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   LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 6 Sa 1746/16   

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LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 6 Sa 1746/16 (https://dejure.org/2017,44139)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.03.2017 - 6 Sa 1746/16 (https://dejure.org/2017,44139)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. März 2017 - 6 Sa 1746/16 (https://dejure.org/2017,44139)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 8
    Teilzeitverlangen eines Co-Piloten; verblockte Freistellung im Monat Juli; kein Rechtsmissbrauch; Verhältnis des gesetzlichen Anspruchs zum TV Freimonatsmodell

  • rechtsportal.de

    Teilzeitverlangen eines Co-Piloten mit verblockter Freistellung im Monat Juli

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 786/11

    Anspruch auf Teilzeit - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 6 Sa 1746/16
    Der Kläger hat seinen Teilzeitantrag vom 25.11.2015, die regelmäßige Arbeitszeit zu verringern, zulässigerweise mit dem Begehren verknüpft, jeweils kalenderjährlich nicht im Monat Juli arbeiten zu müssen (vgl. BAG 11.06.2013 - 9 AZR 786/11 - Rn. 9, NZA 2013, 1074-1076 ) .

    Auch hier bedarf es weiterer Umstände, die den Schluss auf die Absicht zulassen, der Arbeitnehmer wolle unter Inkaufnahme einer unwesentlichen Verringerung der Arbeitszeit und der Vergütung eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit erreichen, auf die er ohne Verringerung der Arbeitszeit keinen Anspruch hätte (BAG 11.6.2013 - 9 AZR 786/11 - Leitsätze 1 und 2 sowie Rn. 11, NZA 2013, 563 ).

    Anders als etwa die klagende Partei in dem der Entscheidung des BAG vom 11.06.2013 (9 AZR 786/11) zugrunde liegenden Fall müsste der Kläger als Vater von zwei minderjährigen (und demnächst auf Jahre hinaus schulpflichtigen) Kindern nicht regelmäßig mit der Ablehnung seiner Urlaubswünsche für die Sommerschulferien wegen entgegenstehender Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer rechnen, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen würden.

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 517/08

    Teilzeitanspruch - Neuverteilung außerhalb des vertraglichen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 6 Sa 1746/16
    In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber das Änderungsangebot nur einheitlich annehmen oder ablehnen (BAG 18.08.2009 - 9 AZR 517/08 - Rn. 19 mwN, ZTR 2009, 651-652 ).

    Andernfalls würde die gesetzliche Zielvorstellung unterlaufen, die Ansprüche aus§ 8 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 TzBfG nicht von einem bestimmten verbleibenden Arbeitszeitvolumen abhängig zu machen (BAG 18.8.2009 - 9 AZR 517/08 - Rn. 37, AP Nr. 28 zu § 8 TzBfG ).

    Eine Verringerung des Arbeitszeitvolumens um ein Zehntel ist als erheblich anzusehen ( BAG 18.8.2009 - 9 AZR 517/08 - a.a.O. ).

  • BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 259/11

    Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 6 Sa 1746/16
    Insoweit genügt es, wenn der Arbeitgeber rational nachvollziehbare, hinreichend gewichtige Gründe hat, der Verringerung der Arbeitszeit nicht zuzustimmen (BAG 13.11.2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 21, BAGE 143, 262 ) .

    Davon abgesehen ist der Arbeitgeber zur Erfüllung von Teilzeitverlangen nach § 8 TzBfG stets gehalten zu überprüfen, ob bei zumutbarer Änderung von betrieblichen Abläufen oder des Personaleinsatzes der betrieblich als erforderlich angesehene Arbeitszeitbedarf unter Wahrung des Organisationskonzepts mit dem individuellen Arbeitszeitwunsch des Arbeitnehmers zur Deckung gebracht werden kann (BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 33 mwN, NZA 2013, 373) .

  • BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 735/13

    Anspruch auf Begründung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 6 Sa 1746/16
    Dieser trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Gründe (BAG 20.11.2015 - 9 AZR 735/13 - Rn. 18 mwN, NZA 2015, 816-819 ).

