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   LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2021 - 21 Sa 1293/20   

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https://dejure.org/2021,13477
LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2021 - 21 Sa 1293/20 (https://dejure.org/2021,13477)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.03.2021 - 21 Sa 1293/20 (https://dejure.org/2021,13477)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. März 2021 - 21 Sa 1293/20 (https://dejure.org/2021,13477)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Sachgrundlose Befristung im Anschluss an Leiharbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachgrundlose Befristung im Anschluss an Leiharbeit; Umgehung der Regelungen zur Höchstüberlassungsdauer nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

  • rechtsportal.de

    Sachgrundlose Befristung im Anschluss an Leiharbeit; Umgehung der Regelungen zur Höchstüberlassungsdauer nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Dreiwochenklagefrist für jede einzelne Befristungsabrede gültig; Bindung des Gerichts an Vortrag zu Unwirksamkeitsgründen der Befristung des Arbeitsverhältnisses; Keine Umgehung der Höchstüberlassungsdauer eines Leiharbeitnehmers bei sich anschließender sachgrundloser ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2021 - 21 Sa 1293/20
    (a) Wie sich aus § 6 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) ergibt, der nach § 17 Satz 2 TzBfG in Befristungskontrollverfahren - wie dem vorliegenden - entsprechend gilt, kann ein:e Arbeitnehmer:in in Bestandsschutzverfahren frei darüber entscheiden, auf welche rechtlich eigenständigen Unwirksamkeitsgründe er oder sie sich berufen will und auf welche nicht (vergleiche BAG (Bundesarbeitsgericht) 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12 - Rn. (Randnummer) 46 mwN (mit weiteren Nachweisen).

    Gibt die klagende Partei jedoch zweifelsfrei zu erkennen, dass sie sich auf bestimmte eigenständige Unwirksamkeitsgründe nicht mehr berufen will, ist die Beschränkung des Prozessstoffes zu akzeptieren und der gerichtlichen Entscheidungsfindung zugrunde zu legen (vergleiche BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12 - Rn. 47).

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2021 - 21 Sa 1293/20
    Auch die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtsmissbräuchlich sein (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 17 mwN).
  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09

    Sachgrundlose Befristung - derselbe Arbeitgeber iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2021 - 21 Sa 1293/20
    Das Anschlussverbot des § 14 Absatz 2 Satz 2 TzBfG stellt allein auf den oder die Vertragsarbeitgeber:in und nicht auf den Einsatzbetrieb ab, wie bereits das Arbeitsgericht unter zutreffender Zitierung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgeführt hat (BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 18).
  • LAG Hessen, 22.01.2016 - 14 Sa 966/15

    Hinsichtlich der Frage einer rechtsmissbräuchlichen sachgrundlosen Befristung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2021 - 21 Sa 1293/20
    Denn auch ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag und macht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich weniger prekär als das eines oder einer Leiharbeitnehmer:in (vergleiche Hessisches LAG (Landesarbeitsgericht) 22. Januar 2016 - 14 Sa 966/15 - Rn. 37 zitiert nach juris).
  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2021 - 21 Sa 1293/20
    Vielmehr hat das Gericht alle maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus zu würdigen (vergleiche BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 26).
  • BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18

    Betriebsratsmitglied - Personalgestellung - equal-pay

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2021 - 21 Sa 1293/20
    Das gilt auch, wenn man den Überlegungen in dem Vorlagebeschluss folgt und gleichzeitig annimmt, die Klägerin könne sich trotz des in der Übergangsvorschrift des § 19 Absatz 2 AÜG eindeutig zum Ausdruck kommenden Willens des Gesetzgebers, dass Zeiten vor dem 1. April 2017 bei der Höchstbefristungsdauer nicht mitzurechnen sind, auf einen Verstoß gegen die Leiharbeitsrichtlinie gegenüber der Beklagten als private Arbeitgeber:in berufen (näher zu der Problematik BAG 14. Oktober 2020 - 7 AZR 286/18 - Rn. 66 ff. (fortfolgende) und 69 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 15 Sa 1991/19

    Vorabentscheidungsersuchen - vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Ausdehnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2021 - 21 Sa 1293/20
    Ergänzend beruft sich die Klägerin auf den Vorlagebeschluss der 15. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Mai 2020 - 15 Sa 1991/19.
  • EuGH, 11.04.2013 - C-290/12

    Della Rocca - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2021 - 21 Sa 1293/20
    Die Richtlinie 1999/70/EG und die darin in Bezug genommene Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge sei auf Leiharbeitsverhältnisse nicht anwendbar (EuGH 11. April 2013 - C-290/12 - Della Rocca Rn. 32 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2022 - 8 Sa 46/22

    Klage auf Feststellung eines wegen nicht nur vorübergehender

    Unabhängig von der Frage, ob ein langjähriger Einsatz eines Arbeitnehmers auf demselben Arbeitsplatz, der deshalb nicht die Höchstüberlassungsdauer des § 1 Abs. 1b AÜG überschreitet, weil der Arbeitnehmer auf demselben Arbeitsplatz abwechselnd als Leiharbeitnehmer und als eigener Arbeitnehmer des Entleihers/Arbeitgebers eingesetzt wird, seiner Rechtsfolge nach überhaupt geeignet sein könnte, eine Auswechselung der Arbeitgeberin des Klägers zu bewirken (ablehnend LAG Berlin-Brandenburg 11. März 2021 - 21 Sa 1293/20 - Rn. 49 ff., allerdings stellte sich dort die Frage im Rahmen einer Entfristungsklage), liegt hier kein Fall des Rechtsmissbrauchs vor.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2022 - 8 Sa 475/21

    Klage auf Feststellung eines wegen nicht nur vorübergehender

    Unabhängig von der Frage, ob ein langjähriger Einsatz eines Arbeitnehmers auf demselben Arbeitsplatz, der deshalb nicht die Höchstüberlassungsdauer des § 1 Abs. 1b AÜG überschreitet, weil der Arbeitnehmer auf demselben Arbeitsplatz abwechselnd als Leiharbeitnehmer und als eigener Arbeitnehmer des Entleihers/Arbeitgebers eingesetzt wird, seiner Rechtsfolge nach überhaupt geeignet sein könnte, eine Auswechselung der Arbeitgeberin des Klägers zu bewirken (ablehnend LAG Berlin-Brandenburg 11. März 2021 - 21 Sa 1293/20 - Rn. 49 ff., allerdings stellte sich dort die Frage im Rahmen einer Entfristungsklage), liegt hier kein Fall des Rechtsmissbrauchs vor.
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