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   LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2018 - 17 Sa 7/18   

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https://dejure.org/2018,13156
LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2018 - 17 Sa 7/18 (https://dejure.org/2018,13156)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.03.2018 - 17 Sa 7/18 (https://dejure.org/2018,13156)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. März 2018 - 17 Sa 7/18 (https://dejure.org/2018,13156)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch des übergangenen Bewerbers um ein öffentliches Amt; Unbegründete Feststellungklage bei Prozesskostenhilfeantrag zur Durchführung eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2 ; ZPO § 256 Abs. 1
    Schadensersatzanspruch des übergangenen Bewerbers um ein öffentliches Amt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch des übergangenen Bewerbers um ein öffentliches Amt

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 26.03

    Schadensersatzanspruch wegen zu später Beförderung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2018 - 17 Sa 7/18
    Jeder Bewerber hat damit ein subjektives Recht auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren; er kann verlangen, dass über seine Bewerbung allein aufgrund der genannten Umstände und ohne Ermessens- und Beurteilungsfehler entschieden wird (BVerfG, Beschluss vom 08.07.2007 - 2 BvR 206/07 - juris; BVerwG, Urteil vom 01.04.2004 - 2 C 26/03 - juris).
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2018 - 17 Sa 7/18
    Allerdings setzt dieser Anspruch voraus, dass das angestrebte Amt noch nicht anderweitig vergeben ist; er erlischt mit der anderweitigen Besetzung der mit dem Amt verbundenen Stelle (BVerfG, a.a.O.; BAG, Urteil vom 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 - AP Nr. 56 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2005 - 1 B 1450/05

    Konkurrieren eines Beamten und eines Angestellten um eine freie Arbeitsstelle;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2018 - 17 Sa 7/18
    Die öffentliche Verwaltung ist daher gehalten, die streitgegenständliche Stelle erst nach einer Frist von in der Regel zwei Wochen zu besetzen, nachdem der unterlegene Bewerber von dem Ergebnis der Auswahlentscheidung unterrichtet wurde (vgl. hierzu OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.10.2005 - 1 B 1450/05 - juris).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2018 - 17 Sa 7/18
    Jeder Bewerber hat damit ein subjektives Recht auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren; er kann verlangen, dass über seine Bewerbung allein aufgrund der genannten Umstände und ohne Ermessens- und Beurteilungsfehler entschieden wird (BVerfG, Beschluss vom 08.07.2007 - 2 BvR 206/07 - juris; BVerwG, Urteil vom 01.04.2004 - 2 C 26/03 - juris).
  • LAG Brandenburg, 03.11.2005 - 9 Sa 379/05
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2018 - 17 Sa 7/18
    Diese Ersatzpflicht setzt voraus, dass der Anspruch des Bewerbers auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt wurde, die Stelle dem übergangenen Bewerber hätte übertragen werden müssen und der Bewerber es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch ein Rechtsmittel gegen die Besetzung der Stelle - insbesondere durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung - abzuwenden, § 839 Abs. 3 BGB (vgl. hierzu LAG Brandenburg, Urteil vom 03.11.2005 - 9 Sa 379/05 - juris; LAG Nürnberg, Urteil vom 09.03.2010 - 7 Sa 338/08 - juris).
  • LAG Nürnberg, 09.03.2010 - 7 Sa 338/08

    Befristung wegen Elternzeit-Vertretung - Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2018 - 17 Sa 7/18
    Diese Ersatzpflicht setzt voraus, dass der Anspruch des Bewerbers auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt wurde, die Stelle dem übergangenen Bewerber hätte übertragen werden müssen und der Bewerber es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch ein Rechtsmittel gegen die Besetzung der Stelle - insbesondere durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung - abzuwenden, § 839 Abs. 3 BGB (vgl. hierzu LAG Brandenburg, Urteil vom 03.11.2005 - 9 Sa 379/05 - juris; LAG Nürnberg, Urteil vom 09.03.2010 - 7 Sa 338/08 - juris).
  • BAG, 16.12.2015 - 5 AZR 567/14

    Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld - Entgeltabrechnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2018 - 17 Sa 7/18
    Denn das Feststellungsinteresse ist Prozessvoraussetzung nur für eine stattgebende Entscheidung (BAG, Urteil vom 16.12.2015 - 5 AZR 567/14 - AP Nr. 28 zu § 611 BGB m.w.N.), nicht jedoch für eine Abweisung der Klage in der Sache.
  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 326/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Verhältnis von Primär- und Sekundärrechtsschutz

    (3) Rechtlich ist in diesem Zusammenhang nicht erheblich, wer Beteiligter am Prozesskostenhilfeverfahren ist (aA LAG Berlin-Brandenburg 7. März 2018 - 17 Sa 7/18 - Rn. 22 ) .
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