    Anderenfalls würde die in § 1 TzBfG enthaltene Zielsetzung des Gesetzes, Teilzeitarbeit zu fördern, verfehlt (vgl. BAG 20.01.2015 - 9 AZR 735/13 - a.a.O. Rn. 36 mwN) .

  • LAG Köln, 30.06.2014 - 2 Sa 977/13

    Teilzeit für Piloten; Verteilungswunsch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 6 Sa 1746/16
    Ein Teilzeitbegehren könne auch dann rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitszeit nicht nur unwesentlich reduziere (unter Bezugnahme auf das Urteil des LAG Köln vom 30.06.2014 - 2 Sa 977/13).

    Ob die Revision wegen einer etwaigen Divergenz zu der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung des LAG Köln (Urteil vom 30.06.2014 - 2 Sa 977/13) zuzulassen ist, welcher allerdings ein mit dem vorliegenden nicht ohne weiteres vergleichbarer Sachverhalt (dort 60 Freistellungstage im Jahr gleichmäßig verteilt auf die Monate April bis September) zugrunde gelegen hat, konnte daher dahinstehen.

  • BAG, 18.06.2015 - 8 AZR 848/13

    AGG-Diskriminierung eines Bewerbers - Status als Bewerber - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 6 Sa 1746/16
    Der Arbeitgeber als derjenige, der den Ausnahmefall des Rechtsmissbrauchs einwendet, ist für die zugrundeliegenden Tatsachen darlegungs- und beweisbelastet ( vgl. zur Darlegungs- und Beweislast BAG 18.06.2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 26, NZA 2015, 1063-1066 ).
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 6 Sa 1746/16
    Im arbeitsgerichtlichen Verfahren kommt es für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen nach § 8 TzBfG grundsätzlich auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Ablehnung des Teilzeitbegehrens durch den Arbeitgeber an ( BAG 18.02.2003 - 9 AZR 356/02 - Leitsatz 3 sowie Rn. 36 f., NZA 2003, 911-914 ), so dass vorliegend der Zeitpunkt des Zugangs des Beklagtenschreibens vom 23.05.2016 maßgeblich ist, zu dem eine Bewilligung des Monats August 2017 nach dem TV Freimonatsmodell noch nicht erfolgt war.
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 19/10

    Altersteilzeit - Teilzeitmodell

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 6 Sa 1746/16
    Dies gilt selbst in den Fällen, in denen der Vertrag hinsichtlich der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (vgl. BAG 12.04.2011 - 9 AZR 19/10 - Rn. 15 , BAGE 137, 319 ) .
  • BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 313/07

    Teilzeitverlangen - freiwillige Betriebsvereinbarung im Geltungsbereich des § 117

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 6 Sa 1746/16
    b) Der Klageantrag ist mit dem Ziel der Freistellung von der Arbeitspflicht für immer denselben Kalendermonat und damit eines bestimmten Zeitraumes eines jeden Jahres hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ( vgl. BAG 24.06.2008 - 9 AZR 313/07 - Rn. 18 f., NZA 2008, 1309-1313 ).
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 239/07

    Arbeitszeitverringerung - Bestimmtes Verringerungsverlangen - Konkretisierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 6 Sa 1746/16
    Mit Rechtskraft eines obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung der beklagten Partei nach § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO als erteilt ( BAG 16.10.2007 - 9 AZR 239/07 - Rn. 10, AP TzBfG § 8 Nr. 23 = EzA TzBfG § 8 Nr. 19 ).
  • BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 126/02

    Verringerung der Arbeitszeit - Diskriminierung - dringende betriebliche Belange

  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 319/03

    Teilzeitanspruch - Kirche

  • LAG Hessen, 04.12.2023 - 17 Sa 450/23
    § 8 Abs. 4 TzBfG sieht gerade nicht vor, dass dem Teilzeitverlangen und der Verteilung der verbleibenden Arbeitszeit Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegengehalten werden können (vgl. auch Hess. LAG 2. März 2023 - 11 Sa 1014/22 n.v.; LAG Berlin-Brandenburg 10. März 2017 - 6 Sa 1746/16 - Rn. 59, 71).

    Dort sind neben den (dringenden) betrieblichen Gründen als Ablehnungsgrund für eine Verlängerung der Arbeitszeit auch Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer aufgeführt (so auch LAG Berlin 10. März 2017 - 6 Sa 1746/16 - Rn. 59).

    § 8 Abs. 4 TzBfG sieht gerade nicht vor, dass dem Teilzeitverlangen und der Verteilung der verbleibenden Arbeitszeit Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegengehalten werden können (Hess. LAG 2. März 2023 - 11 Sa 1014/22 n.v.; LAG Berlin-Brandenburg 10. März 2017 - 6 Sa 1746/16 - Rn. 59, 71).

  • LAG Hessen, 11.09.2023 - 17 Sa 1628/22
    § 8 Abs. 4 TzBfG sieht gerade nicht vor, dass dem Teilzeitverlangen und der Verteilung der verbleibenden Arbeitszeit Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegengehalten werden können (vgl. auch Hess. LAG 2. März 2023 - 11 Sa 1014/22 n.v.; LAG Berlin-Brandenburg 10. März 2017 - 6 Sa 1746/16 - Rn. 59, 71).

    Dort sind neben den (dringenden) betrieblichen Gründen als Ablehnungsgrund für eine Verlängerung der Arbeitszeit auch Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer aufgeführt (so auch LAG Berlin 10. März 2017 - 6 Sa 1746/16 - Rn. 59).

    § 8 Abs. 4 TzBfG sieht gerade nicht vor, dass dem Teilzeitverlangen und der Verteilung der verbleibenden Arbeitszeit Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegengehalten werden können (Hess. LAG 2. März 2023 - 11 Sa 1014/22 n.v.; LAG Berlin-Brandenburg 10. März 2017 - 6 Sa 1746/16 - Rn. 59, 71).

  • LAG Hessen, 02.03.2023 - 11 Sa 1342/22
    Letzteres entspräche gerade dem der auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerichtete Gesetzeszweck des § 8 TzBfG, nach dessen Konzeption dem Wunsch nach Reduzierung der Arbeitszeit zudem keine gegenläufigen Interessen anderer Arbeitnehmer - wie etwa in § 9 TzBfG und § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG geregelt - entgegenzuhalten sind (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 10. März 2017 - 6 Sa 1746/16 - Rn. 59, juris).

    § 8 Abs. 4 TzBfG sieht gerade nicht vor, dass dem Teilzeitverlangen und der Verteilung der verbleibenden Arbeitszeit Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegengehalten werden können (LAG Berlin-Brandenburg 10. März 2017 - 6 Sa 1746/16 - Rn. 59, 71, juris).

  • LAG Hessen, 06.03.2023 - 17 Sa 833/22

    Teilzeitverlangen und entgegenstehender betrieblicher Grund i.S.d. § 8 Abs. 4

    Dort sind neben den (dringenden) betrieblichen Gründen als Ablehnungsgrund für eine Verlängerung der Arbeitszeit auch Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer aufgeführt (so auch LAG Berlin 10. März 2017 - 6 Sa 1746/16 - Rn. 59).
  • LAG Hessen, 08.05.2023 - 17 Sa 1165/22

    Arbeitszeitreduzierung - Verteilungswunsch der Arbeitszeit - Wünsche des

    Dort sind neben den (dringenden) betrieblichen Gründen als Ablehnungsgrund für eine Verlängerung der Arbeitszeit auch Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer aufgeführt (so auch LAG Berlin 10. März 2017 - 6 Sa 1746/16 - Rn. 59).
  • ArbG Hamburg, 12.10.2020 - 9 Ca 136/20
    Er liegt insbesondere vor, wenn eine formale Rechtsposition missbräuchlich ausgenutzt wird oder wenn der Rechtsausübung kein schutzwürdiges Interesse zugrunde liegt (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. März 2017 - 6 Sa 1746/16 - juris).
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