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   LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2009 - 26 Sa 1840/09   

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https://dejure.org/2009,17568
LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2009 - 26 Sa 1840/09 (https://dejure.org/2009,17568)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.11.2009 - 26 Sa 1840/09 (https://dejure.org/2009,17568)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. November 2009 - 26 Sa 1840/09 (https://dejure.org/2009,17568)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abmahnung nach Ausspruch einer Kündigung; Voraussetzungen für die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Aufnahme der Arbeit; Inhalt und Umfang der Erklärung des Arbeitgebers

  • RA Kotz

    Abmahnung nach Kündigung wirksam?

  • hensche.de

    Kündigung, Kündigungsschutzklage, Abmahnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 314 Abs. 2; BGB § 1004
    Abmahnung nach Ausspruch einer Kündigung; Voraussetzungen für die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Aufnahme der Arbeit; Inhalt und Umfang der Erklärung des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsaufnahme nach gewonnenem Kündigungsschutzprozess

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer muss nach gewonnener Kündigungsschutzklage nicht automatisch wieder arbeiten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Abmahnung wegen Zuspätkommens bei freiwilliger Arbeitsleistung

  • owe-online.de (Leitsatz und Auszüge)

    Keine allgemeine Pflicht des Arbeitsnehmers zur Arbeitsaufnahme während Kündigungsschutzprozess

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02

    Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2009 - 26 Sa 1840/09
    Nach Ausspruch einer Kündigung ist ein Arbeitnehmer zur Aufnahme der Arbeit nur dann verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm den Arbeitsplatz anbietet und zugleich erklärt, die Arbeitsleistung als Erfüllung des bestehenden Arbeitsvertrages anzunehmen, oder die Parteien ein Prozessarbeitsverhältnis vereinbart haben (vgl. BAG 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969 = NZA 2004, 90 = EzA § 615 BGB 2002 Nr. 4, zu I der Gründe mwN).

    Nach Ausspruch einer Kündigung ist ein Arbeitnehmer zur Aufnahme der Arbeit nur dann verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm den Arbeitsplatz anbietet und zugleich erklärt, die Arbeitsleistung als Erfüllung des bestehenden Arbeitsvertrages anzunehmen, oder die Parteien ein Prozessarbeitsverhältnis vereinbart haben (vgl. BAG 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969 = NZA 2004, 90 = EzA § 615 BGB 2002 Nr. 4, zu I der Gründe mwN).

  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84

    Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2009 - 26 Sa 1840/09
    Auch das Angebot auf Abschluss eines Prozessarbeitsverhältnisses ist nicht ausreichend, solange es nicht angenommen wird (vgl. BAG 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - AP Nr. 39 zu § 615 BGB = NZA 1986, 637 = EzA § 615 BGB Nr. 46, zu C I 2 e der Gründe).

    Auch das Angebot auf Abschluss eines Prozessarbeitsverhältnisses ist nicht ausreichend, solange es nicht angenommen wird (vgl. BAG 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - AP Nr. 39 zu § 615 BGB = NZA 1986, 637 = EzA § 615 BGB Nr. 46, zu C I 2 e der Gründe).

  • BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 479/54

    Rechtsstaatsprinzip: Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2009 - 26 Sa 1840/09
    Nach Ausspruch einer Kündigung ist ein Arbeitnehmer zur Aufnahme der Arbeit nur dann verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm den Arbeitsplatz anbietet und zugleich erklärt, die Arbeitsleistung als Erfüllung des bestehenden Arbeitsvertrages anzunehmen, oder die Parteien ein Prozessarbeitsverhältnis vereinbart haben (vgl. BAG 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969 = NZA 2004, 90 = EzA § 615 BGB 2002 Nr. 4, zu I der Gründe mwN).

    Nach Ausspruch einer Kündigung ist ein Arbeitnehmer zur Aufnahme der Arbeit nur dann verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm den Arbeitsplatz anbietet und zugleich erklärt, die Arbeitsleistung als Erfüllung des bestehenden Arbeitsvertrages anzunehmen, oder die Parteien ein Prozessarbeitsverhältnis vereinbart haben (vgl. BAG 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969 = NZA 2004, 90 = EzA § 615 BGB 2002 Nr. 4, zu I der Gründe mwN).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 606/08

    Abmahnung - Weisungsrecht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2009 - 26 Sa 1840/09
    Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist , unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält , auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 606/08 - NZA 2009, 1011 = EzA-SD 2009, Nr. 19, 5, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2009 - 26 Sa 1840/09
    25 aa) Der Arbeitnehmer ist aufgrund des gekündigten Arbeitsverhältnisses zu weiterer Arbeitsleistung nicht verpflichtet (vgl. grundlegend BAG Großer Senat 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, zu C I 3 der Gründe; BAG 22. Oktober 2003 - 7 AZR 113/03 - AP Nr. 6 zu § 14 TzBfG = NZA 2004, 1275 = EzA § 14 TzBfG Nr. 6, zu II 1 c bb der Gründe; 30. März 1989 - 6 AZR 288/87 - Juris, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 22.10.2003 - 7 AZR 113/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2009 - 26 Sa 1840/09
    25 aa) Der Arbeitnehmer ist aufgrund des gekündigten Arbeitsverhältnisses zu weiterer Arbeitsleistung nicht verpflichtet (vgl. grundlegend BAG Großer Senat 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, zu C I 3 der Gründe; BAG 22. Oktober 2003 - 7 AZR 113/03 - AP Nr. 6 zu § 14 TzBfG = NZA 2004, 1275 = EzA § 14 TzBfG Nr. 6, zu II 1 c bb der Gründe; 30. März 1989 - 6 AZR 288/87 - Juris, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 288/87

    Sonderzuwendung: Anspruch bei Weiterbeschäftigung während

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2009 - 26 Sa 1840/09
    25 aa) Der Arbeitnehmer ist aufgrund des gekündigten Arbeitsverhältnisses zu weiterer Arbeitsleistung nicht verpflichtet (vgl. grundlegend BAG Großer Senat 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, zu C I 3 der Gründe; BAG 22. Oktober 2003 - 7 AZR 113/03 - AP Nr. 6 zu § 14 TzBfG = NZA 2004, 1275 = EzA § 14 TzBfG Nr. 6, zu II 1 c bb der Gründe; 30. März 1989 - 6 AZR 288/87 - Juris, zu II 2 der Gründe).
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

    Nach dem Ausspruch einer Kündigung ist der Arbeitnehmer nur dann zur Aufnahme der Arbeit verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm den Arbeitsplatz anbietet und zugleich erklärt, die Arbeitsleistung als Erfüllung des bestehenden Arbeitsvertrages anzunehmen oder falls die Parteien ein Prozessarbeitsverhältnis vereinbart haben (BAG vom 24. September 2003 - 5 AZR 500/02, juris Rn. 15; LAG Berlin-Brandenburg vom 05. November 2009 - 26 Sa 1840/09, juris Rn. 25).
  • ArbG Freiburg, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

    Nach dem Ausspruch einer Kündigung ist der Arbeitnehmer nur dann zur Aufnahme der Arbeit verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm den Arbeitsplatz anbietet und zugleich erklärt, die Arbeitsleistung als Erfüllung des bestehenden Arbeitsvertrages anzunehmen oder falls die Parteien ein Prozessarbeitsverhältnis vereinbart haben (BAG vom 24. September 2003 - 5 AZR 500/02, juris Rn. 15; LAG Berlin-Brandenburg vom 05. November 2009 - 26 Sa 1840/09, juris Rn. 25).
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