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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19   

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https://dejure.org/2020,7263
LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19 (https://dejure.org/2020,7263)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19 (https://dejure.org/2020,7263)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - 15 Sa 1261/19 (https://dejure.org/2020,7263)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 12 Abs. 1 TV-L, § 29a Abs. 1 Satz 1 TVÜ-L, §§ 12, 13 TV-L, § 29a Abs. 2 Satz 1 TVÜ-L, § 12 TV-L, § 22 BAT, §§ 28 - 31 der Handelsregisterverordnung, § 26 der Verordnung über das ... Genossenschaftsregister, § 10 der Vereinsregisterverordnung, § 153a Absatz 1 Strafprozessordnung, § 453b Strafprozessordnung, § 12 Abs. 1 Satz 4 TV-L, § 12 Abs. 1 Satz 7 TV-L, § 22 Abs. 2 Unterabs. 3 BAT, Anlage 1a zum BAT, § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Z. 1 Arbeitsgerichtsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Gerichts; Arbeitsvorgang; Heraushebungsmerkmal der schwierigen Tätigkeit; Auslegung; Wille der Tarifvertragsparteien

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 72 Abs. 2
    Starke Berücksichtigung des zeitlichen Maßes bei Bewertung der Schwierigkeit einer Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Starke Berücksichtigung des zeitlichen Maßes bei Bewertung der Schwierigkeit einer Tätigkeit; Ganzheitliche Betrachtung der Aufgaben als ein Arbeitsvorgang; Keine Rechtfertigung einer Höhergruppierung bei Anteil der schwierigen Tätigkeit von 25%

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19
    Auf Basis der Entscheidung des BAG vom 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - stehe ihr daher die begehrte höhere Vergütung zu.

    Auch kann die gesamte vertraglich geschuldete Tätigkeit nur einen einzigen Arbeitsvorgang ausmachen (BAG 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - juris Rn. 24).

    Die tarifliche Wertigkeit verschiedene Einzeltätigkeiten oder Arbeitsschritte soll vielmehr bei der Bestimmung der Arbeitsvorgänge außer Betracht bleiben (BAG 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - juris Rn. 25).

    Eine theoretische Möglichkeit reicht insofern nicht aus, solange die Arbeitsschritte oder Einzelaufgaben nach der tatsächlichen Arbeitsorganisation des Arbeitgebers als einheitliche Arbeitsaufgabe einer Person real übertragen sind (BAG 23.09.2009 - 4 AZR 308/08 - juris Rn. 24; 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - juris Rn. 24).

    Entscheidend bei Geschäftsstellenmitarbeiterinnen sei vielmehr, ob den Beschäftigten Tätigkeiten "im Interesse einer zügigen Bearbeitung einheitlich übertragen sind" (BAG 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - juris Rn 32).

    Dadurch werde nur die Bewertung von Einzeltätigkeiten festgelegt, aber eine Bestimmung von Arbeitsvorgängen nicht vorgegeben (BAG 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - juris Rn. 25).

    Unerheblich ist insbesondere, dass die verschiedenen Tätigkeiten theoretisch auf einzelne Personen hätten getrennt übertragen werden können (BAG 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - juris Rn. 32).

    Geht man mit dem BAG davon aus, dass es nicht erforderlich ist, dass die für die Höherwertigkeit maßgebenden Einzeltätigkeiten innerhalb des Arbeitsvorgangs zeitlich überwiegend anfallen (BAG 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - juris Rn. 32), dann kann die Klägerin eine Vergütung jedenfalls auch in dieser Höhe verlangen, da die Anforderungen mit über 25 % unzweifelhaft in rechtlich nicht ganz unerheblichem Ausmaß anfallen.

    Das Regelungskonzept des BAG kennt zwar theoretisch noch eine Ausgangsvergütungsgruppe für die Fälle, dass schwierige Tätigkeiten nicht einmal in rechtserheblichem Umfang vorliegen, gewährt eine Steigerung bei einer Geschäftsstellenmitarbeiterin des Bundesverwaltungsgerichts jedoch schon dann, wenn schwierige Tätigkeiten jedenfalls im Umfang von 11, 54 % innerhalb eines mehrheitlichen Arbeitsvorgangs (78 %) anfallen (BAG 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - juris Rn. 41).

    "Mit Urteil vom 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - hat das Bundesarbeitsgericht die Eingruppierung der Beschäftigten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften (Teil II Abschnitt 12.1 der Entgeltordnung zum TV-L) neu justiert.

    Die Geschäftsstellenordnung für das BVerwG (Vgl. BAG 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - juris Rn. 3) sah unter anderem vor, dass die Erledigung des Schreibwerks, die Protokollführung und die Verwaltung des Schriftguts Aufgaben des Urkundsbeamten sind.

    Im Übrigen liegt eine Abweichung zu der Entscheidung BAG 28.2.2018 - 4 AZR 816/16 - Rn 38 vor.

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19
    Gesetzgeberische Grundentscheidungen müssen respektiert werden (BVerfG 6.6.2018 - 1 BvL 7/14 - juris Rn 73).

    Damit waren aber die Grenzen vertretbarer Auslegung gesetzlicher Vorgaben durch die Gerichte überschritten worden (BVerfG 6.6.2018 - 1 BvL 7/14 - juris Rn 71).

    Nicht die Gerechtigkeitsvorstellungen der Rechtsprechung sind relevant, sondern diejenigen des Normgebers (BVerfG 6.6.2018 - 1 BvL 7/14 - juris Rn 73), hier also die der Tarifvertragsparteien.

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19
    Es sollen brauchbare und gerechte Ergebnisse erzielt werden (BAG 19.03.1986 - 4 AZR 642/84 - juris Rn. 51).

    Die Tarifvertragsparteien haben nicht näher bestimmt, in welcher Weise ein quantitativ bestimmtes Heraushebungsmerkmal zu realisieren ist (so BAG 19.03.1986 - 4 AZR 642/84 - juris Rn. 49 zur gleichlautenden Regelung des BAT).

    3.2 Bezogen auf die Heraushebungsmerkmale "selbstständige Leistungen" und "Schwierigkeit und Bedeutung" hat das Bundesarbeitsgericht bis 1986 geprüft, ob die die Hälfte der Gesamtarbeitszeit des Angestellten ausmachenden Arbeitsvorgänge ihrerseits jeweils z.B. zu einem Drittel die Qualifizierungsmerkmale erfüllen (BAG 19.03.1986 - 4 AZR 642/84 - juris Rn. 49).

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19
    Insofern ist die Tarifgerechtigkeit bei der Auslegung zu berücksichtigen (BAG 28.01.2009 - 4 AZR 13/08 - juris Rn. 42).

    Eine Besonderheit ergab sich für Fachhochschulingenieure, für die wegen der Arbeitsmarktsituation die Vergütungsgruppe Vb BAT als Eingangsgruppe geschaffen wurde (BAG 28.01.2009 - 4 AZR 13/08 - juris Rn. 42).

  • ArbG Mannheim, 23.01.2020 - 8 Ca 226/19

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Arbeitsvorgang - schwierige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19
    Insofern kann der Ansicht einzelner Arbeitsgerichte (Arbeitsgericht Neuruppin 10.04.2019 - 5 Ca 1217/18 - unveröffentlicht; jetzt LAG Berlin-Brandenburg - 21 Sa 1109/19; Arbeitsgericht Mannheim 23.1.2020 - 8 Ca 226/19 - juris Rn 29) nicht zugestimmt werden, wenn es dort heißt:.

    3.5 Soweit in der Rechtsprechung darauf verwiesen wird, dass die Tätigkeit in Serviceeinheiten zunehmend anspruchs- und verantwortungsvoller geworden sei, so dass eine Eingruppierung in eine Eingangsentgeltgruppe nicht mehr zeitgemäß sei (Arbeitsgericht Mannheim 23.1.2020 - 8 Ca 226/19 - juris Rn 28), kann offenbleiben, ob dies zutrifft.

  • ArbG Berlin, 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18

    Eingruppierung in Entgeltgruppe 9 - Serviceeinheit eines Amtsgerichts

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19
    7 II; Sponer/Steinherr § 12 TV-L Rn 293ff; Geyer Anm. zu BAG 25.01.2017 - 4 AZR 379/15 - ZTR 2017, 285, 287f; Arbeitsgericht Berlin 05.06.2019 - 60 Ca 13023/18 - juris; Arbeitsgericht Berlin 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18 - juris).

    Der übereinstimmende Wille der Tarifvertragsparteien müsse aber der Ansicht des Gerichts vorgehen, jedenfalls soweit er - wie vorliegend - Ausdruck im Tariftext gefunden habe (Arbeitsgericht Berlin 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18 - Rn. 61).

  • ArbG Berlin, 05.06.2019 - 60 Ca 13023/18

    Eingruppierung in Entgeltgruppe 9 - Serviceeinheit eines Gerichts für Strafsachen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19
    7 II; Sponer/Steinherr § 12 TV-L Rn 293ff; Geyer Anm. zu BAG 25.01.2017 - 4 AZR 379/15 - ZTR 2017, 285, 287f; Arbeitsgericht Berlin 05.06.2019 - 60 Ca 13023/18 - juris; Arbeitsgericht Berlin 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18 - juris).

    Die von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Vergütungsstruktur werde "konterkariert" (Arbeitsgericht Berlin 05.06.2019 - 60 Ca 13023/18 - juris Rn. 53).

  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 403/87

    Anspruch eines Montageschreiners auf die tarifliche Auslösung bei auswärtigem

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19
    Zu berücksichtigen ist auch, ob die Tarifvertragsparteien typische oder nur gelegentlich auftretende Fallgestaltungen regeln wollten (BAG 25.1.1987 - 4 AZR 403/87 - Rn 17).
  • ArbG Berlin, 28.08.2019 - 21 Ca 12765/18

    Eingruppierung - Beschäftigte Serviceeinheit - Amtsgericht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19
    Stellt man darauf ab, dass die schwierigen Tätigkeiten innerhalb des Arbeitsvorgangs/der gesamten auszuübenden Tätigkeit im entsprechenden Umfang anfallen müssen (so der Haupteinwand des Arbeitsgerichts Berlin vom 28.08.2019 - 21 Ca 12765/18 - juris Rn. 42), so ist auch bei dieser Betrachtungsweise das Maß von einem 1/5 überschritten, so dass auch insofern die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 TV-L gerechtfertigt ist.
  • BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 603/89

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Zahnersatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19
    Die Tarifvertragsparteien haben den überschaubaren Aufgabenbereich der Beschäftigten in Serviceeinheiten in der Art einer Dienstpostenbeschreibung (Vgl. BAG 21.02.1990 - 4 AZR 603/89 - juris Rn. 16; 24.06.1998 - 4 AZR 300/97 - juris Rn. 55; Eylert/Kreuzberg-Kowalczyk ZfA 2019, 320, 340) sehr detailliert bewertet.
  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 339/17

    Auslegung von Tarifverträgen - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für

  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 437/17

    Alternative Klagehäufung - Wochenfeiertag - § 6.1 TVöD-K

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 502/14

    Eingruppierung einer Medizinisch-technischen Radiologieassistentin

  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 300/97

    Eingruppierung - Angestellte in einer Zahlstelle

  • BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 477/17

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09

    Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"

  • BAG, 17.01.1973 - 4 AZR 85/72

    Schriftgutverwaltung - Registraturtätigkeit - Schriftsätze - Akten - Fertigung

  • ArbG Karlsruhe, 29.11.2019 - 7 Ca 154/19

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Arbeitsvorgang - schwierige Tätigkeiten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2020 - 21 Sa 1109/19

    Eingruppierung - Servicegeschäftsstelle - schwierige Tätigkeit

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 379/15

    Eingruppierung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit - EntgeltordnungTV-L

