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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,7528
LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19 (https://dejure.org/2020,7528)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19 (https://dejure.org/2020,7528)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - 15 Sa 1260/19 (https://dejure.org/2020,7528)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 12 Abs. 1 TV-L, § 22 BAT, Anlage 1a zum BAT, § 29a Abs. 2 TVÜ-L, § 29a Abs. 2 Satz 1 TVÜ-L, § 12 TV-L, Anlage 1a BAT, § ... 6 Abs. 4 der Grundbuchverfügung, §§ 28-31 der Handelsregisterverfügung, § 26 der Verordnung über das Genossenschaftsregister, § 153 a) Abs. 1 Strafprozessordnung, § 453 b) Strafprozessordnung, § 22 Abs. 2 Unterabsatz 4 BAT, § 22 Abs. 2 Unterabs. 3 BAT, § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, § 4 TVÜ-L, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Z. 1 Arbeitsgerichtsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Gerichts; Arbeitsvorgang; Heraushebungsmerkmal der schwierigen Tätigkeit; Auslegung; Wille der Tarifvertragsparteien

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 71 Abs. 2
    Maßgeblichkeit der Arbeitsergebnisse für Bestimmung von Arbeitsvorgängen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Gerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßgeblichkeit der Arbeitsergebnisse für Bestimmung von Arbeitsvorgängen; Starke Berücksichtigung des zeitlichen Ausmaßes bei Merkmal der schwierigen Tätigkeit; Vorrang des Willens der Tarifvertragsparteien vor dem der Rechtsprechung; Serviceeinheiten bei ...

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Eingruppierung in die Serviceeinheit eines Gerichts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19
    Auf Basis der Entscheidung des BAG vom 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - stehe ihr daher die begehrte höhere Vergütung zu.

    Auch kann die gesamte vertraglich geschuldete Tätigkeit nur einen einzigen Arbeitsvorgang ausmachen (BAG 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - juris Rn. 24).

    Die tarifliche Wertigkeit verschiedene Einzeltätigkeiten oder Arbeitsschritte soll vielmehr bei der Bestimmung der Arbeitsvorgänge außer Betracht bleiben (BAG 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - juris Rn. 25).

    Eine theoretische Möglichkeit reicht insofern nicht aus, solange die Arbeitsschritte oder Einzelaufgaben nach der tatsächlichen Arbeitsorganisation des Arbeitgebers als einheitliche Arbeitsaufgabe einer Person real übertragen sind (BAG 23.09.2009 - 4 AZR 308/08 - juris Rn. 24; 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - juris Rn. 24).

    Entscheidend bei Geschäftsstellenmitarbeiterinnen sei vielmehr, ob den Beschäftigten Tätigkeiten "im Interesse einer zügigen Bearbeitung einheitlich übertragen sind" (BAG 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - juris Rn 32).

    Dadurch werde nur die Bewertung von Einzeltätigkeiten festgelegt, aber eine Bestimmung von Arbeitsvorgängen nicht vorgegeben (BAG 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - juris Rn. 25).

    Unerheblich ist insbesondere, dass die verschiedenen Tätigkeiten theoretisch auf einzelne Personen hätten getrennt übertragen werden können (BAG 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - juris Rn. 32).

    Geht man mit dem BAG davon aus, dass es nicht erforderlich ist, dass die für die Höherwertigkeit maßgebenden Einzeltätigkeiten innerhalb des Arbeitsvorgangs zeitlich überwiegend anfallen (BAG 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - juris Rn. 32), dann kann die Klägerin eine Vergütung jedenfalls auch in dieser Höhe verlangen, da die Anforderungen mit über 25 % unzweifelhaft in rechtlich nicht ganz unerheblichem Ausmaß anfallen.

    Das Regelungskonzept des BAG kennt zwar theoretisch noch eine Ausgangsvergütungsgruppe für die Fälle, dass schwierige Tätigkeiten nicht einmal in rechtserheblichem Umfang vorliegen, gewährt eine Steigerung bei einer Geschäftsstellenmitarbeiterin des Bundesverwaltungsgerichts jedoch schon dann, wenn schwierige Tätigkeiten jedenfalls im Umfang von 11, 54 % innerhalb eines mehrheitlichen Arbeitsvorgangs (78 %) anfallen (BAG 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - juris Rn. 41).

    "Mit Urteil vom 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - hat das Bundesarbeitsgericht die Eingruppierung der Beschäftigten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften (Teil II Abschnitt 12.1 der Entgeltordnung zum TV-L) neu justiert.

