LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2019 - 23 Sa 1046/19   

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https://dejure.org/2019,55320
LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2019 - 23 Sa 1046/19 (https://dejure.org/2019,55320)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.12.2019 - 23 Sa 1046/19 (https://dejure.org/2019,55320)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2019 - 23 Sa 1046/19 (https://dejure.org/2019,55320)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sozial ungerechtfertige Kündigung, wenn das bEM nicht durchgeführt wurde ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 9/02

    Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2019 - 23 Sa 1046/19
    Es reicht aus, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Dauer unzumutbar ist (BAG 27. März 2003 - 2 AZR 9/02 - zu II 2 der Gründe; 26. November 1981 - 2 AZR 509/79 - zu II 2 der Gründe, BAGE 37, 135).

    Ein die Unzumutbarkeit i. S. d. § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG begründender Umstand kann darin liegen, dass ein Kündigungsschutzverfahren über eine offensichtlich sozialwidrige Kündigung seitens des Arbeitgebers mit einer solchen Schärfe geführt worden ist, dass der Arbeitnehmer mit einem schikanösen Verhalten des Arbeitgebers und anderer Mitarbeiter rechnen muss, wenn er in den Betrieb zurückkehrt (BAG 27. März 2003 - 2 AZR 9/02 - zu II 2 a der Gründe).

    Das Arbeitsverhältnis kann ferner aufzulösen sein, wenn feststeht, dass sich der Arbeitgeber ungeachtet der im Kündigungsschutzprozess vertretenen Rechtsauffassung des Gerichts auf jeden Fall von ihm trennen will und offensichtlich beabsichtigt, mit derselben oder einer beliebigen anderen Begründung solange Kündigungen auszusprechen, bis er sein Ziel erreicht hat (vgl. BAG 27. März 2003 - 2 AZR 9/02 - zu II 3 b der Gründe; 29. Januar 1981 - 2 AZR 1055/78 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 35, 30; 11. Juli 2013 - 2 AZR 241/12 - Rn. 21).

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2019 - 23 Sa 1046/19
    Auflösungsgründe können sich demnach aus den Modalitäten der Kündigung als solcher und aus weiteren Handlungen des Arbeitgebers ergeben, die mit der Kündigung einhergehen (BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 241/12 - Rn. 15 m. w. N.).

    Das Arbeitsverhältnis kann ferner aufzulösen sein, wenn feststeht, dass sich der Arbeitgeber ungeachtet der im Kündigungsschutzprozess vertretenen Rechtsauffassung des Gerichts auf jeden Fall von ihm trennen will und offensichtlich beabsichtigt, mit derselben oder einer beliebigen anderen Begründung solange Kündigungen auszusprechen, bis er sein Ziel erreicht hat (vgl. BAG 27. März 2003 - 2 AZR 9/02 - zu II 3 b der Gründe; 29. Januar 1981 - 2 AZR 1055/78 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 35, 30; 11. Juli 2013 - 2 AZR 241/12 - Rn. 21).

  • BAG, 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78

    Auflösung des Arbeitsvertrages - Änderungskündigung - Kündigung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2019 - 23 Sa 1046/19
    Das Arbeitsverhältnis kann ferner aufzulösen sein, wenn feststeht, dass sich der Arbeitgeber ungeachtet der im Kündigungsschutzprozess vertretenen Rechtsauffassung des Gerichts auf jeden Fall von ihm trennen will und offensichtlich beabsichtigt, mit derselben oder einer beliebigen anderen Begründung solange Kündigungen auszusprechen, bis er sein Ziel erreicht hat (vgl. BAG 27. März 2003 - 2 AZR 9/02 - zu II 3 b der Gründe; 29. Januar 1981 - 2 AZR 1055/78 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 35, 30; 11. Juli 2013 - 2 AZR 241/12 - Rn. 21).
  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2019 - 23 Sa 1046/19
    Eine Berufungsbegründung genügt den Anforderungen des § 64 Abs. 6 ArbGG iVm. § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 bis 4 ZPO nur dann, wenn sie erkennen lässt, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist und auf welchen Gründen diese Ansicht im Einzelnen beruht (vgl. BAG 19. Oktober 2010 - 6 AZR 118/10 - Rn. 7).
  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2019 - 23 Sa 1046/19
    Im Rahmen der vom Arbeitsgericht zutreffend dargestellten dreistufigen Prüfung entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13) ist in den ersten beiden Prüfungsstufen sowohl von einer negativen Gesundheitsprognose als auch vom Vorliegen erheblicher betrieblicher Beeinträchtigungen der Beklagten durch die Arbeitsunfähigkeitszeiten des Klägers auszugehen.
  • BAG, 24.09.1992 - 8 AZR 557/91

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2019 - 23 Sa 1046/19
    Diese müssen im Zusammenhang mit der Kündigung oder doch dem Kündigungsschutzprozess stehen (BAG 24. September 1992 - 8 AZR 557/91 - zu I 3 der Gründe, BAGE 71, 221; 18. Januar 1962 - 2 AZR 179/59 - zu II der Gründe, BAGE 12, 174).
  • BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 509/79

    Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2019 - 23 Sa 1046/19
    Es reicht aus, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Dauer unzumutbar ist (BAG 27. März 2003 - 2 AZR 9/02 - zu II 2 der Gründe; 26. November 1981 - 2 AZR 509/79 - zu II 2 der Gründe, BAGE 37, 135).
  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2019 - 23 Sa 1046/19
    Eine nach der Kündigung eingetretene weitere Erkrankung kann zwar für die Bestätigung einer negativen Prognose berücksichtigt werden (BAG 13. Mai 2004 - 2 AZR 36/04 - Rn. 27), bei der Interessenabwägung jedoch nicht.
  • BAG, 18.01.1962 - 2 AZR 179/59

    Abfindung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2019 - 23 Sa 1046/19
    Diese müssen im Zusammenhang mit der Kündigung oder doch dem Kündigungsschutzprozess stehen (BAG 24. September 1992 - 8 AZR 557/91 - zu I 3 der Gründe, BAGE 71, 221; 18. Januar 1962 - 2 AZR 179/59 - zu II der Gründe, BAGE 12, 174).
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