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   LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - 21 Sa 1908/18   

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https://dejure.org/2019,32618
LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - 21 Sa 1908/18 (https://dejure.org/2019,32618)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.07.2019 - 21 Sa 1908/18 (https://dejure.org/2019,32618)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Juli 2019 - 21 Sa 1908/18 (https://dejure.org/2019,32618)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 1 Abs 1 EGRL 59/98, § 17 KSchG
    Irreführende Darstellung des Stands der Beratungen - Konsultationsverfahren - Massenentlassung - Massenentlassungsanzeige - unwiderrufliche Freistellung oder Kündigung anderer Arbeitnehmer*innen als vorweggenommene Entscheidung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 1 Abs 1 EGRL 59/98, § 17 KSchG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Parallelentscheidung zu 7 Sa 1938/18 v. 02.04.2019 u.a

  • rechtsportal.de

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren - unwiderrufliche Freistellung oder Kündigung anderer Arbeitnehmer*innen als vorweggenommene Entscheidung - Massenentlassungsanzeige - irreführende Darstellung des Stands der Beratungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (54)

  • LAG Hessen, 23.09.2019 - 17 Sa 1528/18

    1. Zu den Voraussetzungen eines Betriebs(teil)übergang iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1

    Es kann auch dahinstehen, ob die Kündigung nach § 17 Abs. 2 KSchG iVm. § 134 BGB unwirksam ist, weil die Schuldnerin die endgültige Entscheidung, den Flugbetrieb stillzuzulegen und dem fliegenden Personal einschließlich des Kabinenpersonals zu kündigen, bereits getroffen und teilweise auch schon - durch die Kündigung des Cockpitpersonals und der sog. "nominated persons" - umgesetzt hatte, bevor das Konsultationsverfahren mit der PV Kabine abgeschlossen war (so LAG Berlin-Brandenburg 11. Juli 2019 - 21 Sa 1908/18 - Rn.80 ff.; vgl. dazu auch EuGH 3. März 2011 - C-235/10 bis C-239/10 - [Claes ua.] Rn. 56 mwN).

    b) Dahinstehen kann, ob die Schuldnerin den Stand der Beratungen mit der PV Kabine in dem Schreiben an die Agentur für Arbeit Berlin-Nord vom 12. Januar 2018 unzutreffend und damit für die Behörde irreführend dargestellt hat, so dass die Massenentlassungsanzeige bereits deshalb unwirksam ist (so LAG Berlin-Brandenburg 11. Juli 2019 - 21 Sa 1908/18 - Rn. 118 ff.; aA LAG Düsseldorf 13. März 2019 - 12 Sa 726/18 - Rn. 250 ff.).

  • LAG Hessen, 04.11.2019 - 17 Sa 1575/18
    Es kann auch dahinstehen, ob die Kündigung nach § 17 Abs. 2 KSchG iVm. § 134 BGB unwirksam ist, weil die Schuldnerin die endgültige Entscheidung, den Flugbetrieb stillzuzulegen und dem fliegenden Personal einschließlich des Kabinenpersonals zu kündigen, bereits getroffen und teilweise auch schon - durch die Kündigung des Cockpitpersonals und der sog. "nominated persons" - umgesetzt hatte, bevor das Konsultationsverfahren mit der PV Kabine abgeschlossen war (so LAG Berlin-Brandenburg 11. Juli 2019 - 21 Sa 1908/18 - Rn.80 ff.; vgl. dazu auch EuGH 3. März 2011 - C-235/10 bis C-239/10 - [Claes ua.] Rn. 56 mwN).

    b) Dahinstehen kann, ob die Schuldnerin den Stand der Beratungen mit der PV Kabine in dem Schreiben an die Agentur für Arbeit Berlin-Nord vom 12. Januar 2018 unzutreffend und damit für die Behörde irreführend dargestellt hat, so dass die Massenentlassungsanzeige bereits deshalb unwirksam ist (so LAG Berlin-Brandenburg 11. Juli 2019 - 21 Sa 1908/18 - Rn. 118 ff.; aA LAG Düsseldorf 13. März 2019 - 12 Sa 726/18 - Rn. 250 ff.).

  • LAG Hessen, 23.09.2019 - 17 Sa 1571/18
    Es kann auch dahinstehen, ob die Kündigung nach § 17 Abs. 2 KSchG iVm. § 134 BGB unwirksam ist, weil die Schuldnerin die endgültige Entscheidung, den Flugbetrieb stillzuzulegen und dem fliegenden Personal einschließlich des Kabinenpersonals zu kündigen, bereits getroffen und teilweise auch schon - durch die Kündigung des Cockpitpersonals und der sog. "nominated persons" - umgesetzt hatte, bevor das Konsultationsverfahren mit der PV Kabine abgeschlossen war (so LAG Berlin-Brandenburg 11. Juli 2019 - 21 Sa 1908/18 - Rn.80 ff.; vgl. dazu auch EuGH 3. März 2011 - C-235/10 bis C-239/10 - [Claes ua.] Rn. 56 mwN).

    b) Dahinstehen kann, ob die Schuldnerin den Stand der Beratungen mit der PV Kabine in dem Schreiben an die Agentur für Arbeit Berlin-Nord vom 12. Januar 2018 unzutreffend und damit für die Behörde irreführend dargestellt hat, so dass die Massenentlassungsanzeige bereits deshalb unwirksam ist (so LAG Berlin-Brandenburg 11. Juli 2019 - 21 Sa 1908/18 - Rn. 118 ff.; aA LAG Düsseldorf 13. März 2019 - 12 Sa 726/18 - Rn. 250 ff.).

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