Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2018 - 6 Sa 709/18 |
Zitiervorschläge
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2018 - 6 Sa 709/18 (https://dejure.org/2018,48790)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,48790) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- arbeitsrechtsiegen.de
Sonderkündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mandatsträger; Strukturtarifvertrag; besonderer Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 4 und 5 KSchG
- rechtsportal.de
KSchG § 15 Abs. 1 S. 2; BetrVG § 3 Abs. 5 S. 2
Besonderer Kündigungsschutz für Mandatsträger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besonderer Kündigungsschutz für Mandatsträger; Keine Betriebsstilllegung bei Fortführung von Teilen eines durch einen Strukturtarifvertrag gebildeten Gemeinschaftsbetriebs; Besonderer Kündigungsschutz für Mandatsträger im Gemeinschaftsbetrieb; Soziale Auswahl bei ...
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 28.03.2018 - 54 Ca 15017/17
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2018 - 6 Sa 709/18
- BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2007 - 4 Sa 797/06
Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes bei Stilllegung einer Betriebsabteilung - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2018 - 6 Sa 709/18
Die Kammer folgt der Auffassung des LAG Rheinland Pflanz vom 25.1.2007 Az.: 4 Sa 797/06, Juris, wonach für die Mitglieder (und Ersatzmitglieder) des nach § 3 Abs. 1 Nr. 1a BetrVG gebildeten Betriebsrats die besonderen Kündigungsschutzbestimmungen des § 15 KSchG gelten, mit der Folge, dass der Gemeinschaftsbetrieb nicht endgültig stillgelegt wurde und § 15 Abs. 4 KSchG keine Anwendung findet.
- BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19
Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Dezember 2018 - 6 Sa 709/18 - aufgehoben.