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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2021 - 9 Sa 926/19   

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LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2021 - 9 Sa 926/19 (https://dejure.org/2021,9716)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.02.2021 - 9 Sa 926/19 (https://dejure.org/2021,9716)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Februar 2021 - 9 Sa 926/19 (https://dejure.org/2021,9716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsschutzklage; Allgemeiner Fortbestehensantrag; Klageerweiterung in der Berufungsinstanz; Streitgegenstand

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit von Klageerweiterungen im Berufungsverfahren; Neue Kündigungsschutzanträge als Klageerweiterung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit von Klageerweiterungen im Berufungsverfahren; Neue Kündigungsschutzanträge als Klageerweiterung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2021 - 9 Sa 926/19
    Danach ist eine Klageerweiterung in der Berufungsinstanz zulässig, wenn entweder der Gegner einwilligt oder das Gericht die Klageerweiterung für sachdienlich hält und diese auf Tatsachen gestützt ist, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung ohnehin zugrunde zu legen hat (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 -, BAGE 161, 198 -211, Rn. 18).

    Der gekündigte Arbeitnehmer wiederum hat es selbst in der Hand, ob er eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhebt oder in einem bereits im Berufungsverfahren befindlichen Rechtsstreit die Klage entsprechend erweitert und sich damit dem Risiko ihrer Unzulässigkeit aussetzt, sollten die Voraussetzungen des § 533 ZPO nicht erfüllt sein (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 -, BAGE 161, 198 -211, Rn. 22).

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 285/07

    Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2021 - 9 Sa 926/19
    Änderungen des Klageantrages im Sinne des § 264 ZPO sind nicht als Klageänderung anzusehen, § 533 ZPO bezieht sich nur auf Klageänderungen im Sinne des § 263 ZPO (BGH, Urteil vom 21. März 2018 - VIII ZR 68/17 -, BGHZ 218, 139 -162; Roth in: Stein/Jonas ZPO , 23. Aufl. § 264 Rn. 3; BAG, Urteil vom 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 -, Rn. 20, juris)).
  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2021 - 9 Sa 926/19
    Nimmt man dies mit der Klägerin an (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 27. Februar 2020 - 8 AZR 215/19 -, Rn. 92ff, juris), stellt sich über die betreffend die Kündigung vom 27. Januar 2018 zu prüfenden Voraussetzungen hinaus weiter die Frage, ob im Falle eines Betriebsübergangs im September 2020 von einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis zwischen der Klägerin und dem Beklagten ausgegangen werden kann.
  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2021 - 9 Sa 926/19
    Maßgeblich ist der gesamten historischen Lebensvorgang, auf den sich das Rechtsschutzbegehren der Klagepartei bezieht, unabhängig davon, ob einzelne Tatsachen dieses Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht (BGH, Urteil vom 12. März 2020 - I ZR 126/18 -, BGHZ 225, 59 -90, Rn. 26).
  • BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 787/16

    Streitgegenstand - Abfindungsanspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2021 - 9 Sa 926/19
    Der Streitgegenstand erfasst alle Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den die Klagepartei zur Stützung ihres Rechtsschutzbegehrens dem Gericht unterbreitet hat (BAG, Urteil vom 20. Februar 2018 - 1 AZR 787/16 -, Rn. 12, juris mwN.).
  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2021 - 9 Sa 926/19
    Diese Bestimmung wird ausgehend vom Regelungszweck des § 6 Satz 1 KSchG auch auf eine allgemeine Feststellungsklage, mit der sich eine Arbeitnehmerin gegen Beendigungstatbestände wendet, die von einem bereits gestellten punktuellen Antrag nicht erfasst sind, entsprechend angewendet (vgl. BAG, Urteil vom 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 -, BAGE 146, 161 -176, Rn. 36; ErfK/Kiel, 21. Aufl. 2021, KSchG § 6 Rn. 3).
  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 67/18

    Änderungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2021 - 9 Sa 926/19
    Ein solcher Antrag soll bis Ende der mündlichen Verhandlung bei vorliegenden weiteren Kündigungen in einen Antrag nach § 4 KSchG umgestellt werden (BAG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 2 AZR 67/18 -, BAGE 163, 24 -35, Rn. 34).
  • BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 68/17

    Hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags durch konkrete Bezeichnung des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2021 - 9 Sa 926/19
    Änderungen des Klageantrages im Sinne des § 264 ZPO sind nicht als Klageänderung anzusehen, § 533 ZPO bezieht sich nur auf Klageänderungen im Sinne des § 263 ZPO (BGH, Urteil vom 21. März 2018 - VIII ZR 68/17 -, BGHZ 218, 139 -162; Roth in: Stein/Jonas ZPO , 23. Aufl. § 264 Rn. 3; BAG, Urteil vom 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 -, Rn. 20, juris)).
  • BGH, 08.10.2019 - II ZR 94/17

    Auferlegen der Kosten des Rechtsstreits den Prozessbeteiligten nach dem am

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2021 - 9 Sa 926/19
    Die Klageerweiterung betreffend die Kündigung vom 10. September 2020 wurde nicht berücksichtigt, da insoweit ausdrücklich keine Streitverkündung und im Übrigen auch kein Beitritt erfolgt ist, d.h. keine Kosten der Nebenintervention verursacht wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Oktober 2019 - II ZR 94/17 -, Rn. 11, juris).
  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2021 - 9 Sa 926/19
    Der Streitgegenstand ändert sich dementsprechend iSv. § 263 ZPO , wenn der gestellte Antrag oder - bei äußerlich unverändertem Antrag - der ihm zugrunde liegende Lebenssachverhalt ein anderer geworden ist (BAG, Urteil vom 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 -, Rn. 16, juris mwN.).
  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 633/15

    Unzulässige Berufung - Berufungsbegründung

  • BAG, 16.12.2021 - 6 AZR 154/21

    Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Februar 2021 - 9 Sa 926/19 - im Kostenpunkt hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz und insoweit aufgehoben, als die Berufung hinsichtlich des Kündigungsschutzantrags die Kündigung vom 10. September 2020 betreffend zurückgewiesen wurde.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2021 - 24 Sa 2016/19

    Allgemeiner Feststellungsantrag - Klageerweiterung in der Berufungsinstanz -

    Wie die Kammer 9 des Landesarbeitsgerichts in ihrem Urteil vom 22. Januar 2021 (9 Sa 926/19) zu einer identischen Konstellation in einem Parallelverfahren bereits ausgeführt hat, handelt sich um Klageänderungen im Sinne des § 533 ZPO (2.1).

    Er mag insoweit einer Wirksamkeit einer späteren Kündigung nach § 4 KSchG bzw. der Berufung hierauf während der Rechtshängigkeit dieses Antrages entgegenstehen, führt aber nicht dazu, dass nach Abschluss der ersten Instanz ausgesprochene Kündigungen von vornherein als Gegenstand des Berufungsverfahrens anzusehen sind (so schon LAG Berlin -Brandenburg vom 22 Januar 2021 9 Sa 926/19).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - 7 Sa 497/19

    Allgemeiner Feststellungsantrag - Folgekündigung - Klageerweiterung in der

    Wie die Kammer 9 des Landesarbeitsgerichts in ihrem Urteil vom 22. Januar 2021 (9 Sa 926/19) zu einer identischen Konstellation in einem Parallelverfahren bereits ausgeführt hat, handelt sich um Klageänderungen im Sinne des § 533 ZPO (2.1).

    Er mag insoweit einer Wirksamkeit einer späteren Kündigung nach § 4 KSchG bzw. der Berufung hierauf während der Rechtshängigkeit dieses Antrages entgegenstehen, führt aber nicht dazu, dass nach Abschluss der ersten Instanz ausgesprochene Kündigungen von vornherein als Gegenstand des Berufungsverfahrens anzusehen sind (so schon LAG Berlin -Brandenburg vom 22 Januar 2021 - 9 Sa 926/19).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.04.2021 - 14 Sa 943/19

    Zulässigkeit der Klageänderung in der Berufungsinstanz; Neue

    Die erkennende Kammer hat sich überwiegend den Ausführungen der Kammern 9 und 24 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in Urteilen in Parallelfällen ( 9 Sa 926/19, Urteil vom 12.02.2021 und 24 Sa 2016/19, Schlussurteil vom 30.03.2021) angeschlossen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.04.2021 - 14 Sa 516/19

    Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff im Zivilprozess; Merkmale einer

    Die erkennende Kammer hat sich überwiegend den Ausführungen der Kammern 9 und 24 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in Urteilen in Parallelfällen ( 9 Sa 926/19, Urteil vom 12.02.2021 und 24 Sa 2016/19, Schlussurteil vom 30.03.2021) angeschlossen.
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