    Die Geschäftsstellenordnung für das BVerwG (Vgl. BAG 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - juris Rn. 3) sah unter anderem vor, dass die Erledigung des Schreibwerks, die Protokollführung und die Verwaltung des Schriftguts Aufgaben des Urkundsbeamten sind.

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19
    Gesetzgeberische Grundentscheidungen müssen respektiert werden (BVerfG 6.6.2018 - 1 BvL 7/14 - juris Rn 73).

    Damit waren aber die Grenzen vertretbarer Auslegung gesetzlicher Vorgaben durch die Gerichte überschritten worden (BVerfG 6.6.2018 - 1 BvL 7/14 - juris Rn 71).

    Nicht die Gerechtigkeitsvorstellungen der Rechtsprechung sind relevant, sondern diejenigen des Normgebers (BVerfG 6.6.2018 - 1 BvL 7/14 - juris Rn 73), hier also die der Tarifvertragsparteien.

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19
    Es sollen brauchbare und gerechte Ergebnisse erzielt werden (BAG 19.03.1986 - 4 AZR 642/84 - juris Rn. 51).

    Die Tarifvertragsparteien haben nicht näher bestimmt, in welcher Weise ein quantitativ bestimmtes Heraushebungsmerkmal zu realisieren ist (BAG 19.03.1986 - 4 AZR 642/84 - juris Rn. 49).

    3.2 Bezogen auf die Heraushebungsmerkmale "selbstständige Leistungen" und "Schwierigkeit und Bedeutung" hat das Bundesarbeitsgericht bis 1986 geprüft, ob die die Hälfte der Gesamtarbeitszeit des Angestellten ausmachenden Arbeitsvorgänge ihrerseits jeweils z.B. zu einem Drittel die Qualifizierungsmerkmale erfüllen (BAG 19.03.1986 - 4 AZR 642/84 - juris Rn. 49).

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19
    Insofern ist die Tarifgerechtigkeit bei der Auslegung zu berücksichtigen (BAG 28.01.2009 - 4 AZR 13/08 - juris Rn. 42).

    Eine Besonderheit ergab sich für Fachhochschulingenieure, für die wegen der Arbeitsmarktsituation die Vergütungsgruppe Vb BAT als Eingangsgruppe geschaffen wurde (BAG 28.01.2009 - 4 AZR 13/08 - juris Rn. 42).

  • ArbG Berlin, 05.06.2019 - 60 Ca 13023/18

    Eingruppierung in Entgeltgruppe 9 - Serviceeinheit eines Gerichts für Strafsachen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19
    7 II; Sponer/Steinherr § 12 TV-L Rn 293ff; Geyer Anm. zu BAG 25.01.2017 - 4 AZR 379/15 - ZTR 2017, 285, 287f; Arbeitsgericht Berlin 05.06.2019 - 60 Ca 13023/18 - juris; Arbeitsgericht Berlin 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18 - juris).

    Die von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Vergütungsstruktur werde "konterkariert" (Arbeitsgericht Berlin 05.06.2019 - 60 Ca 13023/18 - juris Rn. 53).

  • ArbG Berlin, 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18

    Eingruppierung in Entgeltgruppe 9 - Serviceeinheit eines Amtsgerichts

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19
    7 II; Sponer/Steinherr § 12 TV-L Rn 293ff; Geyer Anm. zu BAG 25.01.2017 - 4 AZR 379/15 - ZTR 2017, 285, 287f; Arbeitsgericht Berlin 05.06.2019 - 60 Ca 13023/18 - juris; Arbeitsgericht Berlin 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18 - juris).

    Der übereinstimmende Wille der Tarifvertragsparteien müsse aber der Ansicht des Gerichts vorgehen, jedenfalls soweit er - wie vorliegend - Ausdruck im Tariftext gefunden habe (Arbeitsgericht Berlin 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18 - Rn. 61).

  • ArbG Mannheim, 23.01.2020 - 8 Ca 226/19

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Arbeitsvorgang - schwierige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19
    Insofern kann der Ansicht einzelner Arbeitsgerichte (Arbeitsgericht Neuruppin 10.04.2019 - 5 Ca 1217/18 - unveröffentlicht; jetzt LAG Berlin-Brandenburg - 21 Sa 1109/19; Arbeitsgericht Mannheim 23.1.2020 - 8 Ca 226/19 - juris Rn 29) nicht zugestimmt werden, wenn es dort heißt:.

