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   LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 17 Ta BV 607/08   

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LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 17 Ta BV 607/08 (https://dejure.org/2008,1014)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.07.2008 - 17 Ta BV 607/08 (https://dejure.org/2008,1014)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 17 Ta BV 607/08 (https://dejure.org/2008,1014)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit eines Internetzugangs für eine Betriebsratstätigkeit i.S.d. § 40 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Überprüfbarkeit der Entscheidung eines Betriebsrats über die Erforderlichkeit eines Sachmittels durch die arbeitsgerichtliche Kontrolle

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsrat - Internetzugang

  • Betriebs-Berater

    Internetzugang für Betriebsrat

  • Judicialis

    BetrVG § 40

  • kanzlei.biz

    Internet für den Betriebsrat im Betrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40
    Internetzugang für Betriebsrat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Internetzugang für Betriebsrat regelmäßig erforderlich ? Ausnahme nur bei berechtigen Interessen des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat: Arbeitgeber muss Internetzugang zur Verfügung stellen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsrat braucht Internetzugang

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsrat besteht auf Internetzugang - Der Arbeitgeber darf ihm diese allgemein genutzte Informationsquelle nicht vorenthalten

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat hat Anspruch auf Internetzugang

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Internetzugang für Betriebsrat

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat: Arbeitgeber muss Internetzugang zur Verfügung stellen

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Internetzugang für Betriebsrat

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Internetzugang für Betriebsrat II

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Internetzugang für Betriebsrat

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Internetzugang für Betriebsrat

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Für Betriebsratsarbeit Internetzugang erforderlich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internetzugang für Betriebsrat

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsrat hat Anspruch auf Internetzugang - Betriebsrat muss sich stets aus dem Internet informieren können

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2008, 572
  • DB 2008, 2143
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Betriebsrat - Internetzugang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 17 TaBV 607/08
    Diese ist auf die Prüfung beschränkt, ob das verlangte Sachmittel auf Grund der konkreten betrieblichen Situation der Erledigung der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats dient und der Betriebsrat bei seiner Entscheidung nicht nur die Interessen der Belegschaft, sondern auch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. hierzu nur BAG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - AP Nr. 90 zu § 40 BetrVG 1972; Beschluss vom 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - AP Nr. 88 a.a.O.; Beschluss vom 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - AP Nr. 79 a.a.O, jeweils m.w.N.).

    Die Entscheidung weicht in der Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen der Betriebsrat einen Zugang zum Internet verlangen kann, in entscheidungserheblicher Weise von Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - ab.

  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 8/03

    Zugang zum Internet für Betriebsrat

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 17 TaBV 607/08
    Diese ist auf die Prüfung beschränkt, ob das verlangte Sachmittel auf Grund der konkreten betrieblichen Situation der Erledigung der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats dient und der Betriebsrat bei seiner Entscheidung nicht nur die Interessen der Belegschaft, sondern auch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. hierzu nur BAG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - AP Nr. 90 zu § 40 BetrVG 1972; Beschluss vom 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - AP Nr. 88 a.a.O.; Beschluss vom 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - AP Nr. 79 a.a.O, jeweils m.w.N.).

    Durch sie wird der Betriebsrat in die Lage versetzt, sich zielgerichtet zu informieren; er ist - wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 3. September 2003 (7 ABR 8/03) festgestellt hat - nicht auf Zufallsfunde in Zeitschriften oder Zeitungen, veralteten Kommentierungen oder längere Zeit zurückliegenden Gerichtsentscheidungen angewiesen.

  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

    Betriebsrat - Überlassung eines PC

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 17 TaBV 607/08
    Diese ist auf die Prüfung beschränkt, ob das verlangte Sachmittel auf Grund der konkreten betrieblichen Situation der Erledigung der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats dient und der Betriebsrat bei seiner Entscheidung nicht nur die Interessen der Belegschaft, sondern auch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. hierzu nur BAG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - AP Nr. 90 zu § 40 BetrVG 1972; Beschluss vom 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - AP Nr. 88 a.a.O.; Beschluss vom 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - AP Nr. 79 a.a.O, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08

    Internetnutzung durch den Betriebsrat

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Juli 2008 - 17 TaBV 607/08 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Bremen, 04.06.2009 - 3 TaBV 4/09

