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   LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1246/17   

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LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1246/17 (https://dejure.org/2018,39258)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.06.2018 - 26 Sa 1246/17 (https://dejure.org/2018,39258)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - 26 Sa 1246/17 (https://dejure.org/2018,39258)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche eines Arbeitnehmers wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch monatelange Nichtbeschäftigung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Nichtbeschäftigung Arbeitnehmer - Entschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung wegen zum Teil monatelanger Nichtbeschäftigung

  • rechtsportal.de

    Ansprüche eines Arbeitnehmers wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch monatelange Nichtbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche eines Arbeitnehmers wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch monatelange Nichtbeschäftigung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1246/17
    Denn bei der Entschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts handelt es sich nicht um ein Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB, sondern um eine Zahlung, die auf den Schutzauftrag aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG zurückgeht (vgl. BAG 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13, Rn. 30; BGH 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, Rn. 40 mwN.).(Rn.39).

    Die Frage, ob eine Beeinträchtigung nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden kann, ist nicht eine solche der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit (allg. Meinung, vgl. BAG 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13, Rn. 14).

    Hierbei sind in gebotener Gesamtwürdigung insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen (vgl. BAG 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13, Rn. 14, 16).Es ist zu beachten, dass die Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wegen seiner Eigenart als Rahmenrecht nicht absolut festliegt, sondern grundsätzlich erst durch eine Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange bestimmt werden muss.

    Denn bei der Entschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts handelt es sich nicht um ein Schmerzensgeld gemäß § 253 Abs. 2 BGB, sondern um eine Zahlung, die auf den Schutzauftrag aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG zurückgeht (vgl. BAG 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13, Rn. 30; BGH 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, Rn. 40 mwN.).

  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 351/15

    "Mobbing" - Auslegung von Klageanträgen - Ersatz des materiellen Schadens -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1246/17
    Ist - wie hier - nicht der vermögenswerte, sondern der ideelle Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts betroffen, setzt der Anspruch auf Entschädigung zusätzlich voraus, dass die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann (vgl. etwa BAG 15. September 2016 - 8 AZR 351/15, Rn. 35 mwN).(Rn.35).

    Der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist deshalb nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. etwa BAG 15. September 2016 - 8 AZR 351/15, Rn. 33 mwN; 23. November 2017 - 8 AZR 372/16, Rn. 62).

    (1) Ist - wie hier - nicht der vermögenswerte, sondern der ideelle Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts betroffen, setzt der Anspruch auf Entschädigung zusätzlich voraus, dass die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann (vgl. etwa BAG 15. September 2016 - 8 AZR 351/15, Rn. 35 mwN).

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1246/17
    Außerdem soll sie der Prävention dienen (vgl. BGH 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03, zu II 1 der Gründe).

    Außerdem soll sie der Prävention dienen (vgl. BGH 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 173/75

    Arbeitsverhältnis: Beschäftigungspflicht nach ausgesprochener Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1246/17
    Deshalb muss der Arbeitnehmer mit seinen Rechten nur dann zurücktreten, wenn überwiegende und schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen (vgl. BAG 19. August 1976 - 3 AZR 173/75, Rn. 26 bei juris).(Rn.30).

    Deshalb muss der Arbeitnehmer mit seinen Rechten nur dann zurücktreten, wenn überwiegende und schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen (vgl. BAG 19. August 1976 - 3 AZR 173/75, Rn. 26 bei juris).

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1246/17
    Denn bei der Entschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts handelt es sich nicht um ein Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB, sondern um eine Zahlung, die auf den Schutzauftrag aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG zurückgeht (vgl. BAG 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13, Rn. 30; BGH 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, Rn. 40 mwN.).(Rn.39).

    Denn bei der Entschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts handelt es sich nicht um ein Schmerzensgeld gemäß § 253 Abs. 2 BGB, sondern um eine Zahlung, die auf den Schutzauftrag aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG zurückgeht (vgl. BAG 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13, Rn. 30; BGH 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, Rn. 40 mwN.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2014 - 2 Sa 394/13

    Versetzungsvorbehalt - Schmerzensgeld wegen Nichtbeschäftigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1246/17
    Das war hier ausreichend (dazu auch LAG Rheinland-Pfalz 5. Juni 2014 - 2 Sa 394/13, Rn. 75).(Rn.36).

