Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 11.10.2018 - 26 Sa 681/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 AGG, § 3 Abs 1 S 1 AGG, § 3 Abs 2 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 11 AGG
Stellenausschreibung - Diskriminierung - Besetzung vor Bewerbungseingang - Entschädigung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer
Feststellung einer Benachteiligung bei der Ausschreibung einer Stelle
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGG § 11 ; AGG § 22
Feststellung einer Benachteiligung bei der Ausschreibung einer Stelle - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Feststellung einer Benachteiligung bei der Ausschreibung einer Stelle
- antidiskriminierungsstelle.de (Kurzinformation)
Benachteiligung - Formulierung "lockeres und junges 14-köpfiges Team" - Besetzung der Stelle vor Bewerbungseingang
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 08.03.2018 - 63 Ca 16596/16
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.10.2018 - 26 Sa 681/18
Papierfundstellen
- NZA-RR 2019, 139
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08
Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.10.2018 - 26 Sa 681/18
Allerdings schließt der Umstand, dass eine ausgeschriebene Stelle bereits vor Eingang der Bewerbung der klagenden Partei besetzt wurde, nicht generell deren Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG aus (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 AZR 839/08, Rn. 42).Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an, beispielsweise darauf, ob ggf. eine vom Arbeitgeber gesetzte Bewerbungsfrist unterlaufen wird und/oder ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine bereits vor Eingang einer Bewerbung erfolgte Stellenbesetzung gleichwohl zu einer Benachteiligung des nicht berücksichtigten Bewerbers führt (…vgl. dazu BAG 19. August 2010 - 8 AZR 370/09, Rn. 30; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08, aaO;… 11. August 2016 - 8 AZR 406/14, Rn. 22).
Allerdings schließt der Umstand, dass eine ausgeschriebene Stelle bereits vor Eingang der Bewerbung der klagenden Partei besetzt wurde, nicht generell deren Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG aus (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 AZR 839/08, Rn. 42).
Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an, beispielsweise darauf, ob ggf. eine vom Arbeitgeber gesetzte Bewerbungsfrist unterlaufen wird und/oder ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine bereits vor Eingang einer Bewerbung erfolgte Stellenbesetzung gleichwohl zu einer Benachteiligung des nicht berücksichtigten Bewerbers führt (…vgl. dazu BAG 19. August 2010 - 8 AZR 370/09, Rn. 30; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08, aaO;… 11. August 2016 - 8 AZR 406/14, Rn. 22).
Die Beklagte hat die Stelle zum Beispiel nicht vor Ablauf einer von ihr selbst gesetzten Bewerbungsfrist mit dem eingestellten Bewerber besetzt (vgl. dazu BAG 17. August 2010 - 9 AZR 839/08, Rn. 27 ff.).
- BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 604/16
Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Geschlecht - Alter - ethnische …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.10.2018 - 26 Sa 681/18
Insoweit geht er davon aus, dass der von ihm mit 5.000,00 Euro bezifferte Mindestbetrag zwei Bruttomonatsgehältern entspricht (vgl. BAG 23. November 2017 - 8 AZR 604/16, Rn. 14).Geht es hingegen um eine mittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 2 AGG, ist der Kausalzusammenhang dann gegeben, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Halbs. 1 AGG erfüllt sind, ohne dass es einer direkten Anknüpfung an einen Grund iSv. § 1 AGG oder eines darauf bezogenen Motivs bedarf (vgl. BAG 23. November 2017 - 8 AZR 604/16, Rn. 21).
Zwar verweist § 11 AGG nach seinem Wortlaut nur auf § 7 Abs. 1 AGG, allerdings muss die Bestimmung so ausgelegt werden, dass ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG und damit ein Verstoß gegen § 11 AGG nicht vorliegt, wenn eine mögliche mittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 2 Halbs. 1 AGG nach § 3 Abs. 2 Halbs. 2 AGG gerechtfertigt oder eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG nach §§ 8, 9 oder § 10 AGG zulässig ist (vgl. BAG 23. November 2017 - 8 AZR 604/16, Rn. 24).
- BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.10.2018 - 26 Sa 681/18
Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an, beispielsweise darauf, ob ggf. eine vom Arbeitgeber gesetzte Bewerbungsfrist unterlaufen wird und/oder ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine bereits vor Eingang einer Bewerbung erfolgte Stellenbesetzung gleichwohl zu einer Benachteiligung des nicht berücksichtigten Bewerbers führt (vgl. dazu BAG 19. August 2010 - 8 AZR 370/09, Rn. 30;… 17. August 2010 - 9 AZR 839/08, aaO;… 11. August 2016 - 8 AZR 406/14, Rn. 22).Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an, beispielsweise darauf, ob ggf. eine vom Arbeitgeber gesetzte Bewerbungsfrist unterlaufen wird und/oder ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine bereits vor Eingang einer Bewerbung erfolgte Stellenbesetzung gleichwohl zu einer Benachteiligung des nicht berücksichtigten Bewerbers führt (vgl. dazu BAG 19. August 2010 - 8 AZR 370/09, Rn. 30;… 17. August 2010 - 9 AZR 839/08, aaO;… 11. August 2016 - 8 AZR 406/14, Rn. 22).
- BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14
Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.10.2018 - 26 Sa 681/18
Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an, beispielsweise darauf, ob ggf. eine vom Arbeitgeber gesetzte Bewerbungsfrist unterlaufen wird und/oder ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine bereits vor Eingang einer Bewerbung erfolgte Stellenbesetzung gleichwohl zu einer Benachteiligung des nicht berücksichtigten Bewerbers führt (…vgl. dazu BAG 19. August 2010 - 8 AZR 370/09, Rn. 30;… 17. August 2010 - 9 AZR 839/08, aaO; 11. August 2016 - 8 AZR 406/14, Rn. 22).Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an, beispielsweise darauf, ob ggf. eine vom Arbeitgeber gesetzte Bewerbungsfrist unterlaufen wird und/oder ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine bereits vor Eingang einer Bewerbung erfolgte Stellenbesetzung gleichwohl zu einer Benachteiligung des nicht berücksichtigten Bewerbers führt (…vgl. dazu BAG 19. August 2010 - 8 AZR 370/09, Rn. 30;… 17. August 2010 - 9 AZR 839/08, aaO; 11. August 2016 - 8 AZR 406/14, Rn. 22).
- BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15
Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG - Nichtverlängerung der vertraglich …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.10.2018 - 26 Sa 681/18
Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines der in § 1 AGG genannten Gründe vermuten lassen, trägt nach § 22 AGG die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (vgl. etwa BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15, Rn. 26).Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15, Rn. 27 mwN).
- ArbG Gelsenkirchen, 03.08.2022 - 2 Ca 547/22
Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung, Rechtsmissbrauch
Solche objektiven Umstände können sich beispielsweise aus dem Bewerbungsschreiben ergeben, wenn der Bewerber keinerlei Berufserfahrung aus dem gesuchten Bereich anführt (Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 11.10.2018, AZ: 26 Sa 681/18, Juris Rn. 26;… des LAG Hamm vom 13.06.2017, AZ: 14 Sa 1427/16, Juris Rn. 27, 99), der Bewerber offensichtlich ungeeignet ist, also unzweifelhaft ist, dass er dem Anforderungsprofil nicht entspricht (BAG…, Urteil vom 11.08.2016, AZ: 8 AZR 375/15, juris Rn. 35, NZA 2017 Seite 43; LAG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 30.07.2019, AZ: 5 Sa 82/18, juris Rn. 48, 49) oder wenn die Bewerbung floskelhafte, eine Absage geradezu provozierende Angaben enthält (BAG…, Urteil vom 25.10.2018, Az. 8 AZR 562/16, juris, Rn. 55ff).