Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2016 - 2 Sa 2002/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30764
LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2016 - 2 Sa 2002/15 (https://dejure.org/2016,30764)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.02.2016 - 2 Sa 2002/15 (https://dejure.org/2016,30764)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Februar 2016 - 2 Sa 2002/15 (https://dejure.org/2016,30764)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,30764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Mindestanforderung an den Nachtarbeitszuschlag nach § 6 Abs. 5 ArbZG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MiLoG § 1 Abs. 2; MiLoG § 3; ArbZG § 6 Abs. 5
    Anspruch auf Mindestlohn; Anrechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld; Anfechtung eines Änderungsvertrags; 13. Gehalt; Nachtarbeitszuschlag

  • rechtsportal.de

    MiLoG § 1 Abs. 2; MiLoG § 3; ArbZG § 6 Abs. 5
    Berechnung des Nachtzuschlags nach § 6 Abs. 5 ArbZG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechnung des Nachtzuschlags nach § 6 Abs. 5 ArbZG

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2016 - 19 Sa 1851/15

    Anrechnung von voraussetzungslos zweimal jährlich gezahlten Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2016 - 2 Sa 2002/15
    aa) Wie die 19. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in der Entscheidung vom 12.01.2016 - 19 Sa 1851/15 auf Seite 20 des Urteils zutreffend ausgeführt hat, hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer gemäß § 1 Abs. 1 MiLoG Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns.

    Erfolgt durch den Gesetzgeber allerdings durch die Einführung des Mindestlohns eine Erhöhung des Grundlohns auf 8, 50 EUR pro Stunde, dann ist das dem Nachtarbeitnehmer "zustehende Bruttoarbeitsentgelt" 8,50 EUR und dieser Stundensatz ist der Berechnung eines angemessenen Zuschlags im Sinne von § 6 Abs. 5 ArbZG zugrunde zu legen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 12.01.2016 - 19 Sa 1851/15, Seite 24 f.; Arbeitsgericht Bautzen 25.06.2015 - 1 Ca 1094/15 Rdziff. 24, zitiert nach Juris).

  • ArbG Herne, 07.07.2015 - 3 Ca 684/15

    Zulässigkeit der monatlich anteiligen Anrechnung von Weihnachtsgeld und

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2016 - 2 Sa 2002/15
    Besteht danach - ähnlich wie bei einem Günstigkeitsvergleich mit Sachgruppenbildung nach § 4 Abs. 3 TVG - eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen, ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen (BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rdnr. 39, zitiert nach Juris; so auch für die Anrechenbarkeit von Weihnachtsgeld/Sonderzahlungen Lembke, NZA 2016, 1, 7 Fußnote 88 m.w.N.; Arbeitsgericht Herne 07.07.2015 - 3 Ca 684/15 - zitiert nach Juris).

    Eine solche Regelung ist nach allgemeiner Meinung zulässig (vgl. nur Arbeitsgericht Herne, 07.07.2015 - 3 Ca 684/15 zitiert nach Juris = BeckRS 2015, 72022; Lembke, NZA 2016, 1, 8; Elking, AuA 2015, 668 f.; Boemke, JuS 2015, 385, 391; Däubler, NJW 2014, 1924, 1927; Lakies, AuR 2014, 360, 361; Schweibert/Leßmann, DB 2014, 1866, 1869; Ulber, RdA 2014, 176, 179).

  • ArbG Brandenburg, 17.09.2015 - 1 Ca 343/15
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2016 - 2 Sa 2002/15
    Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 17.09.2015 - 1 Ca 343/15 - wird auf die Berufung der Klägerin die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 7, 98 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 17.09.2015 - 1 Ca 343/15 - für Recht zu erkennen.

  • ArbG Bautzen, 25.06.2015 - 1 Ca 1094/15

    Anrechnung von gewährtem zusätzlichen Urlaubsgeld auf den einem Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2016 - 2 Sa 2002/15
    Erfolgt durch den Gesetzgeber allerdings durch die Einführung des Mindestlohns eine Erhöhung des Grundlohns auf 8, 50 EUR pro Stunde, dann ist das dem Nachtarbeitnehmer "zustehende Bruttoarbeitsentgelt" 8,50 EUR und dieser Stundensatz ist der Berechnung eines angemessenen Zuschlags im Sinne von § 6 Abs. 5 ArbZG zugrunde zu legen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 12.01.2016 - 19 Sa 1851/15, Seite 24 f.; Arbeitsgericht Bautzen 25.06.2015 - 1 Ca 1094/15 Rdziff. 24, zitiert nach Juris).
  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2016 - 2 Sa 2002/15
    (1) Bedingung im Sinne von §§ 158 ff. BGB ist die durch den Parteiwillen in ein Rechtsgeschäft eingefügte Bestimmung, die die Rechtswirkungen des Geschäfts von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig macht (vgl. BAG 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - BAGE 125, 147 ff = AP Nr. 7 zu § 280 BGB Rz. 7 mwN; Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., Einführung vor § 158 Rdziff. 1).
  • BAG, 12.07.2006 - 5 AZR 646/05

    Abrechnungsanspruch - Stufenklage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2016 - 2 Sa 2002/15
    Dagegen regelt § 108 GewO keinen selbstständigen Abrechnungsanspruch zur Vorbereitung eines Zahlungsanspruchs oder die Feststellungsmöglichkeit, dass die Abrechnung unwirksam sein könnte (vgl. nur BAG 12.07.2006 - 5 AZR 646/05 - EzA § 108 GewO Rdziff. 13).
  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2016 - 2 Sa 2002/15
    Besteht danach - ähnlich wie bei einem Günstigkeitsvergleich mit Sachgruppenbildung nach § 4 Abs. 3 TVG - eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen, ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen (BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rdnr. 39, zitiert nach Juris; so auch für die Anrechenbarkeit von Weihnachtsgeld/Sonderzahlungen Lembke, NZA 2016, 1, 7 Fußnote 88 m.w.N.; Arbeitsgericht Herne 07.07.2015 - 3 Ca 684/15 - zitiert nach Juris).
  • BAG, 28.09.2016 - 5 AZR 188/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Februar 2016 - 2 Sa 2002/15 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2016 - 2 Sa 1777/15

    Tariflicher Branchenzuschlag bei Leiharbeitnehmern

    Sowohl der EuGH (07.11.2013 - C 522/12 - Isbir - NZA 2013, 1359 ff.) als auch das BAG (18.04.2012 - 4 AZR 139/10 - BAGE 141, 163 ff. = NZA 2013, 69 ff.) als auch die erkennende Kammer (Urteil vom 12.02.2016 - 2 Sa 2002/15) prüfen dabei, ob der Zweck der Leistung des Arbeitsentgelts dem Zweck der Leistung des Mindestlohns gleichwertig ist und ob die besonders erschwerte Tätigkeit durch dieses Entgelt abgegolten wird oder nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht