Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1339/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37361
LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1339/13 (https://dejure.org/2013,37361)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.12.2013 - 10 Sa 1339/13 (https://dejure.org/2013,37361)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2013 - 10 Sa 1339/13 (https://dejure.org/2013,37361)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,37361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Höhere Eingruppierung von Außendienstmitarbeitern im Ordnungsamt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1339/13
    Die Ausübung des bezirklichen Ordnungsdienstes durch Streifengang sei entsprechend dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 als einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen. Dieser umfasse mindestens 80% der Gesamtarbeitszeit der Klägerin. Zur Bestimmung der auszuübenden Tätigkeit der Klägerin könne auf die Geschäftsanweisung Nr. 1/2005 für den Außendienst Bezug genommen werden. Eine einschränkende Zuweisung von Tätigkeiten oder eine anderslautende Stellen- oder Aufgabenbeschreibung behaupte auch das beklagte Land nicht. Die von der Beklagten eingebrachte Muster-BAK beinhalte nur eine weitere Auflistung von Aufgaben, die sich in die Aufgabenbeschreibung unter § 3 der Geschäftsanweisung einfüge, ohne ihr zu widersprechen. Zwar handele es sich jeweils nur um eine allgemeine Beschreibung von Aufgaben unter Nennung entsprechender Normen, doch folge aus der Stellungnahme der Senatsverwaltung für Inneres vom 18. Juli 2006, dass die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens nicht nur bezogen auf die Frage, ob wegen einer eingetretenen Störung einzuschreiten sei (Entschließungsermessen), sondern auch, welche Maßnahmen anzuwenden seien (Auswahlermessen) ausgeübt werden müsse.

    Der Streifengang, so wie er in der Geschäftsanweisung Ordnungsamt Nr. 1/2005 in der Fassung vom 15. Juni 2010 bestimmt und insoweit von den Parteien übereinstimmend geschildert worden ist, erlaubt keine sinnvolle Aufteilung der einzelnen Maßnahmen nach tariflichen Wertigkeiten (vgl. auch BAG, Urteil vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10; Urteil vom 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03; Urteil vom 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84).

    Ohne situativ angemessenes Eingreifen oder Nichteingreifen, ohne die Entscheidung, die nach der Geschäftsanweisung der Klägerin zugewiesenen Befugnisse situativ einzusetzen, und damit jeweils selbständige Leistungen ausübend, würde der Streifengang erheblich lückenhaft und kein brauchbares Arbeitsergebnis darstellen (vgl. dazu auch BAG, Urteil vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 und vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93).

    Dazu hatte das Bundesarbeitsgericht aber bereits in den Entscheidungen vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10, vom 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 und vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 ausgeführt, nicht erforderlich ist, dass sie anfallen, sondern es genügt, dass sie vorgehalten werden müssen.

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1339/13
    Erforderlich ist jedoch, dass bereits zu Beginn einer Tätigkeit deren tarifliche Wertigkeit feststeht (BAG, Urteil vom 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03; Urteil vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93).

    Das BAG setzte diese Rechtsprechung in den Urteilen vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 und vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 fort.

    Im Urteil vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 hatte das BAG bei einem Arbeitsvorgang, der einen zeitlichen Anteil von 35% an der Gesamtarbeitszeit ausmachte und in dem zu 7% selbständige Leistungen zu erbringen waren, die Erfüllung dieses Tätigkeitsmerkmals bejaht.

    Dazu hatte das Bundesarbeitsgericht aber bereits in den Entscheidungen vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10, vom 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 und vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 ausgeführt, nicht erforderlich ist, dass sie anfallen, sondern es genügt, dass sie vorgehalten werden müssen.

  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 507/03

    Eingruppierung - Angestellter Servicegruppe Innensta

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1339/13
    Der Streifengang, so wie er in der Geschäftsanweisung Ordnungsamt Nr. 1/2005 in der Fassung vom 15. Juni 2010 bestimmt und insoweit von den Parteien übereinstimmend geschildert worden ist, erlaubt keine sinnvolle Aufteilung der einzelnen Maßnahmen nach tariflichen Wertigkeiten (vgl. auch BAG, Urteil vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10; Urteil vom 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03; Urteil vom 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84).

    Erforderlich ist jedoch, dass bereits zu Beginn einer Tätigkeit deren tarifliche Wertigkeit feststeht (BAG, Urteil vom 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03; Urteil vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93).

    Dazu hatte das Bundesarbeitsgericht aber bereits in den Entscheidungen vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10, vom 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 und vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 ausgeführt, nicht erforderlich ist, dass sie anfallen, sondern es genügt, dass sie vorgehalten werden müssen.

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1339/13
    Das BAG setzte diese Rechtsprechung in den Urteilen vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 und vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 fort.

    Ohne situativ angemessenes Eingreifen oder Nichteingreifen, ohne die Entscheidung, die nach der Geschäftsanweisung der Klägerin zugewiesenen Befugnisse situativ einzusetzen, und damit jeweils selbständige Leistungen ausübend, würde der Streifengang erheblich lückenhaft und kein brauchbares Arbeitsergebnis darstellen (vgl. dazu auch BAG, Urteil vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 und vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93).

  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94

    Eingruppierung: Bürosachbearbeiter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1339/13
    Erstmals in dem Beschluss vom 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 erläuterte das BAG, was es unter diesem Begriff verstanden wissen will:.

    Im Beschluss vom 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 fielen in einem Arbeitsvorgang, dessen prozentualer Anteil an der gesamten Tätigkeit 51% ausmachte, zu 13% selbständige Leistungen an.

  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 366/65

    Finanzamtsangestellter - Mitarbeiter - Selbständige Leistungen - Teilstück der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1339/13
    Andererseits wurden Zusammenhangsarbeiten bei Mischtätigkeiten nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. etwa Urteil vom 16. August 1966 - 1 AZR 366/65) der jeweils höherwertigen Tätigkeit zugerechnet.
  • BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84

    Eingruppierung: Sicherheitsmeister und Betriebsschutzbeauftragter vei der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1339/13
    Der Streifengang, so wie er in der Geschäftsanweisung Ordnungsamt Nr. 1/2005 in der Fassung vom 15. Juni 2010 bestimmt und insoweit von den Parteien übereinstimmend geschildert worden ist, erlaubt keine sinnvolle Aufteilung der einzelnen Maßnahmen nach tariflichen Wertigkeiten (vgl. auch BAG, Urteil vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10; Urteil vom 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03; Urteil vom 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1339/13
    Kennzeichnend für selbständige Leistungen in diesem Tarifsinne ist ein wie auch immer gearteter Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum bei der Erarbeitung eines Arbeitsergebnisses, ohne Bindung an verwaltungsrechtliche Fachbegriffe (so ständige Rechtsprechung des BAG seit dem Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 21/84).
  • BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90

    Eingruppierung bei Spurensicherung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1339/13
    Erstmals in seinem Urteil vom 18. Juli 1990 - 4 AZR 25/90 forderte das BAG ausdrücklich in Bezug auf das Tätigkeitsmerkmal "selbständige Leistungen", das Tätigkeitsmerkmal müsse innerhalb des Arbeitsvorgangs "in rechtlichem erheblichem Maße" vorliegen.
  • BAG, 17.01.1973 - 4 AZR 85/72

    Schriftgutverwaltung - Registraturtätigkeit - Schriftsätze - Akten - Fertigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1339/13
    Im Urteil vom 17. Januar 1973 - 4 AZR 85/72 hatte das BAG ausgeführt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht