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   LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2014 - 6 Sa 1149/14   

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https://dejure.org/2014,34809
LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2014 - 6 Sa 1149/14 (https://dejure.org/2014,34809)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.11.2014 - 6 Sa 1149/14 (https://dejure.org/2014,34809)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. November 2014 - 6 Sa 1149/14 (https://dejure.org/2014,34809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit Hartz-IV-Empfängern

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gericht kippt Lohndumping-Urteil

  • lto.de (Kurzinformation)

    1,53 Euro pro Stunde - Rechtsanwalt hat sittenwidrige Löhne bezahlt

  • morgenpost.de (Pressebericht, 10.11.2014)

    Stundenlohn von 1,54 Euro ist doch nicht zulässig

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Lohnwucher?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf ein Hartz-IV-Empfänger für weniger als 2,- Stundenlohn beschäftigt werden?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Lohnvereinbarung eines Rechtsanwalts über 2 Stundenlohn sittenwidrig

  • hensche.de (Kurzinformation)

    Lohnwucher im Anwaltsbüro

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Stundenlohn von 2 EUR auch für Bürohilfstätigkeiten zu niedrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Lohnvereinbarung eines Rechtsanwalts über 2 Stundenlohn sittenwidrig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2015 - 6 Sa 1343/14

    Sittenwidriger Lohn, Ausschlussfrist, Freibetrag, Wucher

    Diese Freibeträge wären der Leistungsempfängerin auch verblieben, hätte die Beklagte als Arbeitgeberin deren Lohnansprüche in voller Höhe erfüllt (vgl. Maul-Satori, Übergang von Arbeitsentgeltansprüchen infolge Arbeitslosengeld II-Zahlungen, BB 2010, 3021, 3024; LAG Berlin-Brandenburg vom 07.11.2014 - 6 Sa 1149/14).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2015 - 6 Sa 1343/14 6 Sa 1953/14

    Vertragliche Ausschlussfrist bei sittenwidrigem Lohn - Lohnwucher - üblicher Lohn

    Diese Freibeträge wären der Leistungsempfängerin auch verblieben, hätte die Beklagte als Arbeitgeberin deren Lohnansprüche in voller Höhe erfüllt (vgl. Maul-Satori, Übergang von Arbeitsentgeltansprüchen infolge Arbeitslosengeld II-Zahlungen, BB 2010, 3021, 3024; LAG Berlin-Brandenburg vom 07.11.2014 - 6 Sa 1149/14).
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