Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 5 TaBV 141/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35494
LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 5 TaBV 141/12 (https://dejure.org/2012,35494)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.03.2012 - 5 TaBV 141/12 (https://dejure.org/2012,35494)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. März 2012 - 5 TaBV 141/12 (https://dejure.org/2012,35494)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,35494) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 76 Abs 3 S 4 BetrVG, § 126 BGB
    E-Mail-Zusendung eines als PDF-Datei angehängten Einigungsstellenspruchs - Verstoß gegen Schriftformerfordernis - keine Befugnis des Vorsitzenden zur nachträglichen Änderung des Spruchs

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 76 Abs 3 S 4 BetrVG, § 126 Abs 3 BGB
    E-Mail-Zusendung eines als PDF-Datei angehängten Einigungsstellenspruchs - Verstoß gegen Schriftformerfordernis - keine Befugnis des Vorsitzenden zur nachträglichen Änderung des Spruchs.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Form der Übermittlung eines Einigungsstellenspruchs; Anforderungen an die Heilung von Formmängeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 76 Abs. 3 S. 4; BGB § 126 Abs. 3
    Anforderungen an die Form der Übermittlung eines Einigungsstellenspruchs; Anforderungen an die Heilung von Formmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 31/09

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 5 TaBV 141/12
    Der Antrag der Arbeitgeberin ist zulässig, da er zutreffend auf die Feststellung der Unwirksamkeit des korrigierten Einigungsstellenspruchs vom 21.08.2011 gerichtet ist (vgl. Beschlüsse des BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 31/09 -, EzA § 76 BetrVG 2001 Nr. 2 sowie vom 23.03.2010 - 1 ABR 82/08 -, EzA § 50 BetrVG 2001 Nr. 7).

    Fehlt es daran, ist der von der Einigungsstelle zuvor beschlossene Spruch wirkungslos (vgl. Beschluss des BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 31/09 -, aaO).

    Eine rückwirkende Heilung der Verletzung der in § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG geregelten Formvorschrift ist wegen der unmittelbaren und zwingenden Wirkung des Einigungsstellenspruchs, der vom Arbeitgeber zudem nach § 77 Abs. 1 BetrVG ungeachtet einer gerichtlichen Anfechtung durchzuführen ist, grundsätzlich nicht möglich (vgl. Beschluss des BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 31/09 -, aaO).

  • BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 82/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 5 TaBV 141/12
    Der Antrag der Arbeitgeberin ist zulässig, da er zutreffend auf die Feststellung der Unwirksamkeit des korrigierten Einigungsstellenspruchs vom 21.08.2011 gerichtet ist (vgl. Beschlüsse des BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 31/09 -, EzA § 76 BetrVG 2001 Nr. 2 sowie vom 23.03.2010 - 1 ABR 82/08 -, EzA § 50 BetrVG 2001 Nr. 7).
  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 8/08

    Berufungsbegründung per E-Mail

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 5 TaBV 141/12
    Soweit nach der Rechtsprechung des BGH das Einreichen eines durch Einscannen des unterzeichneten Schriftsatzes als pdf-Datei erstellten Berufungsbegründungsschriftsatzes dem Unterschriftserfordernis von § 130 Nr. 6 ZPO genügt (vgl. Beschluss des BGH vom 15.07.2008 - X ZB 8/08 -, zitiert nach juris-Datenbank), kann diese nur für das Prozessrecht bedeutsame Vorschrift für die Zuleitung des Spruchs einer Einigungsstelle nicht herangezogen werden.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.11.2011 - 17 TaBV 1366/11

    Unwirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle - Zuleitung durch E-Mail

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 5 TaBV 141/12
    Auch wenn das Gesetz für die Zuleitung als solche kein besonderes Formerfordernis bestimmt, wird daher die Übersendung einer pdf-Datei mit eingescannter Unterschrift des Vorsitzenden den mit der Schriftform bezweckten Zielen der gesetzlichen Vorschrift, die nur bei Übermittlung eines Originals des unterzeichneten Spruchs an die Betriebsparteien durch den Vorsitzenden erreicht werden, nicht gerecht (im Ergebnis ebenso Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 16.11.2011 - 17 TaBV 1366/11 -, zitiert nach juris-Datenbank).
  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 45/12

    Berichtigung eines Einigungsstellenspruchs

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. März 2012 - 5 TaBV 141/12 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht