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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2014 - 23 Sa 1807/13   

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https://dejure.org/2014,22805
LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2014 - 23 Sa 1807/13 (https://dejure.org/2014,22805)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.03.2014 - 23 Sa 1807/13 (https://dejure.org/2014,22805)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. März 2014 - 23 Sa 1807/13 (https://dejure.org/2014,22805)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 06.12.2012 - C-152/11

    Ein Sozialplan darf eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2014 - 23 Sa 1807/13
    Er hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 6.12.2012 (C-152/11) die Auffassung vertreten, dass die Abfindungsbeschränkung eine unzulässige Ungleichbehandlung behinderter Arbeitnehmer darstellt.

    Zwar habe der Europäische Gerichtshof am 6.12.2012 (C-152/11) entschieden, dass Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie einer Regelung entgegensteht, die bei der Berechnung einer Abfindung auf die Möglichkeit einer vorzeitigen Altersrente wegen einer Behinderung abstellt.

    Sie stehen Regelungen in Sozialplänen nicht entgegen, die eine Reduzierung von Abfindungen bei rentennahen Arbeitnehmern vorsehen (vgl. EuGH Urteil vom 6.12.2012 - C - 152/11 - in NZA 2012, 1435).

    1.3.2.2.2 Die Entscheidung des EuGH vom 6.6.2012 (C-152/11, a.a.O.) führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07

    Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2014 - 23 Sa 1807/13
    Die Regelung stimme mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.11.2008 (1 AZR 475/07) überein, die eine Leistungsreduzierung wegen der Möglichkeit der Inanspruchnahme vorgezogenen Altersruhegeldes nicht als behindertendiskriminierend angesehen habe.

    1.3.2.2.1 Das Bundesarbeitsgericht ist in seinem Urteil vom 11.11.2008 (- 1 AZR 475/07 - in AP Nr. 196 zu § 112 BetrVG) unter Zugrundelegung des seinerzeit einschlägigen § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB IX (a.F.) und unter Berücksichtigung der insoweit bereits zum 2.12.2003 umzusetzenden Richtlinie 2000/78/EG zu dem Ergebnis gekommen, dass eine unzulässige mittelbare Benachteiligung nicht anzunehmen ist, wenn die Maßnahme durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt ist, und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind.

  • BAG, 23.04.2013 - 1 AZR 916/11

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters - Benachteiligung von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2014 - 23 Sa 1807/13
    Sind sie erfüllt, ist auch der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt (vgl. BAG Urteil vom 23.4.2013 - 1 AZR 916/11 - In NZA 2013, 2619).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 10 Satz 1 und 3 Nummer 6 gleichermaßen anwendbar ist, wenn die betroffenen Arbeitnehmer zwar nicht unmittelbar nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I rentenberechtigt sind, die im Sozialplan enthaltenen Entschädigungen aber ausreichend bemessen sind, um die wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen, die sie in der Zeit nach der Erfüllung ihres Arbeitslosengeldanspruchs bis zum frühestmöglichen Bezug einer Altersrente erleiden (vgl. BAG Urteil vom 23.4.2013 - 1 AZR 916/11 - in NZA 2013, 980).

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11

    Einstellung tariflicher Leistung bei Rentenberechtigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2014 - 23 Sa 1807/13
    Hieran hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 6.10.2011 zum Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31.8.1071 (- 6 AZN 815/11 - in NZA 2011, 1431) festgehalten.
  • BAG, 20.01.2009 - 1 AZR 740/07

    Sozialplanabfindung bei rentennahen Jahrgängen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2014 - 23 Sa 1807/13
    Bei der ihr zugrunde liegenden typisierenden Beurteilung handelt es sich um eine den Betriebsparteien im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums zustehende tatsächliche Einschätzung (vgl. BAG Beschluss vom 20.1.2009 - 1 AZR 740/07 - in NZA 2009, 495).
  • LAG Hessen, 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14

    Die Regelung in einer Dienstvereinbarung und einem auf ihr beruhenden

    Dies ist mit Art. 2 Abs. 2 RL 2000/78/EG nicht zu vereinbaren (vgl. EuGH 6.12.2012 - C - 152/11 - NZA 2012, 1435, anders im Ergebnis LAG Berlin-Brandenburg 12.03.2014 - 23 Sa 1807/13 - Juris).

    Dies ist hier der Fall, da § 16 Abs. 3 letzter Halbsatz der Dienstvereinbarung direkt an das Merkmal der Schwerbehinderung anknüpft, wenn er Rechtsfolgen bezogen auf die Möglichkeit der abschlagsfreien Rente wegen Schwerbehinderung regelt (ebenfalls eine unmittelbare Benachteiligung in den Fällen annehmend, in denen an die frühere Möglichkeit des Rentenbezugs wegen eines verpönten Merkmals angeknüpft wird: BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - a. a. O.; LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 LAGE § 112 BetrVG 2001 Nr. 9, in vergleichbaren Fällen eine mittelbare Diskriminierung annehmend BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/09 - BAGE 137, 136; LAG Berlin;Brandenburg, 12. März 2014 - 23 Sa 1807/13 - Juris) .

    Andernfalls würde sich die gesetzliche Kompensation für besondere Erschwernisse, denen Schwerbehinderte ausgesetzt sind, an anderer Stelle zu ihren Lasten auswirken (LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 - a. a. O.; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - a. a. O.; a. A. LAG Berlin;Brandenburg 12. März 2014 - 23 Sa 1807/13 - Juris) .

    Das Urteil weicht entscheidungserheblich von der des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Oktober 2010 (- 6 AZN 815/11 - NZA 2011, 1431 [BAG 06.10.2011 - 6 AZN 815/11] ) und von der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 12. März 2014 (-23 Sa 1807/13 - Juris) ab.

  • LAG Hamm, 28.03.2017 - 14 Sa 312/16

    Vorgezogene Altersrente; Behinderung; Überbrückungsbeihilfe; Rentenberechtigung;

    Ebenso sei eine Regelung in einer Dienstvereinbarung und in einem auf ihr beruhenden Auflösungsvertrag unwirksam, wonach das einem freiwillig ausscheidenden Arbeitnehmer gewährte Übergangsgeld bis zum Beginn der Regelaltersgrenze (Vollendung des 65. Lebensjahres), längstens jedoch bis zum Erreichen einer ungekürzten Altersrente und damit schwerbehinderten Arbeitnehmern kürzer gezahlt wird als nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern (vgl. hierzu Hess. LAG 4. September 2015 - 14 Sa 1288/14 - Rn. 53 ff.; a. A. LAG Berlin-Brandenburg 12. März 2014 - 23 Sa 1807/13 - Rn. 39 f.).
  • ArbG Bochum, 29.09.2015 - 2 Ca 752/15

    Berechnung einer Sozialplanabfindung; Wirksamkeit eines Sozialplans bei

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob ein Sozialplan oder ein Sozialtarifvertrag jeweils verschiedene Berechnungsmethoden für schwerbehinderte und nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer vorsieht oder eine einheitliche Berechnungsmethode, die aber zu einer Benachteiligung von Schwerbehinderten führt, da im Ergebnis in beiden Fällen eine Benachteiligung erfolgt (a. A. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.03.2014 - 23 Sa 1807/13 -, juris, Rn. 40).
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