Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 3 Sa 1300/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2309
LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 3 Sa 1300/11 (https://dejure.org/2011,2309)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.12.2011 - 3 Sa 1300/11 (https://dejure.org/2011,2309)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2011 - 3 Sa 1300/11 (https://dejure.org/2011,2309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzicht auf Zeugnisanspruch durch Ausgleichsklausel in Beendigungsvergleich; Erlöschen des Anspruchs auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnis durch negatives Schuldanerkenntnis

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf qualifiziertes Arbeitszeugnis

  • rabüro.de

    Zur Wirksamkeit des Verzichts auf die Erstellung eines qualfizierten Zeugnisses

  • RA Kotz

    Prozessvergleich und Anspruch auf Zeugniserteilung

  • hensche.de

    Zeugnis

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf qualifiziertes Arbeitszeugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzicht auf Zeugnisanspruch durch Ausgleichsklausel in Beendigungsvergleich; Erlöschen des Anspruchs auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnis durch negatives Schuldanerkenntnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausgleichsklausel im Prozessvergleich erfasst auch den Anspruch auf qualifiziertes Zeugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Durch Abgeltungsklausel ausgeschlossener Zeugnisanspruch

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Durch Abgeltungsklausel ausgeschlossener Zeugnisanspruch

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ein Verzicht auf die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses kann nach Entstehung des Anspruchs auf Zeugniserteilung wirksam vereinbart werden

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Abgeltungsklausel im Arbeitsrecht-Verzicht auf Zeugniserteilung wirksam?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses kann vereinbart werden

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausgleichsklausel in Prozessvergleich kann Verzicht auf Zeugnis enthalten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2012, 412
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 16.09.1974 - 5 AZR 255/74

    Qualifiziertes Zeugnis - Verzicht des Arbeitnehmers - Ausgleichsklausel

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 3 Sa 1300/11
    Eine Klausel in einem Prozessvergleich zur Erledigung eines Kündigungsschutzrechtsstreites mit dem Wortlaut: "Mit Erfüllung dieses Vergleichs sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Arbeitsverhältnis, dessen Beendigung und dem vorliegenden Rechtstreit ausgeglichen." umfasst grundsätzlich auch den Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses (aA BAG 16. September 1974 - 5 AZR 255/74 -).(Rn.42) (Rn.51).

    aa) Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 16. September 1974 - 5 AZR 255/74 - (NJW 1975, 407) angenommen, dass allgemein gehaltene Ausgleichsklauseln - etwa in Vergleichen, die einen Kündigungsprozess beenden - nicht ohne weiteres dahin ausgelegt werden können, dass sie auch einen Verzicht auf ein qualifiziertes Zeugnis enthalten.

    Deshalb könne man allenfalls dann annehmen, dass eine Verzichtserklärung sich auch auf den Zeugnisanspruch bezieht, wenn sich dies mit ausreichender Sicherheit aus dem Wortlaut der Ausgleichsklausel oder auch den Begleitumständen ergibt (BAG 16. September 1974 - 5 AZR 255/74 - Juris-Rn. 19 ff., NJW 1975, 407; vgl. auch ErfK/Müller-Glöge 12. Aufl. § 109 GewO Rn. 52; HWK/Gäntgen 4. Aufl. § 109 GewO Rn. 18;BeckOK/Tillmanns Stand 1. September 2011 § 109 GewO Rn.15).

    Ein verständiger und redlicher durchschnittlicher Arbeitnehmer, der in einem Kündigungsrechtsstreit einen Prozessvergleich mit einer solchen Ausgleichsklausel schließt, muss erkennen, dass unter einem Anspruch nicht nur ein auf Geld gerichteter Anspruch gemeint ist (aA wohl BAG 16. September 1974 - 5 AZR 255/74 - Juris-Rn.21, NJW 1975).

    Dies ist auch für den verständigen durchschnittlichen Arbeitnehmer erkennbar (aA wohl BAG 16. September 1974 - 5 AZR 255/74 - Juris-Rn.22f., NJW 1975, 407).

    c) Ein Verzicht auf den Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses bzw. ein einen solchen Anspruch umfassendes konstitutives negatives Schuldanerkenntnis ist wirksam, wenn der Verzicht bzw. das konstitutive negative Schuldanerkenntnis nach Entstehung des Anspruchs zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart wird (vgl. auch BAG 4. Dezember 1985 - 5 AZR 607/84 - Juris-Rn. 22; ErfK/Müller-Glöge § 109 GewO Rn. 54; BeckOK/Tillmanns § 109 GewO Rn. 15; offengelassen BAG 16. September 1974 - 5 AZR 255/74 - NJW 1974, 407).

  • BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 671/07

    Parteivernehmung - Aufhebung eines Wettbewerbsverbots

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 3 Sa 1300/11
    Die Parteien wollen in solchen Vereinbarungen in der Regel das Arbeitsverhältnis abschließend bereinigen und alle Ansprüche erledigen, gleichgültig ob sie daran dachten oder nicht (zB BAG 19. November 2008 - 10 AZR 671/07 - Rn. 20 mwN, NJW 2009, 1019).

