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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2022 - 23 SaGa 1521/21   

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https://dejure.org/2022,1737
LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2022 - 23 SaGa 1521/21 (https://dejure.org/2022,1737)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.01.2022 - 23 SaGa 1521/21 (https://dejure.org/2022,1737)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Januar 2022 - 23 SaGa 1521/21 (https://dejure.org/2022,1737)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    §§ 935, 940 ZPO, §§ 611 a, 613, 242 BGB, § 15 III KSchG, § 103 II a BetrVG
    ZPO, BGB, KSchG, BetrVG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beschäftigung nach außerordentlicher Kündigung durch die Verfügungsbeklagte im befristeten Arbeitsverhältnis - einstweiliger Rechtsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung; Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei offensichtlich unwirksamer Kündigung; Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlender Zustimmung nach § 103 Abs. 2a BetrVG ; Sonderkündigungsschutz eines nachgerückten Wahlvorstandsmitglieds; ...

Kurzfassungen/Presse (10)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kurierfahrer als Mitglied eines Wahlvorstands ist trotz Kündigung zu beschäftigen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung; Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei offensichtlich unwirksamer Kündigung; Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlender Zustimmung nach § 103 Abs. 2a BetrVG; Sonderkündigungsschutz eines nachgerückten Wahlvorstandsmitglieds; ...

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Wahlvorstandsmitglied ist trotz Kündigung zu beschäftigen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gekündigter "Rider" muss weiterbeschäftigt werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gekündigter "Rider" von Gorilla muss als Mitglied des Wahlvorstands weiterbeschäftigt werden

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Weiterbeschäftigung Arbeitnehmer als Mitglied des Wahlvorstands trotz Kündigung

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Beschäftigungsanspruch eines Riders als Mitglied des Wahlvorstandes trotz Kündigung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wahlvorstandsmitglied hat Anspruch auf Weiterbeschäftigung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz für Fahrradkurier als Wahlvorstand für Betriebsrat

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kurierfahrer als Mitglied eines Wahlvorstands ist trotz Kündigung zu beschäftigen - Sonderkündigungsschutz nach § 15 Absatz 3 Kündigungsschutzgesetz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 SaGa 11/20

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2022 - 23 SaGa 1521/21
    Mit der Rechtsprechung des Großen Senats ist die Rechtsprüfung vor Erlass eines erstinstanzlichen Urteils über den Bestand des Arbeitsverhältnisses gleichwohl darauf beschränkt, nur offensichtliche Rechtsmängel der Kündigung zu berücksichtigen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 19. Februar 2021 - 8 SaGa 11/20 - Rn. 87).

    Für das als Verfügungsgrund zusätzlich erforderliche überwiegende Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers könnten nur solche Umstände in Betracht kommen, die während des unangefochtenen Bestands des Arbeitsverhältnisses das ideelle Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers noch verstärkten, wie zB die Geltung in der Berufswelt, die Ausbildung oder die Erhaltung von Fachkenntnissen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 19. Februar 2021 - 8 SaGa 11/20 - Rn. 88, 90 mwN).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 3 SaGa 1/21

    Beschäftigungsanspruch - ideelles Beschäftigungsinteresse - einstweiliger

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2022 - 23 SaGa 1521/21
    Je mehr für das Vorliegen des Verfügungsanspruchs spreche, desto geringere Anforderungen seien an den Verfügungsgrund zu stellen (LAG Baden-Württemberg 27. Mai 2021 - 3 SaGa 1/21 - Rn. 18).

    Auch die anstehende Entscheidung im Hauptsacheverfahren führt nicht zum Wegfall der Dringlichkeit, da von einer verfahrensbeendenden Entscheidung nicht zuverlässig ausgegangen werden kann (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. April 2021 -15 TaBVGa 401/21 - Rn. 39; LAG Baden-Württemberg 27. Mai 2021 - 3 SaGa 1/21 - Rn. 21).

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 955/11

    Außerordentliche Kündigung - Ersatzmitglied

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2022 - 23 SaGa 1521/21
    Dieser besondere Kündigungsschutz gilt für Ersatzmitglieder, soweit und solange sie ein verhindertes ordentliches oder vorrangig nachgerücktes Mitglied vertreten (vgl. für ein Ersatzmitglied des Betriebsrats: BAG 27. September 2012 - 2 AZR 955/11 - Rn. 18).

    Für die Frage, ob Sonderkündigungsschutz nach § 15 Abs. 3 KSchG i. V. m. § 103 Abs. 2a BetrVG besteht, ist auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung i. S. v. § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB abzustellen, ohne dass es auf die Kenntnis des Arbeitgebers vom Nachrücken des Ersatzmitglieds zu diesem Zeitpunkt ankommt (vgl. zum Ersatz-Betriebsratsmitglied: BAG 27. September 2012 - 2 AZR 955/11 - Rn. 20, 24).

  • LAG Hessen, 28.06.2010 - 16 SaGa 811/10

    Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung im ungekündigten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2022 - 23 SaGa 1521/21
    Dies folgt aus §§ 611a, 613 i. V. m. § 242 BGB , wobei die Generalklausel des § 242 BGB durch die Wertentscheidung der Artikel 1 und 2 Grundgesetz ausgefüllt wird (vgl. LAG Hessen 28. Juni 2010 - 16 SaGa 811/10 -Rn. 24).

