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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Ta (Kost) 6092/18   

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https://dejure.org/2019,45140
LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Ta (Kost) 6092/18 (https://dejure.org/2019,45140)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2019 - 26 Ta (Kost) 6092/18 (https://dejure.org/2019,45140)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - 26 Ta (Kost) 6092/18 (https://dejure.org/2019,45140)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 42 Abs 2 S 1 GKG 2004, § 48 Abs 1 GKG 2004, § 45 Abs 1 S 2 GKG 2004, § 44 GKG 2004, § 3 ZPO
    Streitwert bei unbeziffertem Leistungsantrag - Kündigungsschutzverfahren - Nachteilsausgleich

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 42 GKG, § 44 GKG, § 45 GKG, § 48 GKG, § 63 GKG, § 3 ZPO, § 182 InsO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert bei unbeziffertem Leistungsantrag - Kündigungsschutzverfahren - Nachteilsausgleich

  • rechtsportal.de

    BGB § 288 Abs. 5 S. 1
    Entscheidungserheblichkeit des Gesamtstreitwertes

  • rechtsportal.de

    Streitwert bei unbeziffertem Leistungsantrag (Nachteilsausgleich), Berechnung - Bewertung von Auskunftsanträgen bezogen auf die Hintergründe eines behaupteten Betriebsübergangs (hier keine Zusammenrechnung)

  • rechtsportal.de

    GKG § 68 Abs. 3 S. 2
    Rechtfertigungsgründe für Zusammenrechnung bei Gesamtstreitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entscheidungserheblichkeit des Gesamtstreitwertes; Festsetzung des Werts des Nachteilsausgleiches anhand des halben Bruttogehalts pro Beschäftigungsjahr; Verzugspauschale als Nebenforderung bei Wertbemessung nicht zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2020, 408
  • NZA-RR 2020, 93
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 186/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Ta 6092/19
    Die in § 1a Abs. 2 KSchG festgelegte Höhe des gesetzlichen Abfindungsanspruchs nach § 1a Abs. 1 KSchG kann wegen der hierin ausgedrückten gesetzgeberischen Wertung als Berechnungsgrundlage beim Nachteilsausgleich nach § 113 BetrVG, § 83 TVPV herangezogen werden (vgl. BAG 7. November 2017 - 1 AZR 186/16, Rn. 35 - 38).(Rn.23).

    Die in § 1a Abs. 2 KSchG festgelegte Höhe des gesetzlichen Abfindungsanspruchs nach § 1a Abs. 1 KSchG kann wegen der hierin ausgedrückten gesetzgeberischen Wertung als Berechnungsgrundlage beim Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 1 bis 3 BetrVG herangezogen werden (vgl. BAG 7. November 2017 - 1 AZR 186/16, Rn. 35 - 38).

    Das gilt auch in der Insolvenz (vgl. BAG 7. November 2017 - 1 AZR 186/16, Rn. 35).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2019 - 26 Ta 6028/19

    Bewertung von Auskunftsanträgen bezogen auf die Hintergründe eines behaupteten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Ta 6092/19
    (3) Der Umstand, dass der mit der Klage für den Nachteilsausgleich geltend gemachte Betrag voraussichtlich nicht in vollem Umfang zu realisieren sein wird, rechtfertigt es in der vorliegenden Konstellation nicht, bei der Berechnung des Gesamtstreitwerts einen geringeren Betrag in Ansatz zu bringen (vgl. dazu ausführlich LAG Berlin-Brandenburg 20. September 2019 - 26 Ta (Kost) 6028/19, Rn. 40).

    Vielmehr ging es hier ersichtlich darum, im Rechtsstreit gegen den Beklagten ergänzend vortragen zu können, was in entsprechender Anwendung des § 44 GKG eine Zusammenrechnung bei der Bildung des Gesamtstreitwerts nicht rechtfertigt (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 20. September 2019 - 26 Ta (Kost) 6028/19, Rn. 64).

  • LAG Düsseldorf, 25.11.2016 - 4 Ta 634/16

    Streitwert; Beschlussverfahren; Zustimmung zur Versetzung; Zustimmung zur

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Ta 6092/19
    Gegenstand der Festsetzung und damit auch des Beschwerdeverfahrens ist nicht die Bewertung eines bestimmten Streitgegenstands, sondern die Festsetzung des Gesamtstreitwerts (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 6. September 2019 - 26 Ta (Kost) 6012/19, Rn 11; zum Verfahren nach § 33 Abs. 3 RVG: LAG Berlin-Brandenburg 5. Juni 2019 - 26 Ta (Kost) 6050/18, zu II 2 c bb der Gründe; 20. August 2018 - 26 Ta (Kost) 6070/18, zu II 3 a der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 6. Juni 2007 - 1 Ta 105/07, Rn. 45; LAG Düsseldorf 25. November 2016 - 4 Ta 634/16, Rn. 13).

    Sie sind nur Begründungselemente für die Bildung des einen streitigen Gesamtstreitwerts, der allein über die Höhe der Gebühren entscheidet (vgl. LAG Düsseldorf 25. November 2016 - 4 Ta 634/16, Rn. 13).

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Ta 6092/19
    hat das Gericht den Streitwert im Hinblick auf einen ihm angemessen und billig erscheinenden Betrag auch höher festzusetzen, als dies einer angegebenen Größenvorstellung der klagenden Partei entspricht (vgl. BGH 30. April 1996 - VI ZR 55/95, zu II b der Gründe; zum Streitstand ausführlich: OLG Saarbrücken 26. November 2009 - 4 W 343/09, Rn. 9, mwN).(Rn.21).

    Gegebenenfalls hat das Gericht - auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen - nach Anhörung der Parteien den Streitwert im Hinblick auf einen ihm angemessen und billig erscheinenden Betrag auch höher festzusetzen, als dies einer angegebenen Größenvorstellung der klagenden Partei entspricht (vgl. BGH 30. April 1996 - VI ZR 55/95, zu II b der Gründe; zum Streitstand ausführlich: OLG Saarbrücken 26. November 2009 - 4 W 343/09, Rn. 9, mwN).

  • OLG Saarbrücken, 26.11.2009 - 4 W 343/09

    Zur Streitwertbemessung bei unbeziffertem Klageantrag.

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Ta 6092/19
    hat das Gericht den Streitwert im Hinblick auf einen ihm angemessen und billig erscheinenden Betrag auch höher festzusetzen, als dies einer angegebenen Größenvorstellung der klagenden Partei entspricht (vgl. BGH 30. April 1996 - VI ZR 55/95, zu II b der Gründe; zum Streitstand ausführlich: OLG Saarbrücken 26. November 2009 - 4 W 343/09, Rn. 9, mwN).(Rn.21).

    Gegebenenfalls hat das Gericht - auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen - nach Anhörung der Parteien den Streitwert im Hinblick auf einen ihm angemessen und billig erscheinenden Betrag auch höher festzusetzen, als dies einer angegebenen Größenvorstellung der klagenden Partei entspricht (vgl. BGH 30. April 1996 - VI ZR 55/95, zu II b der Gründe; zum Streitstand ausführlich: OLG Saarbrücken 26. November 2009 - 4 W 343/09, Rn. 9, mwN).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - 26 Ta 6012/19

    Streitwert bei unbeziffertem Leistungsantrag (Nachteilsausgleich) - keine

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Ta 6092/19
    Dienen die Auskünfte bei verständiger Auslegung des Antrags allein der Schlüssigmachung der Klage bzw. der Ergänzung des Vortrags im Rahmen des Rechtsstreits gegen den Veräußerer oder einen zugleich mitverklagten Erwerber, entspricht das der Konstellation bei der Stufenklage, § 44 GKG (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 6. September 2019 - 26 Ta (Kost) 6012/19, Rn. 45).

    Gegenstand der Festsetzung und damit auch des Beschwerdeverfahrens ist nicht die Bewertung eines bestimmten Streitgegenstands, sondern die Festsetzung des Gesamtstreitwerts (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 6. September 2019 - 26 Ta (Kost) 6012/19, Rn 11; zum Verfahren nach § 33 Abs. 3 RVG: LAG Berlin-Brandenburg 5. Juni 2019 - 26 Ta (Kost) 6050/18, zu II 2 c bb der Gründe; 20. August 2018 - 26 Ta (Kost) 6070/18, zu II 3 a der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 6. Juni 2007 - 1 Ta 105/07, Rn. 45; LAG Düsseldorf 25. November 2016 - 4 Ta 634/16, Rn. 13).

  • LAG Bremen, 08.02.2018 - 3 Ta 49/17

    Nichtberücksichtigung der Verzugspauschale bei der Streitwertberechnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Ta 6092/19
    f) Die geltend gemachte Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB war im Rahmen der Wertbemessung als Nebenforderung im Sinne des § 4 Abs. 1 2. HS ZPO nicht zu berücksichtigen (vgl. LAG Bremen 8. Februar 2018 - 3 Ta 49/17, Rn. 52, mwN.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - 17 Ta 6117/18

    Kündigungsschutzklage und Nachteilsausgleich - wirtschaftliche Identität

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Ta 6092/19
    bb) Im Rahmen des Streits über die Frage, ob zwischen einer Kündigungsschutzklage und einem hilfsweise geltend gemachten Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleichs eine wirtschaftliche Identität in dem genannten Sinn besteht und die Werte deshalb zusammenzurechnen sind oder nicht, haben sich die Kostenkammern des Landesarbeitsgerichts der Auffassung angeschlossen, dass insoweit Fälle wirtschaftlicher Identität vorliegen (vgl ua LAG Berlin-Brandenburg 7. Februar 2019 - 17 Ta (Kost) 6117/18, 8. Februar 2019 - 26 Ta (Kost) 6118/18).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2019 - 26 Ta 6118/18

    Gegenstandswert - Zusammenrechnung - Kündigungsschutzantrags - (Hilfs-)Antrags -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Ta 6092/19
    bb) Im Rahmen des Streits über die Frage, ob zwischen einer Kündigungsschutzklage und einem hilfsweise geltend gemachten Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleichs eine wirtschaftliche Identität in dem genannten Sinn besteht und die Werte deshalb zusammenzurechnen sind oder nicht, haben sich die Kostenkammern des Landesarbeitsgerichts der Auffassung angeschlossen, dass insoweit Fälle wirtschaftlicher Identität vorliegen (vgl ua LAG Berlin-Brandenburg 7. Februar 2019 - 17 Ta (Kost) 6117/18, 8. Februar 2019 - 26 Ta (Kost) 6118/18).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2018 - 26 Ta 6136/18

    Wiedereinstellungsantrag - keine Werthäufung gegenüber Kündigungsschutzantrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Ta 6092/19
    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH 12. September 2013 - I ZR 61/11, Rn. 6; LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2018 - 26 Ta (Kost) 6136/18) und 17 Ta (Kost) 6105/18).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 61/11

    Streitwertfeststellung bei Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung,

  • LAG Nürnberg, 22.11.2018 - 4 Ta 136/18

    Streitwert - Herabsetzung - Bestandsstreit - Annahmeverzugslohn

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2018 - 17 Ta 6105/18
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 Ta 105/07

    Gegenstandswert - mehrere Kündigungen - Widerspruch beim Integrationsamt -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 8 Ta 75/20

    Gegenstandswertfestsetzung - wirtschaftliche Identität von Bestandsschutzantrag

    bb) Diese Identitätsformel wurde auch in der Rechtsprechung verschiedener Landesarbeitsgerichte bei Anwendung des § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG als sachlich zutreffend erkannt (LAG Berlin-Brandenburg 12. Dezember 2019 - 26 Ta (Kost) 6092/19 - Rn. 27 NZA-RR 2020, 93 [Kündigungsschutzantrag und hilfsweise Antrag auf Zahlung von Nachteilsausgleich]; LAG Berlin-Brandenburg 9. April 2019 - 26 Ta (Kost) 6010/19 - Rn. 6 NZA-RR 2019, 555 [Kündigungsschutzantrag und hilfsweise Antrag auf Zahlung von Annahmeverzugslohn für die Zeit nach dem Kündigungstermin]; LAG Baden-Württemberg 30. Dezember 2015 - 5 Ta 71/15 - Rn. 34 BeckRS 2016, 65279 [Kündigungsschutzantrag und nicht ausdrücklich hilfsweise gestellter Antrag auf Zahlung von Annahmeverzugslohn für die Zeit nach dem Kündigungstermin]; LAG München 30. Oktober 1990 - 5 Ta 135/90 - zu II 1 a der Gründe, NZA 1992, 140 [keine wirtschaftliche Identität zwischen Kündigungsschutzantrag und unbedingt erhobenem Weiterbeschäftigungsantrag]; LAG Hessen 26. Oktober 2014 - 1 Ta 401/14 - Rn. 7 BeckRS 2015, 70622 [Kündigungsschutzantrag und Annahmeverzugslohn für die Zeit ab Kündigungstermin] mit krit. Anm. Mayer ArbRAktuell 2015, 413).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2021 - 26 Ta 6181/21

    Streitwert - Addition - Kündigungsschutzantrag - (Hilfs-)Antrags auf

    Diese Voraussetzung ist hinsichtlich des hilfsweise geltend gemachten Nachteilsausgleichsanspruchs gegeben (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 12. Dezember 2019 - 26 Ta (Kost) 6092/19, Rn. 34).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2020 - 26 Ta 6098/20

    Kostenrechtliche Bewertung eines Weiterbeschäftigungsantrages

    1) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts ist bei einem unbedingt formulierten Antrag anzunehmen, dass dieser auch als solcher gewollt ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 4. Dezember 2015 - 17 Ta (Kost) 6104/15; 27. Juni 2018 - 26 Ta (Kost) 6092/18).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 26 Ta 6052/21

    Streitwert - Berücksichtigung Hilfsanträge

    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts ist bei einem unbedingt formulierten Antrag anzunehmen, dass dieser auch als solcher gewollt ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 4. Dezember 2015 - 17 Ta (Kost) 6104/15; 27. Juni 2018 - 26 Ta (Kost) 6092/18).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2021 - 26 Sa 2529/18

    Herabsetzung - Festsetzung - Gebührenstreitwert - Weiterbeschäftigungsantrag -

    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts ist allerdings bei einem unbedingt formulierten Antrag anzunehmen, dass dieser auch als solcher gewollt ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 4. Dezember 2015 - 17 Ta (Kost) 6104/15; 27. Juni 2018 - 26 Ta (Kost) 6092/18).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.06.2021 - 26 Sa 603/19

    Herabsetzung/Festsetzung der Gebührenstreitwerte für die erste Instanz nach einer

    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts ist allerdings bei einem unbedingt formulierten Antrag anzunehmen, dass dieser auch als solcher gewollt ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 4. Dezember 2015 - 17 Ta (Kost) 6104/15; 27. Juni 2018 - 26 Ta (Kost) 6092/18).
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