    Unverzichtbare Arbeitsmittel des Betriebsrats

    Ähnliche Auffassungen vertreten die 16. und die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse v. 18.02.2009, 12 TaBV 17/08, juris mit zust. Anm. Kossens, jurisPR-ArbR 20/2009 Nr. 2 und v. 30.10.2008, 16 Ta BV 2/08) und die 17. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg (Beschluss v. 08.07.2008, 17 TaBV 607/08, juris) sogar für den Internetzugang des Betriebsrates; die Nutzung eines PCs wird dabei vorausgesetzt.
  • LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08

    Anspruch des Betriebsrats auf Internetzugang

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben des Betriebsrates und hält sich die Interessenabwägung im Rahmen des Beurteilungsspielraums des Betriebsrates, kann das Gericht die Entscheidung nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 16.05.2007, 7 ABR 45/06; 23.08.2006, 7 ABR 55/05; 04.09.2004, 7 ABR 8/03; LAG Nürnberg 19.03.2008, 4 TaBV 35/07; LAG Berlin-Brandenburg 09.07.2008, 17 TaBV 607/08).

    Das erkennende Gericht teilt insoweit die Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg vom 09.07.2008 (Az. 17 TaBV 607/08, Rechtsbeschwerde eingelegt, BAG -7 ABR 79/08) wonach es nicht gerechtfertigt ist, die Nutzung des Internets durch den Betriebsrat jeweils davon abhängig zu machen, welche konkreten Aufgaben derzeit vom Betriebsrat bereits bearbeitet wurden.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 TaBV 725/09

    Internet für den Betriebsrat

    Ausgerichtet an diesem Maßstab kann der Betriebsrat den Anspruch auf Bereitstellung eines Internetzugangs im Regelfall allein auf die fortschreitende technische Entwicklung und den allgemeinen Verbreitungsgrad des Internets stützen (anders noch BAG, Beschluss vom 23. August 2006 - 7 ABR 55/05, wie hier LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 17 TaBV 607/08 und Beschluss vom 12. Juni 2009 - 9 TaBV 440/09; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 16 TaBV 2/08 und Beschluss vom 18. Februar 2009 - 12 TaBV 17/08).
  • LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 258/08

    Anspruch des Betriebsrats auf Zugang zum Internet

    30 Entgegen der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist der Zugang zum Internet jedoch als allgemein genutzte, umfassende Informationsquelle regelmäßig als erforderlich für die Betriebsratstätigkeit i. S. d. § 40 Abs. 2 BetrVG anzusehen, es sei denn, berechtigte Interessen des Arbeitgebers rechtfertigen ausnahmsweise eine andere Beurteilung (LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 12. Juni 2009 - 9 TaBV 440/09 - Juris; LAG Düsseldorf Beschluss vom 2. Sept. 2008 - 9 TaBV 8/08 - LAGE § 40 BetrVG 2001 Nr. 12; LAG Berlin-Brandenburg vom 09.07.2008 - 17 TaBV 607/08 - Juris; Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Az. 7 ABR 79/08; LAG Nürnberg LAG Niedersachsen Beschluss vom 9. März 2007 - 3 TaBV 47/06 - AuR 2007, 222 = Juris; Nichtzulassungsbeschwerde 7 ABN 39/07 (Beschluss nicht dokumentiert)).
  • LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 13/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Zugang zum Internet

    Entgegen der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist der Zugang zum Internet jedoch als allgemein genutzte, umfassende Informationsquelle regelmäßig als erforderlich für die Betriebsratstätigkeit i. S. d. § 40 Abs. 2 BetrVG anzusehen, es sei denn, berechtigte Interessen des Arbeitgebers rechtfertigen ausnahmsweise eine andere Beurteilung (LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 12. Juni 2009 - 9 TaBV 440/09 - Juris; LAG Düsseldorf Beschluss vom 2. Sept. 2008 - 9 TaBV 8/08 - LAGE § 40 BetrVG 2001 Nr. 12; LAG Berlin-Brandenburg vom 09.07.2008 - 17 TaBV 607/08 - Juris; Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Az. 7 ABR 79/08; LAG Nürnberg LAG Niedersachsen Beschluss vom 9. März 2007 - 3 TaBV 47/06 - AuR 2007, 222 = Juris; Nichtzulassungsbeschwerde 7 ABN 39/07 (Beschluss nicht dokumentiert)).
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