Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 11.10.2012 - 18 Sa 1435/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Zeugnisergänzung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 630 BGB
Zeugnisergänzung
- IWW
BGB § 630
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründetheit einer Klage auf Zeugnisergänzung bei fehlender Substantiierung tatsächlich ausgeübter Reinigungstätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 630; GewO § 109
Unbegründete Klage auf Zeugnisergänzung bei fehlender Substantiierung tatsächlich ausgeübter Reinigungstätigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 22.06.2012 - 28 Ca 18230/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.10.2012 - 18 Sa 1435/12
- ArbG Berlin, 26.10.2012 - 28 Ca 18230/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - 18 Sa 2133/12
- BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13
Wird zitiert von ...
- ArbG Berlin, 26.10.2012 - 28 Ca 18230/11
Korrektur eines Zeugnisses - Darlegungslast des Arbeitgebers
Hiernach beantragt die Klägerin zuletzt 3Das im Teilurteil noch enthaltene vorerwähnte Textfragment im beschreibenden Teil des Zeugnisses ("Sauberkeit ... Sicherheitsbestimmungen") ist hier nicht mehr enthalten, nachdem die befasste Kammer die Klage insoweit abgewiesen und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die von der Klägerin hierzu eingelegte Berufung dem Vernehmen nach durch Urteil vom 11.10.2012 (18 Sa 1435/12) zurückgewiesen hat; d.U.Das im Teilurteil noch enthaltene vorerwähnte Textfragment im beschreibenden Teil des Zeugnisses ("Sauberkeit ... Sicherheitsbestimmungen") ist hier nicht mehr enthalten, nachdem die befasste Kammer die Klage insoweit abgewiesen und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die von der Klägerin hierzu eingelegte Berufung dem Vernehmen nach durch Urteil vom 11.10.2012 (18 Sa 1435/12) zurückgewiesen hat; d.U. noch,.3) Das im Teilurteil noch enthaltene vorerwähnte Textfragment im beschreibenden Teil des Zeugnisses ("Sauberkeit ... Sicherheitsbestimmungen") ist hier nicht mehr enthalten, nachdem die befasste Kammer die Klage insoweit abgewiesen und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die von der Klägerin hierzu eingelegte Berufung dem Vernehmen nach durch Urteil vom 11.10.2012 (18 Sa 1435/12) zurückgewiesen hat; d.U.