Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 26 TaBV 2161/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,16748
LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 26 TaBV 2161/19 (https://dejure.org/2020,16748)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.05.2020 - 26 TaBV 2161/19 (https://dejure.org/2020,16748)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - 26 TaBV 2161/19 (https://dejure.org/2020,16748)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,16748) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.03.1990 - 10 M 5/90

    Wahl; Geheime Wahl; Gemeindevertretung; Stimmzettel; Kennzeichnung; Bürgermeister

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 26 TaBV 2161/19
    Denn nur wenn nicht bekannt ist, wie die bzw. der Einzelne gewählt hat, können ihr bzw. ihm keine Nachteile entstehen und sie/er ist wirklich frei in seiner Entscheidung (vgl. OVG Lüneburg 7. März 1990 - 10 M 5/90, Rn. 21 bei Juris, mwN.).

    Um Missbrauchsmöglichkeiten von vornherein zu unterbinden, müssen nach teilweise vertretener Auffassung Stimmzettel, die abweichend von den zuvor beschriebenen Grundsätzen gekennzeichnet sind, ausnahmslos als ungültig angesehen werden (vgl. OVG Lüneburg 7. März 1990 - 10 M 5/90, Rn. 21 bei juris).

    Teilweise wird vertreten, dass bereits die Nutzung eines anderen als des in der Wahlkabine ausliegenden Stiftes (Filzschreiber statt Kugelschreiber) eine Identifizierbarkeit bewirken könne (vgl. OVG Lüneburg 7. März 1990 - 10 M 5/90, Rn. 21 bei juris; aA. VG Kassel 8. Februar 2007 - 3 E 1127/06, Rn. 23) bzw. die Verwendung eines Schreibwerkzeugs mit außergewöhnlicher Farbe.

  • BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15

    Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 26 TaBV 2161/19
    Der Aufsichtsrat ist stets an einem Wahlanfechtungsverfahren beteiligt (vgl. BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15, Rn. 21).

    Die damit einhergehenden Veränderungen und Übergangsphasen beeinflussen die Tätigkeit des Aufsichtsrats unmittelbar (vgl. BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15, Rn. 21).

    dd) Zutreffend hat das Arbeitsgericht die Beteiligten zu 6) und zu 7) im Rubrum als Beteiligte, nicht als Antragsgegner bezeichnet (vgl. BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15, Rn. 35).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1990 - CB 258/88

    Stimmzettel; Strichzeichnung; Stimmfeld; Ungültigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 26 TaBV 2161/19
    Ein ähnlicher Sachverhalt lag der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. November 1990 (CB 258/88) zugrunde.

    Dem Erfordernis einer sonach eindeutigen Kennzeichnung der konkreten Wahlentscheidung genügten jedoch nicht Wahlentscheidungen auf einem Stimmzettel, die nicht zweifelsfrei ernsthaft gemeint seien (vgl. OVG NW 29. November 1990 - CB 258/88, Rn. 7).

  • OVG Hamburg, 31.08.1999 - 8 Bs 98/99
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 26 TaBV 2161/19
    (a) Der Stimmzettel enthält jedenfalls dann ein besonderes Merkmal, wenn er über die der Stimmabgabe dienende Kennzeichnung hinaus Eigenheiten aufweist, die nach der Sachlage aus sich heraus geeignet sind, ihn als von einem bestimmten Wähler stammend auszuweisen (vgl. VGH Baden-Württemberg 18. Juli 1983 - 15 S 747/83, ZBR 1984, 152; Hamburgisches OVG 31. August 1999 - 8 Bs 98/99 PVL, Rn. 70).

    Die Farben rot oder grün seien jedenfalls nicht außergewöhnlich (Hamburgisches OVG 31. August 1999 - 8 Bs 98/99 PVL, Rn. 70).

  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 26 TaBV 2161/19
    Es verstößt jedenfalls bei Auswirkungen auf das Wahlergebnis gegen den Anspruch des Wahlbewerbers auf Wahlgleichheit, wenn die für ihn gültig abgegebenen Stimmen nicht sämtlich als gültig bewertet werden (BVerfG 12. Dezember 1991 - 2 BvR 562/91, Rn. 33).