    Das war hier ausreichend (vgl. dazu auch LAG Rheinland-Pfalz 5. Juni 2014 - 2 Sa 394/13, Rn. 75).

  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00

    Freistellungsrecht des Arbeitgebers - Berufsausübungsfreiheit - Tarifautonomie

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1246/17
    Der Arbeitgeber kann eine Beschäftigung des Arbeitnehmers ablehnen, wenn für den Arbeitgeber eine Beschäftigung des Arbeitnehmers unmöglich ist, etwa weil er keinen Betrieb mehr unterhält (vgl. BAG 27. Februar 2002 - 9 AZR 562/00, zu B I der Gründe) oder wenn die Aufrechterhaltung der Arbeit nur mit wirtschaftlich nicht sinnvollen und damit nicht zumutbaren Mitteln möglich wäre, § 275 Abs. 1 BGB (vgl. BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07, Rn. 23; 25. Januar 2018 - 8 AZR 524/16, Rn. 71).
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1246/17
    Die Beschäftigungspflicht im bestehenden Arbeitsverhältnis folgt aus §§ 611, 613 iVm. § 242 BGB sowie dem durch Art. 1 und Art. 2 GG geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 637/13, Rn. 14; 27. Februar 1985 - GS 1/84, zu C I der Gründe; 10. November 1955 - 2 AZR 591/54, zu II der Gründe).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1246/17
    Die Beschäftigungspflicht im bestehenden Arbeitsverhältnis folgt aus §§ 611, 613 iVm. § 242 BGB sowie dem durch Art. 1 und Art. 2 GG geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 637/13, Rn. 14; 27. Februar 1985 - GS 1/84, zu C I der Gründe; 10. November 1955 - 2 AZR 591/54, zu II der Gründe).
  • BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07

    Betriebsrisiko - witterungsabhängiges Unternehmen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1246/17
    Der Arbeitgeber kann eine Beschäftigung des Arbeitnehmers ablehnen, wenn für den Arbeitgeber eine Beschäftigung des Arbeitnehmers unmöglich ist, etwa weil er keinen Betrieb mehr unterhält (vgl. BAG 27. Februar 2002 - 9 AZR 562/00, zu B I der Gründe) oder wenn die Aufrechterhaltung der Arbeit nur mit wirtschaftlich nicht sinnvollen und damit nicht zumutbaren Mitteln möglich wäre, § 275 Abs. 1 BGB (vgl. BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07, Rn. 23; 25. Januar 2018 - 8 AZR 524/16, Rn. 71).
  • LAG Hamburg, 13.09.2007 - 8 Sa 35/07

    Zur Entschädigung wegen Verletzung des allgemeines Persönlichkeitsrechts durch

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 524/16

    Betriebsübergang - "Betriebsübergangs-Feststellungsklage" - Prozessverwirkung -

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft -

  • LAG Köln, 06.05.2021 - 8 Sa 581/20

    Keine Diskriminierung wegen Alters oder Schwerbehinderung; Keine Verletzung des

    Der Arbeitgeber kann eine Beschäftigung des Arbeitnehmers ablehnen, wenn für den Arbeitgeber eine Beschäftigung des Arbeitnehmers unmöglich ist, etwa weil er keinen Betrieb mehr unterhält oder wenn die Aufrechterhaltung der Arbeit nur mit wirtschaftlich nicht sinnvollen und damit nicht zumutbaren Mitteln möglich wäre, § 275 Abs. 1 BGB (vgl. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.06.2018 - 26 Sa 1246/17, Rn. 29 ff. juris mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 25 Sa 1105/20

    Allgemeiner Beschäftigungsanspruch - Schadensersatz wegen Verletzung des

    Der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist deshalb nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. BAG 15. September 2016 - 8 AZR 351/15, Rn. 33 mwN; BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16, Rn. 62; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2018 - 26 Sa 1246/17 -, Rn. 27, juris).
  • ArbG Köln, 12.04.2023 - 18 Ca 5765/22

    Döschner-Schülke ./. WDR

    Die Nichtbeschäftigung eines Arbeitnehmers, dem ein wirksamer Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung zukommt, ist regelmäßig mit einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verbunden (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Oktober 2020 - 25 Sa 1105/20 -, Rn. 69 - 71, juris; Urteil vom 7. Juni 2018 - 26 Sa 1246/17 -, Rn. 30, juris; LAG Düsseldorf, Urteil vom 7. November 2011 - 14 Sa 1021/11 -, Rn. 29, juris).
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