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   LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 21 Sa 2/22   

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https://dejure.org/2022,39156
LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 21 Sa 2/22 (https://dejure.org/2022,39156)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.09.2022 - 21 Sa 2/22 (https://dejure.org/2022,39156)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. September 2022 - 21 Sa 2/22 (https://dejure.org/2022,39156)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 12 GG, § 241 Abs 2 BGB, § 60 HGB

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 12 GG, § 241 Abs 2 BGB, § 60 HGB, § 61 HGB, § 203 Abs 1 Nr 3 StGB, § 43 Abs 2 S 1 BRAO

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsverbot, Konkurrenztätigkeit eines oder einer angestellten Rechtsanwält*in, Auskunftsanspruch, elektronischer Rechtsverkehr, Übergabe von Dokumenten in der mündlichen Verhandlung

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbsverbot, Konkurrenztätigkeit eines oder einer angestellten Rechtsanwält*in, Auskunftsanspruch, elektronischer Rechtsverkehr, Übergabe von Dokumenten in der mündlichen Verhandlung

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Wird zitiert von ...

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2022 - 21 Sa 390/22

    Auskunftsanspruch - Handelsvertreter - Konkurrenztätigkeit - Kundendaten -

    Damit der oder die Unternehmer*in diesen Vortrag leisten kann, hat er oder sie den auf § 241 Absatz 2 BGB gestützten Auskunftsanspruch nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (vergleiche BAG 25. November 2021 - 8 AZR 226/20 - Rn. 68 ff. sowie insgesamt LAG Berlin-Brandenburg 5. September 2022 - 21 Sa 2/22 - unter II 2 b der Gründe, demnächst in juris, für die vergleichbare Lage bei unzulässiger Konkurrenztätigkeit von Arbeitnehmer*innen; im Ergebnis ebenso für Handelsvertreter*innen BGH 26. September 2013 - VII ZR 227/12 - Rn. 14 f. (folgende)) .

    (cc) Grundrechte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind nicht zur Beurteilung heranzuziehen (vergleiche LAG Berlin-Brandenburg 5. September 2022 - 21 Sa 2/22 - unter II 2 c bb der Gründe, demnächst in juris) .

    Auskunft ist zu erteilen über Umstände, die zur Prüfung und Bezifferung des materiellrechtlichen Anspruchs, hier des von der Klägerin geltend gemachten Schadensersatzanspruchs, erforderlich sind (LAG Berlin-Brandenburg 5. September 2022 - 21 Sa 2/22 - unter II 2 a d aa (1) der Gründe, demnächst in juris, für die vergleichbare Situation im Arbeitsverhältnis) .

    Denn nur so kann die Klägerin anhand eigener Unterlagen die Richtigkeit der maßgeblichen Tatsachen überprüfen (LAG Berlin-Brandenburg 5. September 2022 - 21 Sa 2/22 - unter II 2 a d aa (1) der Gründe, demnächst in juris, für die vergleichbare Situation im Arbeitsverhältnis) .

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