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   LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2016 - 3 Sa 71/16   

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LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2016 - 3 Sa 71/16 (https://dejure.org/2016,53410)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.08.2016 - 3 Sa 71/16 (https://dejure.org/2016,53410)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. August 2016 - 3 Sa 71/16 (https://dejure.org/2016,53410)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer auf die Stilllegung des Betriebes gestützten betriebsbedingten Kündigung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Sozialauswahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; KSchG § 17; BetrVG § 113
    Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassung, Konsultationsverfahren, Massenentlassungsanzeige; Nachteilsausgleich

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer auf die Stilllegung des Betriebes gestützten betriebsbedingten Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (53)

  • BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2016 - 3 Sa 71/16
    Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat über die Entlassungen bzw. die Möglichkeiten ihrer Vermeidung ernstlich zu verhandeln, ihm dies zumindest anzubieten (BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 15, NZA 2015, 881 ; 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 15, BAGE 144, 366 ; vgl. auch 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 57, BAGE 142, 202 ).

    Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat über die Entlassungen bzw. die Möglichkeiten ihrer Vermeidung ernstlich zu verhandeln, ihm dies zumindest anzubieten (vgl. BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 15, NZA 2015, 881 ).

    Der Betriebsrat muss allerdings klar erkennen können, dass die stattfindenden Beratungen (auch) der Erfüllung der Konsultationspflicht des Arbeitgebers aus § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG dienen sollen (BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 17, NZA 2015, 881 ).

    Um der Agentur für A. Auskunft darüber geben zu können, ob und welche Möglichkeiten er sieht, die angezeigten Kündigungen zu vermeiden, und zugleich zu belegen, dass soziale Maßnahmen mit ihm beraten und ggf. getroffen worden sind (BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 38, NZA 2015, 881 ; 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 22; 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 45, BAGE 140, 261 ), muss sich der Betriebsrat in einer Weise äußern, die erkennen lässt, dass er seine Beteiligungsrechte als gewahrt ansieht und dass es sich um eine abschließende Erklärung zu den vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigungen handelt (BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 38, aaO.; 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 33).

    Damit hat der Betriebsrat gerade nicht kundgetan, dass er von bereits abgeschlossenen Beratungen iSd. § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG ausgeht und seinen Verhandlungsanspruch als erfüllt betrachtet (vgl. hierzu BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 39, NZA 2015, 881 ).

    Der Arbeitgeber muss damit Ausführungen zu den bereits erfolgten Beratungen und deren Ergebnissen tätigen (vgl. BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 41, NZA 2015, 881 ).

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 673/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2016 - 3 Sa 71/16
    Zu dieser gehört das Recht, das Unternehmen aufzugeben, darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben soll, und festzulegen, ob bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb ausgeführt oder an Drittunternehmen vergeben werden sollen (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 380/12 - Rn. 21; 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 17).

    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Möglichkeit der Einflussnahme aufgrund eindeutiger rechtlicher Regelungen oder nur faktisch besteht (so insgesamt BAG 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 39 mwN, DB 2013, 1301 ).

    Der Betriebsrat ist ordnungsgemäß angehört, wenn ihm der Arbeitgeber die die Kündigung aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 30, DB 2013, 1301 ; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - AP BGB § 626 Nr. 236 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 36; 22. April 2010 - 2 AZR 991/08 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 163 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 26, 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 Rn. 14, NZA 2015, 476 ).

    Erst eine bewusst unrichtige oder unvollständige und damit irreführende Darstellung führt zu einer fehlerhaften Anhörung (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 30, aaO.: 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - aaO.; 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 40, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20).

    Sodann obliegt es dem Arbeitnehmer vorzutragen, in welchen Punkten er die Betriebsratsanhörung für fehlerhaft hält (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 31, DB 2013, 1301 ).

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2016 - 3 Sa 71/16
    Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat über die Entlassungen bzw. die Möglichkeiten ihrer Vermeidung ernstlich zu verhandeln, ihm dies zumindest anzubieten (BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 15, NZA 2015, 881 ; 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 15, BAGE 144, 366 ; vgl. auch 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 57, BAGE 142, 202 ).

    (dd) Auch der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - (BAGE 142, 202 ) kann nicht entnommen werden, dass der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit eine "ungenügende Stellungnahme" des Betriebsrats vorlegen muss.

    Der Arbeitgeber kann auch in letzterem Fall die Unwirksamkeit der Massenentlassungsanzeige verhindern, indem er ihr nicht nur die unzureichende Stellungnahme des Betriebsrats beifügt, sondern zusätzlich nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG verfährt" (BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 58, BAGE 142, 20 ).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2016 - 3 Sa 71/16
    (1) Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Verfolgung des bisherigen Betriebszweckes dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 37).

    Erforderlich ist, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung den ernsthaften und endgültigen Entschluss gefasst hat, den Betrieb endgültig und nicht nur vorübergehend stillzulegen (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 37).

    Vielmehr wird die ernsthafte und endgültige Stilllegungsabsicht durch die geführten Verhandlungen über den Interessenausgleich und den Sozialplan, die dann erstattete Massenentlassungsanzeige gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und den Ausspruch der Kündigungen gegenüber den Arbeitnehmern bestätigt (vgl. hierzu zB BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 44, NZA-RR 2012, 465 ).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2016 - 3 Sa 71/16
    Es ist nicht Sache der Gerichte, ihm eine "bessere" oder "richtigere" betriebliche Organisation vorzuschreiben (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 512/13 - Rn. 27f., DB 2015, 1105 ; 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 17 mwN, BAGE 146, 37 ).

