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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2023 - 26 Sa 479/22   

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https://dejure.org/2023,12669
LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2023 - 26 Sa 479/22 (https://dejure.org/2023,12669)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.01.2023 - 26 Sa 479/22 (https://dejure.org/2023,12669)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Januar 2023 - 26 Sa 479/22 (https://dejure.org/2023,12669)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 615 S 1 BGB, § 297 BGB, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 28a Abs 7 S 1 Nr 2b IfSG vom 16.09.2022, § 618 Abs 1 BGB
    Annahmeverzug - fehlender Leistungswille - Weigerung einer Erzieherin, Tests auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchzuführen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 615 BGB, § 293 BGB, § 28a IFSG, § 297 BGB, § 28b IFSG
    Kein Anspruch auf Vergütung bei genereller Weigerung einer Erzieherin, Tests auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchzuführen

  • IWW

    § 615 Satz 1 BGB, § ... 611a Abs. 2 BGB, § 293 BGB, § 294 BGB, § 106 Satz 1 GewO, § 295 BGB, § 297 BGB, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 7 Abs. 1 GG, Art. 80 Abs. 1 Satz 1 GG, § 618 Abs. 1 BGB, § 106 Satz 2 GewO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsunwilligkeit einer Erzieherin i.S.d § 297 BGB bei Covid-19-Testverweigerung; Recht- und Verhältnismäßigkeit der 2. Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung; Rechtfertigung eines Grundrechtseingriffs in die körperliche Unversehrtheit; Gewährleistung eines funktionierenden ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistungsunwilligkeit einer Erzieherin i.S.d § 297 BGB bei Covid-19-Testverweigerung; Recht- und Verhältnismäßigkeit der 2. Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung; Rechtfertigung eines Grundrechtseingriffs in die körperliche Unversehrtheit; Gewährleistung eines funktionierenden ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2023, 351
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 28/22

    Annahmeverzugsvergütung - Verpflichtung zur Teilnahme an Tests auf eine Infektion

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2023 - 26 Sa 479/22
    Anders als beispielsweise bei Fällen eines von Kunden erteilten Hausverbots oder beim Entzug einer hoheitlichen Einsatzgenehmigung handelte es sich nicht um einen Fall der Leistungsunfähigkeit, weil die Klägerin es selbst in der Hand hatte, den Hinderungsgrund zu beseitigen (vgl. BAG 1. Juni 2022 - 5 AZR 28/22, Rn. 20).

    Wenn ein Wattestäbchen zur Durchführung eines Nasen-Rachen-Abstrichs eingeführt wird, handelt es sich um einen körperlichen Eingriff (vgl. BAG 1. Juni 2022 - 5 AZR 28/22, Rn. 37).

    Damit hat sie aber nicht in Frage gestellt, dass mit dem Test eine Infektion tatsächlich festgesellt werden konnte und weitere Infektionen und Infektionsrisiken - auch vor dem Hintergrund möglicher falsch-negativer oder falsch-positiver Testergebnisse - verhindert werden konnten (vgl. BAG 1. Juni 2022 - 5 AZR 28/22, Rn. 42).

    In der Gesamtschau wiegen die vom beklagten Land verfolgten Interessen gegenüber dem nur geringfügigen Grundrechtseingriff damit schwerer (vgl. BAG 1. Juni 2022 - 5 AZR 28/22, Rn. 46 f) .

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21

    Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2023 - 26 Sa 479/22
    Eine Regelung ist erst dann nicht mehr geeignet, wenn sie die Erreichung des Zwecks in keiner Weise fördern kann oder sich sogar gegenläufig auswirkt (vgl. BVerfG 9. Februar 2022 - 2 BvL 1/20, Rn. 126; 19. November 2021 - 1 BvR 971/21, 1 BvR 1069/21, Rn. 114).

    Die Dynamik des Infektionsgeschehens und die Gefahr des Kontrollverlustes ließen ein Handeln zur Durchbrechung der exponentiellen Ausbreitung daher als dringlich erscheinen, nicht zuletzt auch, um den Erfolg der beginnenden Impfkampagne nicht durch das Auftreten so genannter Escape-Virusvarianten zu gefährden (vgl. BVerfG 19. November 2021 - 1 BvR 971/21, 58).

    Dann trifft die Länder eine objektiv-rechtliche Pflicht nach Art. 7 Abs. 1 GG, Vorkehrungen zur Wahrung des Mindeststandards zu ergreifen (vgl. BVerfG 19. November 2021 - 1 BvR 971/21, Rn. 168 f).