    3.5 Soweit in der Rechtsprechung darauf verwiesen wird, dass die Tätigkeit in Serviceeinheiten zunehmend anspruchs- und verantwortungsvoller geworden sei, so dass eine Eingruppierung in eine Eingangsentgeltgruppe nicht mehr zeitgemäß sei (Arbeitsgericht Mannheim 23.1.2020 - 8 Ca 226/19 - juris Rn 28), kann offenbleiben, ob dies zutrifft.

  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 403/87

    Anspruch eines Montageschreiners auf die tarifliche Auslösung bei auswärtigem

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19
    Zu berücksichtigen ist auch, ob die Tarifvertragsparteien typische oder nur gelegentlich auftretende Fallgestaltungen regeln wollten (BAG 25.1.1987 - 4 AZR 403/87 - Rn 17).
  • BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 603/89

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Zahnersatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19
    Die Tarifvertragsparteien haben den überschaubaren Aufgabenbereich der Beschäftigten in Serviceeinheiten in der Art einer Dienstpostenbeschreibung (Vgl. BAG 21.02.1990 - 4 AZR 603/89 - juris Rn. 16; 24.06.1998 - 4 AZR 300/97 - juris Rn. 55; Eylert/Kreuzberg-Kowalczyk ZfA 2019, 320, 340) sehr detailliert bewertet.
  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 437/17

    Alternative Klagehäufung - Wochenfeiertag - § 6.1 TVöD-K

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt," so BAG 20.06.2018 - 4 AZR 339/17 - juris Rn. 19. Ein bestimmtes Tarifverständnis darf nicht dazu führen, dass ein tarifliches Regelungskonzept obsolet wird (BAG 02.08.2018 - 6 AZR 437/17 - juris Rn. 34).
  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09

    Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"

  • BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 477/17

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

  • ArbG Karlsruhe, 29.11.2019 - 7 Ca 154/19

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Arbeitsvorgang - schwierige Tätigkeiten

  • BAG, 17.01.1973 - 4 AZR 85/72

    Schriftgutverwaltung - Registraturtätigkeit - Schriftsätze - Akten - Fertigung

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 339/17

    Auslegung von Tarifverträgen - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 379/15

    Eingruppierung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit - EntgeltordnungTV-L

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 502/14

    Eingruppierung einer Medizinisch-technischen Radiologieassistentin

  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 300/97

    Eingruppierung - Angestellte in einer Zahlstelle

  • ArbG Berlin, 28.08.2019 - 21 Ca 12765/18

    Eingruppierung - Beschäftigte Serviceeinheit - Amtsgericht

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2020 - 21 Sa 1109/19

    Eingruppierung - Servicegeschäftsstelle - schwierige Tätigkeit

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 191/04

    Eingruppierung - Betriebsprüfer

  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17

    Stufenzuordnung gemäß TV-L nach Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Februar 2020 - 15 Sa 1260/19 - aufgehoben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2020 - 2 Sa 1810/19

    Eingruppierung einer Servicekraft bei einem Amtsgericht

    So sind vorliegend für den Bereich der Klägerin 10 Arbeitsvorgänge gebildet worden, im Fall der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19 - zitiert nach juris, dort unzutreffend das Datum 20.03.20 - 11 Arbeitsvorgänge, im Fall des Arbeitsgerichts Berlin 05.06.2019 - 60 Ca 13023/18 - zitiert nach juris 11 Arbeitsvorgänge).

    Wie das Arbeitsgericht Berlin im Verfahren 60 Ca 13023/18 ( s.o. ) zutreffend dargestellt hat ( vgl. dazu auch Natter, ZTR 2018, 623, 627; LAG Berlin-Brandenburg12.02.20, a.a.O., Rz. 109 ), wurde im Zuge von Reformbemühungen innerhalb der Justiz die klassische Arbeitseinteilung aufgebrochen und eine ganzzeitliche Tätigkeit in sogenannten Serviceeinheiten neu installiert.

    Insofern folgt die erkennende Kammer der Entscheidung der 15. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg vom 12.02.2020- 15 Sa 1260/19 - die zusammengefasst meint, dass auch bei der Annahme eines großen Arbeitsvorgangs in Verbindung mit dem Kriterium, dass schwierige Tätigkeiten innerhalb eines Arbeitsvorgangs nur in einem "rechtlich nicht ganz unerheblichen Ausmaß anfallen" müssen, der Wille der Tarifvertragsparteien im Hinblick auf die typischen Tätigkeiten der Beschäftigten in Serviceeinheiten nicht ausreichend berücksichtigt werde.

