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   LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2016 - 24 Sa 1773/15   

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https://dejure.org/2016,28393
LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2016 - 24 Sa 1773/15 (https://dejure.org/2016,28393)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.08.2016 - 24 Sa 1773/15 (https://dejure.org/2016,28393)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. August 2016 - 24 Sa 1773/15 (https://dejure.org/2016,28393)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung; Unwirksame Massenentlassungsanzeige bei unterlassenem Verhandlungsangebot und fehlender Stellungnahme des Betriebsrats

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Beteiligung des Betriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 17
    Massenentlassung

  • rechtsportal.de

    Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 21.03.2013 - 2 AZR 60/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2016 - 24 Sa 1773/15
    Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat über die Entlassungen bzw. die Möglichkeiten ihrer Vermeidung ernstlich zu verhandeln, ihm dies zumindest anzubieten (BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - a.a.O. Rn. 15; vgl. auch 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - BAGE 142, 202 , Rn. 57).

    Die Durchführung des Konsultationsverfahrens ist ein eigenständiges Wirksamkeitserfordernis für die Kündigung (BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 15, BAGE 144, 366 ).

    Die Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats bzw. das Vorbringen des Arbeitgebers nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige (BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 34, BAGE 144, 366 ; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 64; 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - NZA 2015, 881 , Rn. 32 ff.).

    Aus seinen Ausführungen ergibt sich damit nicht, dass sie das Ergebnis bereits abgeschlossener Beratungen iSv. § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG gewesen wären (vgl. BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 37, BAGE 144, 366 ).

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2016 - 24 Sa 1773/15
    Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat über die Entlassungen bzw. die Möglichkeiten ihrer Vermeidung ernstlich zu verhandeln, ihm dies zumindest anzubieten (BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - a.a.O. Rn. 15; vgl. auch 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - BAGE 142, 202 , Rn. 57).

    Dafür reicht auch die eindeutige Mitteilung aus, keine Stellung nehmen zu wollen (BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 53, BAGE 142, 202 ).

    Der Arbeitgeber kann auch in letzterem Fall die Unwirksamkeit der Massenentlassungsanzeige verhindern, indem er ihr nicht nur die unzureichende Stellungnahme des Betriebsrats beifügt, sondern zusätzlich nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG verfährt (BAG 28.06.2012 - 6 AZR 780/10 - BAGE 142, 202 , Rn. 58).

    Außerdem soll sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber eine ihm ungünstige Stellungnahme des Betriebsrats der Arbeitsverwaltung nicht verschweigen kann (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 45, ZIP 2012, 1193 ; 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 22, ZIP 2012, 1259 ; 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - BAGE 142, 202 , Rn. 53).

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2016 - 24 Sa 1773/15
    a) Eine zum Zugangszeitpunkt beabsichtigte Betriebsstilllegung spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist ist als Grund für eine betriebsbedingte Kündigung nach ständiger Rechtsprechung des BAG (vgl. nur BAG 23.03.2006 - 2 AZR 162/05 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 147, Rdziff. 16; BAG 18.10.2012 - 6 AZR 41/11 - EzA, a.a.O., Nr. 170, Rdziff. 47) anerkannt.

    Denn das Kündigungsschutzgesetz ist nicht konzernbezogen (BAG 23.03.2006 - 2 AZR 162/05 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 147, Rn. 20; 18.10.2012 - 6 AZR 41/11 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 170, Rn. 56; 24.09.2015 - 2 AZR 562/14 - NZA 2016, 366 ).

    Dies ist dann der Fall, wenn sich ein anderes Konzernunternehmen ausdrücklich zur Aufnahme des Mitarbeiters bereit erklärt hat oder wenn sich eine konzernweite Beschäftigungspflicht unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag oder aus einer anderen vertraglichen Abmachung ergeben (vgl. BAG 23.03.2006, a.a.O., Rn. 21; 18.10.2012, a.a.O. Rn. 57).

    Im Übrigen hat die Klägerin auch nicht aufgezeigt, wie sie sich eine andere Beschäftigung bei welchem Unternehmen der W.-Gruppe vorstellt (s. zu dieser Voraussetzung BAG 18.10.2012, a.a.O., Rn. 58).

  • BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2016 - 24 Sa 1773/15
    Dabei muss der Betriebsrat allerdings klar erkennen können, dass die stattfindenden Beratungen (auch) der Erfüllung der Konsultationspflicht des Arbeitgebers aus § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG dienen sollen (vgl. BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 47, BAGE 143, 150 ; 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 34, BAGE 140, 261 ; 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/123 - NZA 2015, 881 , Rn. 17).

    Die Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats bzw. das Vorbringen des Arbeitgebers nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige (BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 34, BAGE 144, 366 ; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 64; 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - NZA 2015, 881 , Rn. 32 ff.).

    Auch wenn nicht jede Äußerung des Betriebsrats den gesetzlichen Anforderungen genügt (BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - NZA 2015, 881 , Rn. 38), folgt hieraus nicht, dass eine inhaltliche Stellungnahme des Betriebsrats, die ausdrücklich auf die angekündigte Massenentlassungsanzeige Bezug nimmt und sich zum Stand der Beratungen äußert, nicht beizufügen wäre.

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2016 - 24 Sa 1773/15
    Dabei muss der Betriebsrat allerdings klar erkennen können, dass die stattfindenden Beratungen (auch) der Erfüllung der Konsultationspflicht des Arbeitgebers aus § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG dienen sollen (vgl. BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 47, BAGE 143, 150 ; 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 34, BAGE 140, 261 ; 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/123 - NZA 2015, 881 , Rn. 17).

    Um der Agentur für Arbeit Auskunft darüber geben zu können, ob und welche Möglichkeiten er sieht, die angezeigten Kündigungen zu vermeiden, und zugleich zu belegen, dass soziale Maßnahmen mit ihm beraten und ggf. getroffen worden sind (BAG 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 22; 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 45, BAGE 140, 261 ), muss sich der Betriebsrat in einer Weise äußern, die erkennen lässt, dass er seine Beteiligungsrechte als gewahrt ansieht und dass es sich um eine abschließende Erklärung zu den vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigungen handelt (BAG 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 33).

    Außerdem soll sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber eine ihm ungünstige Stellungnahme des Betriebsrats der Arbeitsverwaltung nicht verschweigen kann (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 45, ZIP 2012, 1193 ; 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 22, ZIP 2012, 1259 ; 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - BAGE 142, 202 , Rn. 53).

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 162/05

    Konzernkündigungsschutz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2016 - 24 Sa 1773/15
    a) Eine zum Zugangszeitpunkt beabsichtigte Betriebsstilllegung spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist ist als Grund für eine betriebsbedingte Kündigung nach ständiger Rechtsprechung des BAG (vgl. nur BAG 23.03.2006 - 2 AZR 162/05 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 147, Rdziff. 16; BAG 18.10.2012 - 6 AZR 41/11 - EzA, a.a.O., Nr. 170, Rdziff. 47) anerkannt.

    Denn das Kündigungsschutzgesetz ist nicht konzernbezogen (BAG 23.03.2006 - 2 AZR 162/05 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 147, Rn. 20; 18.10.2012 - 6 AZR 41/11 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 170, Rn. 56; 24.09.2015 - 2 AZR 562/14 - NZA 2016, 366 ).

    Dies ist dann der Fall, wenn sich ein anderes Konzernunternehmen ausdrücklich zur Aufnahme des Mitarbeiters bereit erklärt hat oder wenn sich eine konzernweite Beschäftigungspflicht unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag oder aus einer anderen vertraglichen Abmachung ergeben (vgl. BAG 23.03.2006, a.a.O., Rn. 21; 18.10.2012, a.a.O. Rn. 57).

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 752/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2016 - 24 Sa 1773/15
    bb) Die Konsultationspflicht wird der Sache nach regelmäßig erfüllt, wenn der Arbeitgeber bei einer Betriebsänderung iSv. § 111 BetrVG , soweit mit ihr ein anzeigepflichtiger Personalabbau verbunden ist oder sie allein in einem solchen besteht, einen Interessenausgleich abschließt und dann erst kündigt (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 46; 18. September 2003 - 2 AZR 79/02 - zu B III 1 b der Gründe, BAGE 107, 318 ).

    Die Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats bzw. das Vorbringen des Arbeitgebers nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige (BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 34, BAGE 144, 366 ; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 64; 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - NZA 2015, 881 , Rn. 32 ff.).

  • BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 596/10

    Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2016 - 24 Sa 1773/15
    Um der Agentur für Arbeit Auskunft darüber geben zu können, ob und welche Möglichkeiten er sieht, die angezeigten Kündigungen zu vermeiden, und zugleich zu belegen, dass soziale Maßnahmen mit ihm beraten und ggf. getroffen worden sind (BAG 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 22; 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 45, BAGE 140, 261 ), muss sich der Betriebsrat in einer Weise äußern, die erkennen lässt, dass er seine Beteiligungsrechte als gewahrt ansieht und dass es sich um eine abschließende Erklärung zu den vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigungen handelt (BAG 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 33).

    Außerdem soll sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber eine ihm ungünstige Stellungnahme des Betriebsrats der Arbeitsverwaltung nicht verschweigen kann (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 45, ZIP 2012, 1193 ; 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 22, ZIP 2012, 1259 ; 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - BAGE 142, 202 , Rn. 53).

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2016 - 24 Sa 1773/15
    So handelt ein Arbeitgeber missbräuchlich, wenn er durch die Bildung separater betrieblicher Organisationsstrukturen seinen Betrieb in mehrere Teile aufspaltet, um Arbeitnehmern den allgemeinen Kündigungsschutz zu entziehen und ihnen "frei" kündigen zu können (12. November 1998 - 2 AZR 459/97 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 20; 29. April 1999 - 2 AZR 352/98 - AP aaO. Nr. 21; 26. September 2002 - 2 AZR 636/01- BAGE 103, 31 (Rheumaklinik).

    Denn anders als in dem Fall der Rheumaklinik (BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01- a.a.O.) sind von der Klägerin keine Anhaltspunkte dafür vorgetragen und auch sonst nicht aus der Akte ersichtlich, dass die unternehmerische Entscheidung nur dem Zweck diente, es der Beklagten oder einer Konzernobergesellschaft zu gestatten, den Betrieb "stillzulegen" und den betroffenen Arbeitnehmern ohne Kündigungsschutz zu kündigen, um dann dieselben Arbeiten an derselben Betriebsstätte durch eine finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ihr Unternehmen oder in den Konzern voll eingegliederte Organgesellschaft mit jüngeren und preiswerteren Arbeitskräften, die in den ersten sechs Monaten nicht einmal Kündigungsschutz gehabt hätten, weiter verrichten zu lassen.

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2016 - 24 Sa 1773/15
    Die Gestaltung eines Betriebes, die Frage, ob und in welcher Weise sich jemand wirtschaftlich betätigen will, ist Bestandteil der grundrechtlich geschützten unternehmerischen Freiheit, wie sie sich aus Art. 2 Abs. 1 , Art. 12 und Art. 14 GG ableiten lässt (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - aaO.; Rost JbArbR Bd. 39 S. 83, 86).

    Zu der verfassungsrechtlich garantierten unternehmerischen Freiheit gehört grundsätzlich auch das Recht des Unternehmers, sein Unternehmen aufzugeben, selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben soll und festzulegen, ob bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb ausgeführt, an Subunternehmer vergeben werden oder gar nicht mehr erledigt werden sollen (BAG 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10 ; 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182 ; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61 ).

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 352/98

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebsklausel des Kündigungsschutzgesetzes auf eine

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 459/97

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebs- bzw. -verwaltungsklausel des

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 562/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 707/01

    Anhörung des Betriebsrats - Fehler des Betriebsrats bei Beschlußfassung

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

  • BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 10/97

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch Kündigung wegen mangelnder

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96

    Änderungskündigung im Zusammenhang mit der Umsetzung einer tarifvertraglich nicht

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98

    Änderungskündigung

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

  • ArbG Köln, 30.03.2017 - 11 Ca 7413/16
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegenden Fall von dem, der der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zugrunde lag und der in einigen Verfahren angeführt wurde, in dem der Interessenausgleich gerade gescheitert war (LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. August 2016 - 24 Sa 1773/15 -, Rn. 81, juris).

    Soweit die ihm obliegenden Pflichten aus § 17 Abs. 2 S. 2 KSchG mit denen nach § 111 S. 1 BetrVG übereinstimmen, kann der Arbeitgeber sie gleichzeitig erfüllen (LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. August 2016 - 24 Sa 1773/15 -, juris).

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