    (a) Es verstößt jedenfalls bei Auswirkungen auf das Wahlergebnis gegen den Anspruch des Wahlbewerbers auf Wahlgleichheit, wenn die für ihn gültig abgegebenen Stimmen nicht sämtlich als gültig bewertet werden (BVerfG 12. Dezember 1991 - 2 BvR 562/91, Rn. 33).

  • BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 42/15

    Betriebsrat - Wahlanfechtung - Wählerliste - Einspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 26 TaBV 2161/19
    Einschränkungen des Grundsatzes der geheimen Wahl sind nur zulässig, wenn diese zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Wahl erforderlich sind (vgl. BAG 12. Juni 2013 - 7 ABR 77/11, Rn. 20 mwN.; 2. August 2017 - 7 ABR 42/15, Rn. 32).
  • BAG, 12.06.2013 - 7 ABR 77/11

    Betriebsratswahl - Stimmabgabevermerk

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 26 TaBV 2161/19
    Einschränkungen des Grundsatzes der geheimen Wahl sind nur zulässig, wenn diese zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Wahl erforderlich sind (vgl. BAG 12. Juni 2013 - 7 ABR 77/11, Rn. 20 mwN.; 2. August 2017 - 7 ABR 42/15, Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1983 - 15 S 747/83

    Wahlanfechtung - Ungültigkeit von Stimmzetteln - Berichtigung des Wahlergebnisses

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 26 TaBV 2161/19
    (a) Der Stimmzettel enthält jedenfalls dann ein besonderes Merkmal, wenn er über die der Stimmabgabe dienende Kennzeichnung hinaus Eigenheiten aufweist, die nach der Sachlage aus sich heraus geeignet sind, ihn als von einem bestimmten Wähler stammend auszuweisen (vgl. VGH Baden-Württemberg 18. Juli 1983 - 15 S 747/83, ZBR 1984, 152; Hamburgisches OVG 31. August 1999 - 8 Bs 98/99 PVL, Rn. 70).
  • VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1127/06

    Feststellung der Ungültigkeit einer Wahl ehrenamtlicher Beigeordneter wegen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 26 TaBV 2161/19
    Teilweise wird vertreten, dass bereits die Nutzung eines anderen als des in der Wahlkabine ausliegenden Stiftes (Filzschreiber statt Kugelschreiber) eine Identifizierbarkeit bewirken könne (vgl. OVG Lüneburg 7. März 1990 - 10 M 5/90, Rn. 21 bei juris; aA. VG Kassel 8. Februar 2007 - 3 E 1127/06, Rn. 23) bzw. die Verwendung eines Schreibwerkzeugs mit außergewöhnlicher Farbe.
  • BAG, 26.11.1968 - 1 ABR 7/68

    Sitzverteilung - Arbeitnehmervertreter - Aufsichtsrat des herrschenden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 26 TaBV 2161/19
    Kann der Wahlmangel durch eine Korrektur des Wahlergebnisses behoben werden, ist die Wirkung der Anfechtung darauf beschränkt (MüKoAktG/Annuß, 5. Aufl. 2019, DrittelbG § 11 Rn. 3).Eine Wahlanfechtung bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat wäre nach der Rechtsprechung des BAG allerdings auch in dem Sinne möglich gewesen, dass lediglich die Feststellung des richtigen Wahlergebnisses begehrt worden wäre (vgl. BAG 26. November 1968 - 1 ABR 7/68, BAGE 21, 210, Rn. 30 bei juris).
  • BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 46/11

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 25.10.2017 - 7 ABR 10/16

    Betriebsratswahl - Wahlbeeinflussung durch Arbeitgeber

  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12

    Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur

  • BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84

    Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat - Einreichung eines

  • BAG, 28.04.2021 - 7 ABR 20/20

    Wahlanfechtung - Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Smiley auf dem

    wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2020 - 26 TaBV 2161/19 - aufgehoben.
  • ArbG Wiesbaden, 04.11.2021 - 5 BV 3/21
    Die Anfechtung kann jedoch bereits vor Beginn des Laufes der Anfechtungsfrist erfolgen (vgl. LAG Berlin/Brandenburg, Beschluss vom 07. Mai 2020 - 26 TaBV 2161/19 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht