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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2022 - 26 Ta (Kost) 6068/21   

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https://dejure.org/2022,3249
LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2022 - 26 Ta (Kost) 6068/21 (https://dejure.org/2022,3249)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.01.2022 - 26 Ta (Kost) 6068/21 (https://dejure.org/2022,3249)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Januar 2022 - 26 Ta (Kost) 6068/21 (https://dejure.org/2022,3249)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 182 InsO, § 208 Abs 1 S 2 InsO, § 33 RVG, § 42 GKG 2004
    Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen - keine Berücksichtigung einer Abwicklungsregelung zu Masseverbindlichkeiten bei der Berechnung eines Vergleichsmehrwertes

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 33 RVG, § 182 InsO, § 209 InsO, § 208 InsO, § 42 GKG

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; RVG § 33 Abs. 9
    Erhöhung des Gegenstandswerts bei Einbringung weiterer streitiger Kündigungen in Rechtsstreit; Entstehung eines Vergleichsmehrwerts bei Einbeziehung weiterer Kündigungen; Berücksichtigung von Masseverbindlichkeiten bei Gegenstandswert; Wirtschaftlicher Wert von ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erhöhung des Gegenstandswerts bei Einbringung weiterer streitiger Kündigungen in Rechtsstreit; Entstehung eines Vergleichsmehrwerts bei Einbeziehung weiterer Kündigungen; Berücksichtigung von Masseverbindlichkeiten bei Gegenstandswert; Wirtschaftlicher Wert von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2022, 351
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - 17 Ta 6013/17

    Vergleichsmehrwert - Zeugnisregelung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2022 - 26 Ta 6068/21
    Ein Titulierungsinteresse kann nur dann berücksichtigt werden, wenn der geregelte Anspruch zwar unstreitig und gewiss, seine Durchsetzung aber ungewiss war (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 8. März 2017 - 17 Ta (Kost) 6013/17, Rn. 2).

    Auch genügt es für die Festsetzung eines Vergleichsmehrwertes nicht, dass eine der Parteien in den Vergleichsverhandlungen Forderungen aufstellt, um dann im Wege des Nachgebens einen Vergleich zu erreichen; für einen Vergleichsmehrwert muss vielmehr der potentielle Streitgegenstand eines künftigen Verfahrens eine Regelung erfahren (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 8. März 2017 - 17 Ta (Kost) 6013/17, Rn. 3).

    (1) Stand eine betriebsbedingte Kündigung im Streit, bedarf es zur Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts für eine Zeugnisregelung regelmäßig näherer Angaben, aus denen ein im Zeitpunkt des Vergleichs bestehender Streit bzw. eine Ungewissheit über den Zeugnisanspruch geschlossen werden kann (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2018 - 26 Ta (Kost) 6036/18; 8. März 2017 - 17 Ta (Kost) 6013/17, Rn. 4).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2019 - 26 Ta 6036/19

    Kein Mehrvergleich bei Regelung zu Masseverbindlichkeit - zur entsprechenden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2022 - 26 Ta 6068/21
    In Ansatz zu bringen ist allein der zu diesem Zeitpunkt maßgebliche wirtschaftliche Wert (vgl. dazu ausführlich LAG Berlin-Brandenburg 5. Juni 2019 - 26 Ta (Kost) 6036/19, Rn. 9 ff., mwN).
  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2022 - 26 Ta 6068/21
    Das kann auch nicht ernsthaft bezweifelt werden (vgl. dazu zB BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02, Rn. 30).
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