    Ausnahmsweise sei stattdessen zu verlangen, dass auch innerhalb des Arbeitsvorgangs das Heraushebungsmerkmal der schwierigen Tätigkeit entsprechend der prozentualen Vorgabe der Tarifvertragsparteien vorliegen müsse (vergleiche zum Gesamten nur LAG Berlin-Brandenburg 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19 - zitiert nach juris).

  • LAG Düsseldorf, 26.05.2020 - 8 Sa 779/19

    Eingruppierung eines Geschäftsstellenverwalters bei einem Zivilgericht; Begriff

    Die Kammer folgt allerdings der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts in der oben zitierten Entscheidung nicht; sie schließt sich vielmehr der Auffassung des Arbeitsgerichts im angefochtenen Urteil - auf dieses wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen - und des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteile der 15. Kammer vom 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19 und der 2. Kammer vom 13.03.2020 - 2 Sa 1810/19) an.

    So war etwa die Vergütungsgruppe Vc BAT, in die Geschäftsstellenverwalter und Mitarbeiter in Serviceeinheiten regelmäßig einzugruppieren wären, die Eingangsvergütungsgruppe für Fachhochschulabsolventen wie Sozialarbeiter und Sozialpädagogen (vgl. hierzu LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19, juris).

    Soweit dies organisatorisch überhaupt möglich ist, führte dies zur Aufgabe oder Einschränkung des Organisationskonzept der Serviceeinheiten, welches die Tarifvertragsparteien ausdrücklich gebilligt haben und von allen Beteiligten als zeitgemäß und effektiv eingestuft wird (vgl. hierzu LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.02.2020 - aaO).

    Das Gericht schließt sich in diesem Zusammenhang den zutreffenden Ausführungen des LAG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 12.02.2020 (Az. 15 Sa 1260/19, juris, Rdz. 111 ff.) an.

  • LAG Hamm, 05.03.2020 - 17 Sa 1504/19
    Innerhalb des Arbeitsvorgangs reicht es aus, dass schwierige Tätigkeiten in einem rechtlich nicht ganz unerheblichen Ausmaß anfallen (entgegen LAG Berlin-Brandenburg 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19; 20.03.2020 - 15 Sa 1260/19).

    Im Übrigen weicht die Entscheidung der Berufungskammer im Sinne des § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG von der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19 - ab, wobei der Kammer bei ihrer Entscheidung lediglich der Tenor - Zurückweisung der Berufung der klagenden Partei gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 08.05.2019 - 56 Ca 14381/18 - vorlag.

  • LAG Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 14 Sa 68/19

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Arbeitsvorgang

    Im Übrigen weicht vorliegende Entscheidung im Sinne von § 72 II Nr. 2 ArbGG von der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 12. Februar 2020, Az.: 15 Sa 1260/19, ab.
  • LAG Baden-Württemberg, 03.11.2020 - 19 Sa 21/20

    Eingruppierung einer Geschäftsstellenverwalterin/Mitarbeiterin in einer

    aa) Der gegenteiligen Ansicht des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg im Urteil vom 12. Februar 2020 (- 15 Sa 1260/19 -), auf die sich das beklagte Land stützt, ist das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 9. September 2020 (- 4 AZR 195/20 -) für § 12 Abs. 1 Satz 4 und Satz 7 TV-L nicht gefolgt.
  • LAG Köln, 29.06.2020 - 2 Sa 632/19

    Eingruppierung Geschäftsstelle

    Das Gericht folgt nicht der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 12.02.2020.15 Sa 1260/19.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2020 - 17 Sa 62/20

    Eingruppierung - Mitarbeiterin einer Serviceeinheit der Geschäftsstelle

    Ist ein einheitlicher Arbeitsvorgang Entgeltgruppen zuzuordnen, die wie in der Entgeltordnung Teil II Nr. 12 für die Tätigkeit einen bestimmten zeitlichen Anteil höherwertiger Einzeltätigkeiten erfordern, ist dieser für die Zuordnung entscheidend (so auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19 - juris, VI. 2., 3. der Entscheidungsgründe; Urteil vom 13.03.2020 - 2 Sa 1810/19 - n.n.v., II. 2 d) der Entscheidungsgründe).
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