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   LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 10 TaBV 1537/17   

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LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 10 TaBV 1537/17 (https://dejure.org/2018,28029)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.07.2018 - 10 TaBV 1537/17 (https://dejure.org/2018,28029)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 10 TaBV 1537/17 (https://dejure.org/2018,28029)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung Ersatzmitglied - Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsunternehmen - ordnungsgemäße Beschlussfassung

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 11.02.2015 - 7 ABR 98/12

    Bildung eines Konzernbetriebsrats - Konzernbegriff

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 10 TaBV 1537/17
    Voraussetzung dafür sei nach der Rechtsprechung des BAG (Beschluss vom 11. Februar 2015 - 7 ABR 98/12), dass für die Ausübung gemeinsamer Herrschaft durch die herrschenden Unternehmen eine ausreichend sichere Grundlage bestehe.

    Maßgeblich sind vielmehr die Regelungen des Aktiengesetzes (vgl. BAG, Beschluss vom 11. Februar 2015, 7 ABR 98/12).

    Der Unternehmensbegriff wird in den §§ 15 ff. AktG rechtsformneutral verwendet (BAG, Beschluss vom 11. Februar 2015, 7 ABR 98/12).

    Die Bildung eines Konzerns und damit die Einbindung in einen Konzernbetriebsrat ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn zwei Unternehmen jeweils zu 50% an einem anderen Unternehmen beteiligt sind (sog. Gemeinschaftsunternehmen) und deshalb ein Unternehmen allein aufgrund der von ihm gehaltenen Anteile keinen beherrschenden Einfluss ausüben kann (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 7 ABR 98/12, aber auch schon vom 16.8.1995 - 7 ABR 57/94 mit zahlreichen Nachweisen).

    Koordinierte Einflussmöglichkeiten sind typischerweise auch dann anzunehmen, wenn gleichgerichtete Interessen eine gemeinsame Unternehmenspolitik gewährleisten (BAG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 7 ABR 98/12).

    Entscheidend ist stets eine Gesamtschau aller Umstände (vgl. BAG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 7 ABR 98/12, aber auch schon vom 16. August 1995 - 7 ABR 57/94).

  • BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 57/94

    Unterordnungskonzern bei Gemeinschaftsunternehmen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 10 TaBV 1537/17
    Die Bildung eines Konzerns und damit die Einbindung in einen Konzernbetriebsrat ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn zwei Unternehmen jeweils zu 50% an einem anderen Unternehmen beteiligt sind (sog. Gemeinschaftsunternehmen) und deshalb ein Unternehmen allein aufgrund der von ihm gehaltenen Anteile keinen beherrschenden Einfluss ausüben kann (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 7 ABR 98/12, aber auch schon vom 16.8.1995 - 7 ABR 57/94 mit zahlreichen Nachweisen).

    Allein auf diese Möglichkeit aber kommt es für das Abhängigkeitsverhältnis an (BAG, Beschluss vom 16. August 1995 - 7 ABR 57/94).

    Soweit die Arbeitgeberinnen der Entscheidung des BAG vom 16. August 1995 - 7 ABR 57/94 etwas anderes entnommen haben sollten, ist zu beachten, dass es sich dort um eine Entscheidung auf der Grundlage von § 76 Abs. 4 BetrVG 1952 und nicht auf der Grundlage von §§ 54 ff. BetrVG handelte.

    Entscheidend ist stets eine Gesamtschau aller Umstände (vgl. BAG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 7 ABR 98/12, aber auch schon vom 16. August 1995 - 7 ABR 57/94).

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 10 TaBV 1537/17
    Erfolgt die Ladung zu einer Betriebsratssitzung ohne Übermittlung der Tagesordnung, liegt ein evidenter Gesetzesverstoß vor [vgl. BAG, Beschluss vom 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B)].

    Nicht jeder Verstoß gegen die formellen Anforderungen einer ordnungsgemäßen Betriebsratssitzung bewirkt die Unwirksamkeit eines darin gefassten Beschlusses, sondern nur ein solcher, der so schwerwiegend ist, dass der Fortbestand des Beschlusses von der Rechtsordnung nicht hingenommen werden kann [BAG, Beschluss vom 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B)].

    Anhand des Regelungszwecks der verletzten Verfahrensvorschrift ist zu bestimmen, ob die Verletzung der hierdurch geschützten Interessen stärker zu gewichten ist, als das Interesse an der Aufrechterhaltung des Beschlusses [BAG, Beschluss vom 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B)].

  • BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 19/85

    Gemeinschaftsunternehmen - Entsendungsrecht zum Konzernbetriebsrat

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 10 TaBV 1537/17
    Diese Schutzfunktion zugunsten der Arbeitnehmer des beherrschten Unternehmens ändert sich nicht, wenn statt eines herrschenden Unternehmens zwei Muttergesellschaften die Leitungsmacht ausüben können und wollen, auch wenn sie sich verständigen müssen und ohne Rücksprache mit dem anderen Gesellschafter keine mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten durchsetzen können (so bereits BAG, Beschluss vom 30. Oktober 1986 - 6 ABR 19/85).

    Im Übrigen besteht die Tätigkeit der Konzernbetriebsräte auch im Einholen von Informationen unter Diskussion einzelner auch das mitbeherrschte Unternehmen betreffenden Themen, von denen Gesamtbetriebsrat bzw. Betriebsrat des abhängigen Unternehmens abgeschnitten wären, wenn es keine Entsendungsmöglichkeit in den Konzernbetriebsrat gäbe (BAG, Beschluss vom 30. Oktober 1986 - 6 ABR 19/85).

  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 10 TaBV 1537/17
    Regelmäßig räumt das Bundesarbeitsgericht dem einzelnen Betriebsratsmitglied ebenso wie dem Betriebsrat selbst bei Entscheidungen zu schwierigen Rechtsfragen einen gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. etwa BAG, Urteile vom 21. Juni 2006 - 7 AZR 418/05 und vom 31. August 1994 - 7 AZR 893/93).

    Das gilt beispielsweise für die Frage, welche Informations- und Kommunikationswege der Betriebsrat für zweckmäßig (BAG, Beschluss vom 29. April 2015 - 7 ABR 102/12) und welche Informationsmittel (BAG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08), Arbeitsbefreiungen (BAG, Urteil vom 31. August 1994 - 7 AZR 893/93) oder Schulungen (BAG, Beschluss vom 19. Juli 1995 - 7 ABR 49/94) er für erforderlich hält.

  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 49/94

    Kostentragung für die Schulung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 10 TaBV 1537/17
    Das gilt beispielsweise für die Frage, welche Informations- und Kommunikationswege der Betriebsrat für zweckmäßig (BAG, Beschluss vom 29. April 2015 - 7 ABR 102/12) und welche Informationsmittel (BAG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08), Arbeitsbefreiungen (BAG, Urteil vom 31. August 1994 - 7 AZR 893/93) oder Schulungen (BAG, Beschluss vom 19. Juli 1995 - 7 ABR 49/94) er für erforderlich hält.
  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 56/03

    Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsunternehmen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 10 TaBV 1537/17
    Eine gesicherte Herrschaftsgewalt ist auch ohne organisatorisches oder vertragliches Band möglich, wenn sich die herrschenden Unternehmen zu einer gemeinsamen Willensausübung zusammengefunden haben (vgl. BAG, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - 7 ABR 56/03).
  • BAG, 21.06.2006 - 7 AZR 418/05

    Betriebsratstätigkeit - Erforderlichkeit von Arbeitsbefreiung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 10 TaBV 1537/17
    Regelmäßig räumt das Bundesarbeitsgericht dem einzelnen Betriebsratsmitglied ebenso wie dem Betriebsrat selbst bei Entscheidungen zu schwierigen Rechtsfragen einen gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. etwa BAG, Urteile vom 21. Juni 2006 - 7 AZR 418/05 und vom 31. August 1994 - 7 AZR 893/93).
  • BAG, 14.07.2010 - 7 ABR 80/08

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 10 TaBV 1537/17
    Das gilt beispielsweise für die Frage, welche Informations- und Kommunikationswege der Betriebsrat für zweckmäßig (BAG, Beschluss vom 29. April 2015 - 7 ABR 102/12) und welche Informationsmittel (BAG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08), Arbeitsbefreiungen (BAG, Urteil vom 31. August 1994 - 7 AZR 893/93) oder Schulungen (BAG, Beschluss vom 19. Juli 1995 - 7 ABR 49/94) er für erforderlich hält.
  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 5/13

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 10 TaBV 1537/17
    Zu den in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Grundrechtsprinzipien gehören auch die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (vgl. BAG, Urteile vom 19. November 2015 - 2 AZR 217/15; vom 5. Mai 2015 - 1 AZR 765/13; Beschluss vom 30. September 2014 - 1 ABR 5/13).
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 765/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12

    Betriebsrat - Hilfspersonen - Kommunikationsbeauftragte

  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13

    Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens -

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

  • BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache

  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 46/16

    Vergütungsansprüche eines betriebsfremden Einigungsstellenbeisitzers -

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