  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2023 - 26 Sa 479/22
    Er belastete die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch nicht in unzumutbarer Weise; insbesondere war der - geringfügige - Eingriff unter Berücksichtigung der damit verfolgten Ziele nicht unverhältnismäßig im engeren Sinne (vgl. zur Verhältnismäßigkeitsprüfung BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21, Rn. 149).(Rn.33).

    Er belastete die betroffenen Arbeitnehmer auch nicht in unzumutbarer Weise; insbesondere war der - geringfügige - Eingriff unter Berücksichtigung der damit verfolgten Ziele nicht unverhältnismäßig im engeren Sinne (vgl. zur Verhältnismäßigkeitsprüfung BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21, Rn. 149).

    In einer Abwägung sind Reichweite und Gewicht des Eingriffs in Grundrechte einerseits der Bedeutung der Regelung für die Erreichung legitimer Ziele andererseits gegenüberzustellen (vgl. BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21, Rn. 203 mwN).

  • BAG, 28.06.2017 - 5 AZR 263/16

    Annahmeverzug - tatsächliches Angebot - Unvermögen - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2023 - 26 Sa 479/22
    Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung so anbieten, wie sie zu bewirken ist, also am rechten Ort, zur rechten Zeit und in der rechten Art und Weise entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen bzw. deren Konkretisierung kraft Weisung nach § 106 Satz 1 GewO (vgl. BAG 28. Juni 2017 - 5 AZR 263/16, Rn. 21 mwN).

    aa) Leistungswille und Leistungsfähigkeit sind vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzungen, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen müssen (vgl. BAG 28. Juni 2017 - 5 AZR 263/16, Rn. 30).

  • BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 543/20

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2023 - 26 Sa 479/22
    Gemäß § 297 BGB gerät der Arbeitgeber unbeschadet der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer außerstande ist, die geschuldete Arbeitsleistung aus in seiner Person liegenden Gründen zu bewirken (st. Rspr., vgl. BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 543/20, Rn. 9 mwN).

    Beruft sich der Arbeitgeber gegenüber einem Anspruch des Arbeitnehmers auf Annahmeverzug auf dessen Leistungsunfähigkeit oder -unwilligkeit iSd § 297 BGB, erhebt er eine Einwendung, für deren Voraussetzungen er als Gläubiger der Arbeitsleistung die Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 543/20, Rn. 11).

  • VG Berlin, 27.05.2022 - 3 L 143.22

    Schülerinnen und Schüler müssen sich weiter auf COVID-19 testen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2023 - 26 Sa 479/22
    Diesen hat der Verordnungsgeber bei der betreffenden Regelung auch entsprechend genutzt (vgl. Präambel zur BaSchMV, sowie Verordnungsbegründung in Abgeordnetenhaus Drucks. 19/0281 S. 30, 32; (vgl. VG Berlin 27. Mai 2022 - 3 L 143/22, Rn. 10, mwN).
  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvL 1/20

    Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2023 - 26 Sa 479/22
    Eine Regelung ist erst dann nicht mehr geeignet, wenn sie die Erreichung des Zwecks in keiner Weise fördern kann oder sich sogar gegenläufig auswirkt (vgl. BVerfG 9. Februar 2022 - 2 BvL 1/20, Rn. 126; 19. November 2021 - 1 BvR 971/21, 1 BvR 1069/21, Rn. 114).
  • OVG Bremen, 19.04.2022 - 1 D 126/21

    Normenkontrolle - Beschränkungen von Beherbergungsbetrieben und

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2023 - 26 Sa 479/22
    Diese Regelung verstößt weder gegen das Bestimmtheitsgebot aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 GG noch gegen den Parlamentsvorbehalt oder das Zitiergebot (vgl. hierzu OVG Bremen, Urteil vom 19. April 2022 - 1 D 126/21, Rn. 60 ff mwN).
  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2023 - 26 Sa 479/22
    Ein Angebot der Arbeitsleistung kann ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Gläubiger auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt (vgl. BAG 18. September 2019 - 5 AZR 240/18, Rn. 19).
  • VG Kassel, 28.07.2023 - 1 K 1250/22

    Für Coronatests gem. § 28 b Abs. 1 IfSG erforderliche Zeiten waren nicht als

    Er belastete die betroffenen Arbeitnehmer bzw. Beamten auch nicht in unzumutbarer Weise; insbesondere war der - geringfügige - Eingriff unter Berücksichtigung der damit verfolgten Ziele, dem Gesundheitsschutz, nicht unverhältnismäßig im engeren Sinne (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Januar 2023 - 26 Sa 479/22 -, juris zu der insoweit vergleichbaren Testpflicht bei Lehrern).
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