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   LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2022 - 26 Ta (Kost) 6047/22   

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https://dejure.org/2022,30632
LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2022 - 26 Ta (Kost) 6047/22 (https://dejure.org/2022,30632)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.08.2022 - 26 Ta (Kost) 6047/22 (https://dejure.org/2022,30632)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. August 2022 - 26 Ta (Kost) 6047/22 (https://dejure.org/2022,30632)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG, § ... 39 Abs. 1 GKG, § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG, § 45 Abs. 4 GKG, § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 158 Abs. 2 BGB, § 40 GKG, § 45 Abs. 1, 4 GKG, § 308 ZPO, § 30 GKG, § 63 Abs. 3 GKG, § 68 Abs. 3 Satz 2 GKG, § 68 Abs. 3 Satz 1 GKG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Streitwert bei mehreren Kündigungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 39 ; GKG § 45 ; GKG § 63
    1. Ein auf eine Kündigung bezogener Kündigungsschutzantrag fällt nur zur Entscheidung an, wenn das Arbeitsverhältnis nicht bereits durch eine auf einen früheren Beendigungszeitpunkt bezogene Kündigung aufgelöst ist. 2. Der Grundsatz, wonach der Begriff des ...

  • rechtsportal.de

    GKG § 39 ; GKG § 45 ; GKG § 63
    Begriff des kostenrechtlichen Gegenstands in § 39 RVG Vierteljahreseinkommen als Streitwert bei frühester Kündigung von mehreren Wirtschaftliches Interesse als Kriterium für Streitwertbemessung Wirtschaftliche Werthäufung bei mehreren Kündigungen

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff des kostenrechtlichen Gegenstands in § 39 RVG; Vierteljahreseinkommen als Streitwert bei frühester Kündigung von mehreren; Wirtschaftliches Interesse als Kriterium für Streitwertbemessung; Wirtschaftliche Werthäufung bei mehreren Kündigungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • LAG Düsseldorf, 24.07.2017 - 4 Ta 31/17

    Streitwert; Folgekündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2022 - 26 Ta 6047/22
    Entsprechend dem zeitlichen Abstand dieser Zeitpunkte bringt der spätere Antrag dem Kläger ein wirtschaftliches "Mehr" (vgl. LAG Düsseldorf 24. Juli 2017 - 4 Ta 31/17, II 1b cc (2) der Gründe).(Rn.19).

    Entsprechend dem zeitlichen Abstand dieser Zeitpunkte bringt der spätere Antrag dem Kläger ein wirtschaftliches "Mehr" (vgl. LAG Düsseldorf 24. Juli 2017 - 4 Ta 31/17, II 1b cc (2) der Gründe).

  • BGH, 17.11.2015 - II ZB 20/14

    Berichtigung einer Kostengrundentscheidung: Abänderung durch das Berufungsgericht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2022 - 26 Ta 6047/22
    Die rechtskräftige Kostengrundentscheidung des Rechtsmittelgerichts ist nach späterer abweichender Entscheidung über den Streitwert durch die Vorinstanzen nicht mehr abänderbar (ständ. Rspr., vgl. nur BGH 17. November 2015 - II ZB 20/14, Rn. 15).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.11.2019 - 26 Ta 6086/19

    Gegenstandswert bei überholenden Kündigungen zu unterschiedlichen, aber auch zum

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2022 - 26 Ta 6047/22
    Für die die weiteren Kündigungen betreffenden Anträgen ist der Gegenstandswert zu erhöhen, wenn über sie entscheiden wird oder sie in einem Vergleich sachlich mitgeregelt werden ist (so auch Streitwertkommission Nr. 21.3: Mehrere Kündigungen mit unterschiedlichen Beendigungszeitpunkten) oder ausnahmsweise bewusst ein Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 15. November 2019 - 26 Ta (Kost) 6086/19, Rn. 9).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 61/11

    Streitwertfeststellung bei Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2022 - 26 Ta 6047/22
    Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht (vgl. BGH 24. Januar 2019 - IX ZR 110/17, Rn. 3; 12. September 2013 - I ZR 61/11, Rn. 6).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2018 - 26 Ta 6136/18

