Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 08.04.2020 - 26 Ta (Kost) 6005/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 42 Abs 4 GKG 2004, § 63 Abs 2 GKG 2004, § 779 Abs 1 BGB, § 33 RVG, Anl 1 Nr 1000 Abs 1 RVG
Streitwertfestsetzung - Vergleichsmehrwert - außergerichtliche Schadensersatzforderung - Vergleichsgesprächen - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 33 RVG, Anl 1 Nr 1000 Abs 1 RVG
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Vergleichsmehrwert bei außergerichtlicher Schadensersatzforderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vergleichsmehrwert nur bei streitigen Forderungen; Ernsthaftigkeit der Forderungen bei Vergleichsabschluss
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 08.11.2019 - 37 Ca 3486/19
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.04.2020 - 26 Ta (Kost) 6005/20
Papierfundstellen
- NZA-RR 2020, 435
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Hamm, 27.07.2007 - 6 Ta 357/07
Vergleichsmehrwert für eine Ausgleichsklausel in einem Prozessvergleich
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.04.2020 - 26 Ta 6005/20
(vgl. LAG Hamm 27. Juli 2007 - 6 Ta 357/07, Rn. 34, mwN).Die Festsetzung des Vergleichsmehrwerts für eine Gewissheit schaffende Ausgleichsklausel richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der klagenden Partei an der die Gewissheit begründenden Regelung in der Ausgleichsklausel im Zeitpunkt des Abschlusses des Prozessvergleichs (vgl. LAG Hamm 27. Juli 2007 - 6 Ta 357/07, Rn. 36).
Die Gefahr einer Verwirklichung einer Schadenersatzpflicht bzw. die Gefahr der ernstlichen und erfolgreichen Inanspruchnahme kann im Einzelfall so unwahrscheinlich sein, dass der Ausgleichsklausel jede selbstständige wirtschaftliche Bedeutung fehlt oder nur der Ansatz eines "Erinnerungswertes" gerechtfertigt ist (vgl. LAG Hamm 27. Juli 2007 - 6 Ta 357/07, Rn. 34, mwN).
Die Festsetzung des Vergleichsmehrwerts für eine Gewissheit schaffende Ausgleichsklausel richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der klagenden Partei an der die Gewissheit begründenden Regelung in der Ausgleichsklausel im Zeitpunkt des Abschlusses des Prozessvergleichs (vgl. LAG Hamm 27. Juli 2007 - 6 Ta 357/07, Rn. 36).
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - 17 Ta 6013/17
Vergleichsmehrwert - Zeugnisregelung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.04.2020 - 26 Ta 6005/20
Es genügt für die Festsetzung eines Vergleichsmehrwertes nicht, dass eine der Parteien in den Vergleichsverhandlungen Forderungen aufstellt, um dann im Wege des Nachgebens einen Vergleich zu erreichen; für einen Vergleichsmehrwert muss vielmehr der potentielle Streitgegenstand eines künftigen Verfahrens eine Regelung erfahren (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 8. März 2017 - 17 Ta (Kost) 6013/17, Rn. 3).Ein Titulierungsinteresse kann nur dann berücksichtigt werden, wenn der geregelte Anspruch zwar unstreitig und gewiss, seine Durchsetzung aber ungewiss war (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 8. März 2017 - 17 Ta (Kost) 6013/17, Rn. 2).
Auch genügt es für die Festsetzung eines Vergleichsmehrwertes nicht, dass eine der Parteien in den Vergleichsverhandlungen Forderungen aufstellt, um dann im Wege des Nachgebens einen Vergleich zu erreichen; für einen Vergleichsmehrwert muss vielmehr der potentielle Streitgegenstand eines künftigen Verfahrens eine Regelung erfahren (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 8. März 2017 - 17 Ta (Kost) 6013/17, Rn. 3).
- LAG Hessen, 24.03.2023 - 12 Ta 39/23
Grundsätze zum Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 RVG ; Streitwertkatalog für …
Ein Titulierungsinteresse kann nur dann berücksichtigt werden, wenn der geregelte Anspruch zwar unstreitig und gewiss, seine Durchsetzung aber ungewiss war (LAG Berlin-Brandenburg 08. April 2020 - 26 Ta (Kost) 6013/17 - NZA-RR 2020, 435).Für einen Vergleichsmehrwert muss vielmehr der erwartbare potentielle Streitgegenstand eines künftigen Verfahrens eine Regelung erfahren (LAG Berlin-Brandenburg 08. April 2020 - 26 Ta (Kost) 6013/17 - NZA-RR 2020, 435).