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 191/04

    Eingruppierung - Betriebsprüfer

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Februar 2020 - 15 Sa 1261/19 - aufgehoben.
  • LAG Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 14 Sa 68/19

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Arbeitsvorgang

    Im Übrigen überzeugt der Einwand, die systematische Auslegung der einschlägigen tariflichen Normen lasse erkennen, dass die Tarifvertragsparteien übereinstimmend davon ausgegangen seien, dass sie schwierigen Tätigkeiten entsprechend den prozentualen Vorgaben der Entgeltgruppen vorliegen müssten (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 12. Februar 2020 - 15 Sa 1261/19 - Rn. 104 ff.), nach Auffassung der Kammer schon deshalb nicht, weil die Tarifvertragsparteien bei den Entgeltverhandlungen im März 2019 über diesen Punkt gerade kein Einvernehmen feststellen beziehungsweise erzielen konnten (vgl. Natter/Sänger ZTR 2019, 475).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2020 - 8 Sa 317/20

    Eingruppierung - Geschäftsstelle - Serviceeinheit - einheitlicher Arbeitsvorgang

    Ist ein einheitlicher Arbeitsvorgang Entgeltgruppen zuzuordnen, die wie in der Entgeltordnung Teil II Nr. 12 für die Tätigkeit einen bestimmten zeitlichen Anteil höherwertiger Einzeltätigkeiten erfordern, ist dieser für die Zuordnung entscheidend (so auch LAG Berlin-?Brandenburg, Urteil vom 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19 - juris, VI. 2., 3. der Entscheidungsgründe; Urteil vom 13.03.2020 - 2 Sa 1810/19 - n.n.v., II. 2 d) der Entscheidungsgründe).
  • LAG Hamm, 05.03.2020 - 17 Sa 1504/19
    Innerhalb des Arbeitsvorgangs reicht es aus, dass schwierige Tätigkeiten in einem rechtlich nicht ganz unerheblichen Ausmaß anfallen (entgegen LAG Berlin-Brandenburg 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19; 20.03.2020 - 15 Sa 1260/19).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2020 - 8 Sa 330/20

    Eingruppierung - Geschäftsstelle - Serviceeinheit - einheitlicher Arbeitsvorgang

    Ist ein einheitlicher Arbeitsvorgang Entgeltgruppen zuzuordnen, die wie in der Entgeltordnung Teil II Nr. 12 für die Tätigkeit einen bestimmten zeitlichen Anteil höherwertiger Einzeltätigkeiten erfordern, ist dieser für die Zuordnung entscheidend (so auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19 - juris, VI. 2., 3. der Entscheidungsgründe; Urteil vom 13.03.2020 - 2 Sa 1810/19 - n.n.v., II. 2 d) der Entscheidungsgründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 1 Sa 12/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer gerichtlichen Serviceeinheit

    Die in der Rechtsprechung teilweise verbreitete Tendenz, unter Berufung auf die durch die neuere Rechtsprechung hervorgerufene "Unwucht" im Tarifgefüge entgegen den tatsächlichen organisatorischen Gegebenheiten in den Verwaltungen kleinteilige Arbeitsvorgänge zu bilden (so etwa LAG Berlin-Brandenburg 12. Februar 2020 - 15 Sa 1261/19 - Rn. 104 ff), ist verfehlt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2020 - 8 Sa 332/20

    Eingruppierung - Mitarbeiterin Serviceeinheit - Geschäftsstelle Arbeitsgericht

    Ist ein einheitlicher Arbeitsvorgang Entgeltgruppen zuzuordnen, die wie in der Entgeltordnung Teil II Nr. 12 für die Tätigkeit einen bestimmten zeitlichen Anteil höherwertiger Einzeltätigkeiten erfordern, ist dieser für die Zuordnung entscheidend (so auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19 - juris, VI. 2., 3. der Entscheidungsgründe; Urteil vom 13.03.2020 - 2 Sa 1810/19 - n.n.v., II. 2 d) der Entscheidungsgründe).
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