    Wiedereinstellungsantrag - keine Werthäufung gegenüber Kündigungsschutzantrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2022 - 26 Ta 6047/22
    Ob unterschiedliche (prozessuale) Streitgegenstände vorliegen, ist danach für die Frage des Additionsverbots nach § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG unerheblich (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2018 - 26 Ta (Kost) 6136/18, Rn. 6).
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2022 - 26 Ta 6047/22
    Denn der Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage - und damit der Umfang der Rechtskraft eines ihr stattgebenden Urteils - kann auf die (streitige) Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch die konkret angegriffene Kündigung beschränkt werden (vgl. BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11, Rn. 20).
  • BGH, 24.01.2019 - IX ZR 110/17

    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren mit der teilweisen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2022 - 26 Ta 6047/22
    Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht (vgl. BGH 24. Januar 2019 - IX ZR 110/17, Rn. 3; 12. September 2013 - I ZR 61/11, Rn. 6).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2021 - 26 Ta 6058/21

    Keine Berücksichtigung unechter Hilfsanträge bei Festsetzung von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2022 - 26 Ta 6047/22
    Hat das Gericht "falsch" entschieden, soll das bei den echten Hilfsanträgen nicht zu einer Kostenbelastung führen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 31. Mai 2021 - 26 Ta (Kost) 6058/21, Rn. 23).
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2022 - 26 Ta 6047/22
    Ihre Wirkung endigt, wenn feststeht, dass das Arbeitsverhältnis bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgelöst worden ist (vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 474/12, Rn. 20; zum Ganzen auch LAG Berlin-Brandenburg 24. Januar 2022 - 6108/21, Rn. 13).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2022 - 26 Ta 6108/21

    Bewertung eines Hilfsantrages bei Vergleichsabschluss - Gegenstandswert bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2022 - 26 Ta 6047/22
    Denn zum Zeitpunkt der "Einleitung des Rechtszugs" handelte es sich um einen Hauptantrag (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 24. Januar 2022 - 26 Ta (Kost) 6108/21, Rn. 14).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Ta 625/15

    Zweck der Aussetzung - Beschränkung des Streitgegenstandes bei

  • BAG, 12.10.1954 - 2 AZR 36/53

    Kündigungsschutzklage: Erstreckung auf Folgekündigung; Kündigung: Wirksamkeit

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12

    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer

  • BGH, 27.09.1973 - VII ZR 10/72

    Erhöhung des Streitwertes bei Nichteintritt des Eventualfalls einer hilfsweise

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.06.2021 - 26 Ta 6066/21

    Streitwert - unechter Hilfsantrag - Kündigungsschutzantrag - Folgekündigung

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • LAG München, 25.03.2024 - 3 Ta 25/24

    Gegenstandswert, Allgemeiner Feststellungsantrag, Schleppnetzantrag, Rechtskraft

    Diese Grundsätze für die Wertfestsetzung bei mehreren Kündigungen rechtfertigen sich aus der Überlegung, dass nach der (erweiterten) punktuellen Streitgegenstandstheorie jeder Feststellungsantrag, der sich auf eine konkrete Kündigung bezieht, einen eigenen Streitgegenstand darstellt, es andererseits bei allen Anträgen um wirtschaftlich das gleiche Ziel geht, nämlich den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über einen bestimmten Zeitpunkt hinaus (GMP/Künzl, 10. Aufl. 2022, ArbGG § 12 Rn. 108; LAG BerlinBrandenburg, Beschluss vom 15.11.2019 - 26 Ta (Kost) 6086/19 - Rn. 5 ff.; vom 05.08.2022 - 26 Ta (Kost) 6047/22 - Rn. 20 ff.; LAG München, Beschluss vom 09.11.2023 - 3 Ta 170/23 - Rn.23; Beschluss vom 21.12.2023 - 3 Ta 187/23 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LAG München, 21.12.2023 - 3 Ta 187/23

    Gegenstandswert, Vergleichswert, Vergleichsmehrwert, Hilfsantrag

    3 Ta 187/23 -5wirtschaftlich das gleiche Ziel geht, nämlich den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über einen bestimmten Zeitpunkt hinaus (GMP/Künzl, 10. Aufl. 2022, ArbGG § 12 Rn. 108; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.11.2019 - 26 Ta (Kost) 6086/19 - Rn. 5 ff.; vom 05.08.2022 - 26 Ta (Kost) 6047/22 - Rn. 20 ff.; LAG München, Beschluss vom 09.11.2023 - 3 Ta 170/23 - Rn.23).

