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   LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2018 - 6 Sa 709/18   

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https://dejure.org/2018,48790
LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2018 - 6 Sa 709/18 (https://dejure.org/2018,48790)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.12.2018 - 6 Sa 709/18 (https://dejure.org/2018,48790)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2018 - 6 Sa 709/18 (https://dejure.org/2018,48790)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Sonderkündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mandatsträger; Strukturtarifvertrag; besonderer Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 4 und 5 KSchG

  • rechtsportal.de

    KSchG § 15 Abs. 1 S. 2; BetrVG § 3 Abs. 5 S. 2
    Besonderer Kündigungsschutz für Mandatsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besonderer Kündigungsschutz für Mandatsträger; Keine Betriebsstilllegung bei Fortführung von Teilen eines durch einen Strukturtarifvertrag gebildeten Gemeinschaftsbetriebs; Besonderer Kündigungsschutz für Mandatsträger im Gemeinschaftsbetrieb; Soziale Auswahl bei ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2007 - 4 Sa 797/06

    Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes bei Stilllegung einer Betriebsabteilung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2018 - 6 Sa 709/18
    Die Kammer folgt der Auffassung des LAG Rheinland Pflanz vom 25.1.2007 Az.: 4 Sa 797/06, Juris, wonach für die Mitglieder (und Ersatzmitglieder) des nach § 3 Abs. 1 Nr. 1a BetrVG gebildeten Betriebsrats die besonderen Kündigungsschutzbestimmungen des § 15 KSchG gelten, mit der Folge, dass der Gemeinschaftsbetrieb nicht endgültig stillgelegt wurde und § 15 Abs. 4 KSchG keine Anwendung findet.
  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19

    Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Dezember 2018 - 6 Sa 709/18 - aufgehoben.
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