    Einer besonderen Dringlichkeitssituation bedürfe es nicht, da die einstweilige Verfügung gerade den Zweck habe, den endgültigen Rechtsverlust durch die potentiell lange Dauer des Hauptsacheverfahrens zu vermeiden (LAG Hessen 28. Juni 2010 - 16 SaGa 811/10 - Rn. 26 mwN).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2022 - 23 SaGa 1521/21
    Deshalb kann der Arbeitnehmer seinen Weiterbeschäftigungsanspruch auch schon vor dem rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens gerichtlich verfolgen, indem er erstinstanzlich für den Fall des Obsiegens mit dem Kündigungsschutzantrag seine Weiterbeschäftigung begehrt (dazu grundlegend BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84).

    Nur bei einem solchen Verständnis des Begriffs der offensichtlich unwirksamen Kündigung ist es gerechtfertigt, diese Kündigung für die Interessenabwägung unberücksichtigt zu lassen und für den Beschäftigungsanspruch davon auszugehen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien fortbesteht (vgl. BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - Rn. 83 ff.).

  • LAG Hamm, 13.02.2015 - 18 SaGa 1/15

    Begründetheit einer einstweiligen Verfügung auf Beschäftigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2022 - 23 SaGa 1521/21
    Wenn der Verfügungsanspruch keinen rechtlichen Bedenken begegne, seien keine besonderen Anforderungen an den Verfügungsgrund zugunsten des die Weiterbeschäftigung begehrenden Arbeitnehmers zu stellen, denn ein berechtigtes Interesse des Arbeitsgebers an der Aufrechterhaltung eines offenkundig rechtswidrigen Zustandes sei nicht anzuerkennen (LAG Hamm (Westfalen) 13. Februar 2015 - 18 SaGa 1/15 - Rn. 37; 5. Februar 2021 - 12 SaGa 1/21 - Rn. 32, jeweils mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2021 - 15 TaBVGa 401/21

    Corona - einstweilige Verfügung - Informationsmittel - Kommunikationsmittel -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2022 - 23 SaGa 1521/21
    Auch die anstehende Entscheidung im Hauptsacheverfahren führt nicht zum Wegfall der Dringlichkeit, da von einer verfahrensbeendenden Entscheidung nicht zuverlässig ausgegangen werden kann (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. April 2021 -15 TaBVGa 401/21 - Rn. 39; LAG Baden-Württemberg 27. Mai 2021 - 3 SaGa 1/21 - Rn. 21).
  • LAG Hamm, 05.02.2021 - 12 SaGa 1/21

    Einstweilige Verfügung, Beschäftigung im bestehenden Arbeitsverhältnis,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2022 - 23 SaGa 1521/21
    Wenn der Verfügungsanspruch keinen rechtlichen Bedenken begegne, seien keine besonderen Anforderungen an den Verfügungsgrund zugunsten des die Weiterbeschäftigung begehrenden Arbeitnehmers zu stellen, denn ein berechtigtes Interesse des Arbeitsgebers an der Aufrechterhaltung eines offenkundig rechtswidrigen Zustandes sei nicht anzuerkennen (LAG Hamm (Westfalen) 13. Februar 2015 - 18 SaGa 1/15 - Rn. 37; 5. Februar 2021 - 12 SaGa 1/21 - Rn. 32, jeweils mwN).
  • ArbG Kassel, 10.03.2022 - 3 Ga 1/22
    Dies folgt aus § 611a, § 613 iVm. § 242 BGB, wobei die Generalklausel des § 242 BGB durch die Wertentscheidung der Art. 1, Art. 2 Abs. 1 GG ausgefüllt wird (LAG Berlin-Brandenburg 12. Januar 2022 - 23 SaGa 1521/21 -, juris, Rn. 21; Hessisches LAG 28. Juni 2010 - 16 SaGa 811/10 -, juris, Rn. 24) .

    Die Interessenlage der Arbeitsvertragsparteien entspricht dann derjenigen im ungekündigten Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu B II 3a der Gründe; LAG Berlin-Brandenburg 12. Januar 2022 - 23 SaGa 1521/21 -, juris, Rn. 31; LAG Rheinland-Pfalz 19. Februar 2021 - 8 SaGa 11/20 -, juris, Rn. 86) .

    Nur bei einem solchen Verständnis des Begriffs der offensichtlich unwirksamen Kündigung ist es gerechtfertigt, diese Kündigung für die Interessenabwägung unberücksichtigt zu lassen und für den Beschäftigungsanspruch davon auszugehen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien fortbesteht (vgl. BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C II 3 a der Gründe; LAG Berlin-Brandenburg 12. Januar 2022 - 23 SaGa 1521/21 -, juris, Rn. 31; LAG Rheinland-Pfalz 19. Februar 2021 - 8 SaGa 11/20 -, juris, Rn. 89; E -, juris, Rn. 25 ).

  • LAG Köln, 24.01.2023 - 4 SaGa 16/22

    Vertragsimmanentes Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses; "Wichtiger

    Begründet wird dieser Ansatz damit, dass die Berechtigung besteht, grundsätzlich auf die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung vertrauen zu dürfen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 12.01.2022, 23 SaGa 1521/21).
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