    3 Ta 187/23 -7- 26 Ta (Kost) 6047/22 - Rn. 6 f. und 20).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2023 - 26 Ta 6029/23

    Berücksichtigung von Annahmeverzugsantrag neben Bestandsschutzantrag bei

    Der Grundsatz, wonach der Begriff des kostenrechtlichen "Gegenstands" nicht mit dem des (prozessualen) Streitgegenstands übereinstimmt, gilt nicht nur für § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG (juris: GKG 2004), sondern auch bereits für § 39 Abs. 1 GKG (juris: GKG 2004) (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 5. August 2022 - 26 Ta (Kost) 6047/22, Rn. 6; 8. Mai 2023 - 26 Ta (Kost) 6213/21, Rn. 7).(Rn.7).

    Der Grundsatz, wonach der Begriff des kostenrechtlichen "Gegenstands" nicht mit dem des (prozessualen) Streitgegenstands übereinstimmt, gilt nicht nur für § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG, sondern auch bereits für § 39 Abs. 1 GKG (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 5. August 2022 - 26 Ta (Kost) 6047/22, Rn. 6; 8. Mai 2023 - 26 Ta (Kost) 6213/21, Rn. 7).

  • LAG München, 09.11.2023 - 3 Ta 170/23

    Streit- und Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen

    Diese Grundsätze für die Wertfestsetzung bei mehreren Kündigungen rechtfertigen sich aus der Überlegung, dass nach der (erweiterten) punktuellen Streitgegenstandstheorie jeder Feststellungsantrag, der sich auf eine konkrete Kündigung bezieht, einen eigenen Streitgegenstand darstellt, es andererseits bei allen Anträgen um wirtschaftlich das gleiche Ziel geht, nämlich den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über einen bestimmten Zeitpunkt hinaus (GMP/Künzl, 10. Aufl. 2022, ArbGG § 12 Rn. 108; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.11.2019 - 26 Ta (Kost) 6086/19 - Rn. 5 ff.; vom 05.08.2022 - 26 Ta (Kost) 6047/22 - Rn. 20 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 26 Ta 6059/23

    Entsprechende Anwendung des § 308 Abs 1 ZPO im Verfahren nach § 33 RVG -

    Der Grundsatz, wonach der Begriff des kostenrechtlichen "Gegenstands" nicht mit dem des (prozessualen) Streitgegenstands übereinstimmt, gilt nicht nur für § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG, sondern auch bereits für § 39 Abs. 1 GKG (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 5. August 2022 - 26 Ta (Kost) 6047/22, Rn. 6).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2023 - 26 Ta 6213/21

    Keine Zusammenrechnung mehrerer Kündigungsschutzanträge nach Abschluss eines

    Der Grundsatz, wonach der Begriff des kostenrechtlichen "Gegenstands" nicht mit dem des (prozessualen) Streitgegenstands übereinstimmt, gilt nicht nur für § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG, sondern auch bereits für § 39 Abs. 1 GKG (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 5. August 2022 - 26 Ta (Kost) 6047/22, Rn. 6).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2023 - 26 Ta 6017/23

    Gegenstandswert bei Vergleich nach Ausspruch mehrerer Kündigungen

    Der Grundsatz, wonach der Begriff des kostenrechtlichen "Gegenstands" nicht mit dem des (prozessualen) Streitgegenstands übereinstimmt, gilt nicht nur für § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG, sondern auch bereits für § 39 Abs. 1 GKG (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 5. August 2022 - 26 Ta (Kost) 6047/22, Rn. 6).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2023 - 26 Ta 6221/21

    Keine Zusammenrechnung mehrerer Kündigungsschutzanträge nach Abschluss eines

    Der Grundsatz, wonach der Begriff des kostenrechtlichen "Gegenstands" nicht mit dem des (prozessualen) Streitgegenstands übereinstimmt, gilt nicht nur für § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG, sondern auch bereits für § 39 Abs. 1 GKG (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 5. August 2022 - 26 Ta (Kost) 6047/22, Rn. 6).
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