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   LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2016 - 10 BVL 5005/15   

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https://dejure.org/2016,12077
LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2016 - 10 BVL 5005/15 (https://dejure.org/2016,12077)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.01.2016 - 10 BVL 5005/15 (https://dejure.org/2016,12077)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Januar 2016 - 10 BVL 5005/15 (https://dejure.org/2016,12077)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 98; AEntG § 7
    Allgemeinverbindlicherklärung; Rechtsverordnung

  • rechtsportal.de

    Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - 50 %-Quorum -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2016 - 10 BVL 5005/15
    Für das Verfahren nach § 98 ArbGG hat der Gesetzgeber keine andere Regelung getroffen (vgl. dazu auch bereits LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14 -).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2016 - 10 BVL 5005/15
    Denn einerseits besitzt das BMAS ein weites Normsetzungsermessen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 sowie BVerwG, Urteil vom 3. November 1988 - 7 C 115/86.
  • BVerwG, 29.09.2015 - 4 BN 25.15

    Bebauungsplan; Rechtsschutzbedürfnis; Plannachbar; enger konzeptioneller

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2016 - 10 BVL 5005/15
    Ungeachtet dessen richtet es sich nach den jeweiligen Interessen im Einzelfall, ob das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, die beantragte Rechtsverfolgung also nutzlos ist (ständige Rechtsprechung des BVerwG zuletzt etwa Beschluss vom 29. September 2015 - 4 BN 25/15).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 1047/05

    Bürgenhaftung des Hauptunternehmers nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2016 - 10 BVL 5005/15
    Und der damit einhergehende Eingriff ist auch gerechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 1 BvR 1047/05).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2015 - 3 BVL 5003/14

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2016 - 10 BVL 5005/15
    Ferner sind die Tarifvertragsparteien Beteiligte in diesem Beschlussverfahren (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 BvL 5003/14).
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 797/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2016 - 10 BVL 5005/15
    Wie die Antragsteller zutreffend anmerken, verlangt die arbeitsrechtliche Rechtsprechung grundsätzlich einen Gleichlauf von Verantwortlichkeit und Betroffenheit bei Tarifverträgen (vgl. etwa BAG, Urteil vom 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13).
  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 536/89

    Allgemeinverbindlichkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2016 - 10 BVL 5005/15
    Denn einerseits besitzt das BMAS ein weites Normsetzungsermessen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 sowie BVerwG, Urteil vom 3. November 1988 - 7 C 115/86.
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2016 - 10 BVL 5005/15
    An der erforderlichen Unabhängigkeit fehlt es erst dann, wenn die Abhängigkeit vom sozialen Gegenspieler in der Struktur der Vereinigung angelegt und verstetigt ist und die eigenständige Interessenwahrnehmung der Tarifvertragspartei durch personelle Verflechtungen, auf organisatorischem Weg oder durch wesentliche finanzielle Zuwendungen ernsthaft gefährdet ist (vgl. BAG, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 1 ABR 51/03).
  • ArbG Freiburg, 08.05.2019 - 4 Ca 26/19

    Zur begrenzten Tarifbindung von Mitgliedern eines Arbeitgeberverbands (sog.

    Danach muss es ausgeschlossen sein, dass Mitglieder, die nur von den Regelungen, die der eine Tarifbezirk aushandelt, betroffen sein wollen, in dem anderen Tarifbezirk mitwirken (allein für diesen Mitwirkungsausschluss etwa LAG Berlin-Brandenburg vom 7. Januar 2016 - 10 BvL 5005/15, juris Rn. 42).
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 08.05.2019 - 4 Ca 26/19

    Zur begrenzten Tarifbindung von Mitgliedern eines Arbeitgeberverbands (sog.

    Danach muss es ausgeschlossen sein, dass Mitglieder, die nur von den Regelungen, die der eine Tarifbezirk aushandelt, betroffen sein wollen, in dem anderen Tarifbezirk mitwirken (allein für diesen Mitwirkungsausschluss etwa LAG Berlin-Brandenburg vom 7. Januar 2016 - 10 BvL 5005/15, juris Rn. 42).
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