    Vorliegend sind nicht zwei unterschiedliche Auslegungen rechtlich möglich (vgl. insgesamt zur Wirksamkeit von Abgeltungsklauseln in Aufhebungsverträgen gemäß §§ 305 ff. BGB: BAG 19. November 2008 - 10 AZR 671/07 - Rn. 31ff., NJW 2009, 1019).

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 3 Sa 1300/11
    (2) Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei der in einem gerichtlichen Vergleich aufgenommenen Ausgleichsklausel um eine von Rechtsvorschriften abweichende Regelung handelt (dies wurde für eine in einem Aufhebungsvertrag vereinbarte Abgeltungsklausel bejaht in der Entscheidung BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 43ff., DB 2011, 2663).

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell unter Beachtung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 46, DB 2011, 2663; 14. Dezember 2010 - 9 AZR 642/09 - Rn. 53, NZA 2011, 509).

  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 880/06

    Ausgleichsquittung - negatives Anerkenntnis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 3 Sa 1300/11
    Diese Grundsätze gelten auch für die Frage, ob überhaupt eine rechtsgeschäftliche Erklärung vorliegt (BAG 7. November 2007 - 5 AZR 880/06 - Rn. 17, BAGE 124, 349).

    Ein deklaratorisches negatives Schuldanerkenntnis ist anzunehmen, wenn die Parteien nur die von ihnen angenommene Rechtslage eindeutig dokumentieren und damit fixieren wollen (BAG 7. November 2007 - 5 AZR 880/06 - Rn. 17, BAGE 124, 349; 19. November 2003 - 10 AZR 174/03 - Rn. 36, NZA 2004, 554).

  • BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 705/80

    Bindungswirkung einer während der Trennung abgeschlossenen Vereinbarung über den

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 3 Sa 1300/11
    Er ist sowohl eine Prozesshandlung, deren Wirkungen sich nach den Grundsätzen des Verfahrensrechts richten, als auch ein privatrechtlicher Vertrag, für den die Regeln des materiellen Rechts gelten (BAG 9. September 2011 - 3 AZB 35/11 - Rn. 13, DB 2011, 2444 (red. Leitsatz); BGH 19. Mai 1982 - IVb ZR 705/80 - Juris-rn.

    11, NJW 1982, 2072).

  • BAG, 04.12.1985 - 5 AZR 607/84

    Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses - Unterfallen des Zeugnisanspruchs unter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 3 Sa 1300/11
    c) Ein Verzicht auf den Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses bzw. ein einen solchen Anspruch umfassendes konstitutives negatives Schuldanerkenntnis ist wirksam, wenn der Verzicht bzw. das konstitutive negative Schuldanerkenntnis nach Entstehung des Anspruchs zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart wird (vgl. auch BAG 4. Dezember 1985 - 5 AZR 607/84 - Juris-Rn. 22; ErfK/Müller-Glöge § 109 GewO Rn. 54; BeckOK/Tillmanns § 109 GewO Rn. 15; offengelassen BAG 16. September 1974 - 5 AZR 255/74 - NJW 1974, 407).
  • BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 642/09

    Teilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell - Auswirkungen mehrfacher Verlängerungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 3 Sa 1300/11
    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell unter Beachtung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 46, DB 2011, 2663; 14. Dezember 2010 - 9 AZR 642/09 - Rn. 53, NZA 2011, 509).
  • BAG, 19.11.2003 - 10 AZR 174/03

    Karenzentschädigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 3 Sa 1300/11
    Ein deklaratorisches negatives Schuldanerkenntnis ist anzunehmen, wenn die Parteien nur die von ihnen angenommene Rechtslage eindeutig dokumentieren und damit fixieren wollen (BAG 7. November 2007 - 5 AZR 880/06 - Rn. 17, BAGE 124, 349; 19. November 2003 - 10 AZR 174/03 - Rn. 36, NZA 2004, 554).
  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 536/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personal-überleitungsvertrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 3 Sa 1300/11
    Die tatsächliche Handhabung des Vertragsverhältnisses kann ebenfalls Rückschlüsse auf dessen Inhalt ermöglichen (BAG 15. Juni 2011 - 10 AZR 62/09 - Rn. 18, ZTR 2011, 694; 23. Februar 2011 - 4 AZR 536/09 - Rn. 22, BB 2011, 1725).
  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 322/10

    Abordnung - Direktionsrecht - Gymnasiallehrer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 3 Sa 1300/11
    Ist der Wortlaut eines Formularvertrags nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner beachtet werden muss (BAG 17. August 2011 - 10 AZR 322/10 - Rn. 17; EzA-SD 2011, Nr. 24, 7 (red. Leitsatz); 9. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - Rn. 13, AP BGB § 307 Nr. 50; 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 19, EzA BGB 2002 § 307 Nr. 49).
  • BAG, 15.06.2011 - 10 AZR 62/09

    Vertragsauslegung - Beihilfeanspruch nach Ausscheiden wegen Erreichens des

  • BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11

    Zwangsvollstreckung - Zeugnis - Prozessvergleich

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09

    Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht