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   LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2017 - 16 TaBV 432/16   

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https://dejure.org/2017,17742
LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2017 - 16 TaBV 432/16 (https://dejure.org/2017,17742)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.01.2017 - 16 TaBV 432/16 (https://dejure.org/2017,17742)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - 16 TaBV 432/16 (https://dejure.org/2017,17742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 76 Abs. 8
    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs zum Regelungsgegenstand "Arbeitszeitmäßige Handhabung von Sonderkonstellationen im Zusammenhang mit Feiertagen und Vorfesttagen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2017 - 16 TaBV 432/16
    Diese Befugnis soll nicht durch ergänzende oder abweichende Regelungen der Betriebspartner ausgehöhlt werden können (st. Rspr. des BAG, vgl. etwa Urteil vom 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zitiert nach juris, dort Rz. 15 m.w.N.).

    Sie kommt daher zur Anwendung, soweit eine Betriebsvereinbarung einen nicht der Mitbestimmung unterfallenden Tatbestand regelt (vgl. BAG, Urteil vom 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zitiert nach juris, dort Rz. 15 m. w. N.).

  • BAG, 11.02.2014 - 1 ABR 72/12

    Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen - Wirksamkeit eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2017 - 16 TaBV 432/16
    Der Antrag ist zu Recht auf Feststellung der Unwirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle gerichtet, denn die gerichtliche Entscheidung hat nur feststellende und keine rechtsgestaltende Wirkung (vgl. BAG, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - zitiert nach juris, dort Rz. 12).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluss vom 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - zitiert nach juris, dort Rz. 14) ist ein Einigungsstellenspruch dann unwirksam, wenn die Einigungsstelle ihrem Regelungsauftrag nicht ausreichend nachgekommen ist und keine abschließende Regelung trifft.

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2017 - 16 TaBV 432/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts greift die Sperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG dann nicht ein, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die nach § 87 Abs. 1 BetrVG der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen (BAG GS, Beschluss vom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 150 ff.; BAG, Urteil vom 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 - zitiert nach juris, dort Rz. 32 m.w.N.).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2017 - 16 TaBV 432/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts greift die Sperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG dann nicht ein, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die nach § 87 Abs. 1 BetrVG der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen (BAG GS, Beschluss vom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 150 ff.; BAG, Urteil vom 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 - zitiert nach juris, dort Rz. 32 m.w.N.).
  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2017 - 16 TaBV 432/16
    Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle des von der Einigungsstelle ausgeübten Ermessens ist, ob die Regelung im Verhältnis zwischen den Betriebsparteien untereinander einen billigen Ausgleich der Interessen von Arbeitgeber und Betriebsrat als Sachwalter der Belegschaft darstellt (vgl. BAG, Beschluss vom 24. August 2004 - 1 ABR 23/03 - zitiert nach juris, dort Rz. 23, zu einem Sozialplan und § 112 Abs. 5 BetrVG ).
  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2017 - 16 TaBV 432/16
    Arbeitsbedingungen sind dann in einem Tarifvertrag geregelt, wenn sie in einem Tarifvertrag enthalten sind und der Betrieb in den räumlichen, betrieblichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fällt (vgl. BAG, Urteil vom 5. März 2013 - 1 AZR 417/12 - zitiert nach juris, dort Rz. 19 m.w.N.).
  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 30/09

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2017 - 16 TaBV 432/16
    Diese verdrängt innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs die Einigungsstelle (vgl. BAG, Beschluss vom 14. September 2010 - 1 ABR 30/09 - zitiert nach juris, dort Rz. 13).
  • BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 17/17

    Freiwilliges Einigungsstellenverfahren - teilmitbestimmte Angelegenheit

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Januar 2017 - 16 TaBV 432/16 - aufgehoben.
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