    (2) Für eine beschlossene und durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht die Vermutung, dass sie aus sachlichen - nicht zuletzt wirtschaftlichen - Gründen getroffen wurde und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht (BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 35, NZA 2015, 1315 ; 20. November 2014 - 2 AZR 512/13 - Rn. 15; 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 31 jeweils mwN).

  • BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 795/13

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2016 - 3 Sa 71/16
    Die in § 111 BetrVG geregelte Pflicht des Unternehmers den Betriebsrat rechtzeitig über die geplante Betriebsänderung zu informieren und sich mit ihm mit dem Ziel einer Einigung darüber zu beraten, entspricht den Pflichten des Art. 2 MERL (vgl. hierzu BAG 14. April 2015 - 1 AZR 795/13 - Rn. 19, NZA 2015, 1147 ff.).

    Unternehmer ist der Rechtsträger des Betriebs (BAG 14. April.2015 - 1 AZR 795/13 - Rn 16).

  • BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 794/13

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2016 - 3 Sa 71/16
    Die in § 111 BetrVG geregelte Pflicht des Unternehmers den Betriebsrat rechtzeitig über die geplante Betriebsänderung zu informieren und sich mit ihm mit dem Ziel einer Einigung darüber zu beraten, entspricht den Pflichten des Art. 2 MERL (vgl. hierzu BAG 14. April 2015 - 1 AZR 795/13 - Rn. 19, NZA 2015, 1147 ff.).

    Er entsteht, sobald der Unternehmer mit der Durchführung der Betriebsänderung begonnen hat, ohne bis dahin einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben (BAG 14. April 2015 - 1 AZR 794/13 - Rn 12 mwN, EzA § 113 BetrVG 2001 Nr. 10).

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 772/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2016 - 3 Sa 71/16
    Dabei kann es sich insbesondere um Hilfen für eine anderweitige Verwendung oder Umschulungen der entlassenen Arbeitnehmer handeln (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - Rn. 40 mit Verweis auf EuGH 3. März 2011 - C-235/10 ua. - [Claes] Rn. 56, NZA 2011, 337 ).

    Eine solche Verbindung verletzt keine unionsrechtlichen Vorgaben (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - Rn. 41; 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 47 ff., ZIP 2012, 2412 ).

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14

    Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2016 - 3 Sa 71/16
    (2) Für eine beschlossene und durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht die Vermutung, dass sie aus sachlichen - nicht zuletzt wirtschaftlichen - Gründen getroffen wurde und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht (BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 35, NZA 2015, 1315 ; 20. November 2014 - 2 AZR 512/13 - Rn. 15; 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 31 jeweils mwN).

    Im Prozess hat der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und ggf. zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass die getroffene Organisationsmaßnahme offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 35, aaO.; 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06 - Rn. 29).

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2016 - 3 Sa 71/16
    Um der Agentur für A. Auskunft darüber geben zu können, ob und welche Möglichkeiten er sieht, die angezeigten Kündigungen zu vermeiden, und zugleich zu belegen, dass soziale Maßnahmen mit ihm beraten und ggf. getroffen worden sind (BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 38, NZA 2015, 881 ; 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 22; 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 45, BAGE 140, 261 ), muss sich der Betriebsrat in einer Weise äußern, die erkennen lässt, dass er seine Beteiligungsrechte als gewahrt ansieht und dass es sich um eine abschließende Erklärung zu den vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigungen handelt (BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 38, aaO.; 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 33).

    Durch die Information soll die Agentur für Arbeit in die Lage versetzt werden, rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung oder wenigstens zur Verzögerung von Belastungen des Arbeitsmarkts einzuleiten und für anderweitige Beschäftigungen der Entlassenen zu sorgen (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 45).

  • EuGH, 03.03.2011 - C-235/10

    Claes - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG -

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 380/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

  • BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10

    Nachteilsausgleich - Einigungsstellenspruch - Versuch eines Interessenausgleichs

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 37/10

    Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland

  • EuGH, 03.03.2011 - C-239/10

    Tran

  • BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 596/10

    Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

  • BAG, 21.03.2013 - 2 AZR 60/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultationsverfahren

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 459/97

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebs- bzw. -verwaltungsklausel des

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 752/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 447/04

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 703/10

    Telekom-Beschäftigungsbrücke 2007 - Entgeltabsenkung

  • EuGH, 10.09.2009 - C-44/08

    Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u.a. - Vorabentscheidungsverfahren -

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 104/09

    Änderungskündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - grob fehlerhafte Sozialauswahl -

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 730/09

    Betriebsübergang - Übergang eines Teilbetriebs - Teilbetrieb beim

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 352/98

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebsklausel des Kündigungsschutzgesetzes auf eine

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 991/08

    Betriebsbedingte Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

  • BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 567/09

    Betriebsübergang - Übernahme des Personals

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11

    Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 543/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

  • EuGH, 06.03.2014 - C-458/12

    Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 554/05

    Betriebsbedingte Kündigung - verspätete Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 521/12

    Betriebsübergang - Hafenumschlag- und Stauereibetrieb

  • EuGH, 20.01.2011 - C-463/09

    CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

  • BAG, 26.10.2017 - 2 AZR 730/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. August 2016 - 3 Sa 71/16 - wird zurückgewiesen, soweit ihr nicht durch Anerkenntnisteilurteil vom 27. April 2017 stattgegeben worden ist.
  • BAG, 27.04.2017 - 2 AZR 730/16

    Anerkenntnisurteil bei unbedingter, uneingeschränkter und vorbehaltloser

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. August 2016 - 3 Sa 71/16 - teilweise aufgehoben.
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