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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 7 SHa 533/18   

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LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 7 SHa 533/18 (https://dejure.org/2018,17310)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.06.2018 - 7 SHa 533/18 (https://dejure.org/2018,17310)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2018 - 7 SHa 533/18 (https://dejure.org/2018,17310)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei internationaler Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit gegenüber allen Beklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei internationaler Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit gegenüber allen Beklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2018, 662
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.05.2008 - X ARZ 98/08

    Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung im Streitgenossenprozess

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 7 SHa 533/18
    Denn auch wenn ein gemeinsamer (besonderer) Gerichtsstand bestehen sollte, kann eine Zuständigkeitsbestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 1 ZPO getroffen werden, sofern das mit der Sache befasste Gericht das Bestehen eines gemeinsamen Gerichtsstands mit nachvollziehbaren Gründen in Frage stellt oder sich der gemeinsame Gerichtsstand nicht zuverlässig feststellen lässt (vgl. hierzu BGH 20.Mai 2008 - X ARZ 98/08 - Rn. 11- juris; 17. September 2013 - X AZR 423/13 - Rn 7 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 27.02.2018 - 6 SHa 140/18 : LAG Berlin-Brandenburg 26. März 2018 - 3 SHa 225/18).

    2.4.1 Bei der Bestimmung des Gerichtes besteht ein Auswahlermessen Die Bestimmung hat nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und unter Berücksichtigung der Prozesswirtschaftlichkeit zu erfolgen (BGH 20. Mai 2008 - X ARZ 98/08 - Rn. 20; BeckOK ZPO/Toussaint ZPO § 36 Rn. 23) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 6 SHa 140/18

    Arbeitsort eines Piloten - Fluggesellschaft mit Sitz im europäischen Ausland -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 7 SHa 533/18
    Denn auch wenn ein gemeinsamer (besonderer) Gerichtsstand bestehen sollte, kann eine Zuständigkeitsbestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 1 ZPO getroffen werden, sofern das mit der Sache befasste Gericht das Bestehen eines gemeinsamen Gerichtsstands mit nachvollziehbaren Gründen in Frage stellt oder sich der gemeinsame Gerichtsstand nicht zuverlässig feststellen lässt (vgl. hierzu BGH 20.Mai 2008 - X ARZ 98/08 - Rn. 11- juris; 17. September 2013 - X AZR 423/13 - Rn 7 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 27.02.2018 - 6 SHa 140/18 : LAG Berlin-Brandenburg 26. März 2018 - 3 SHa 225/18).

    Bei dieser Sachlage kann unter Beachtung des Zwecks des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO das zuständige Arbeitsgericht bestimmt werden (so schon LAG Berlin-Brandenburg 27.02.2018 - 6 SHa 140/18 : LAG Berlin-Brandenburg 26. März 2018 - 3 SHa 225/18) .

  • BAG, 25.04.1996 - 5 AS 1/96

    Gerichtsstandbestimmung bei Streit über das Vorliegen eines Betriebsübergangs

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 7 SHa 533/18
    Für die Annahme einer Streitgenossenschaft reicht es aus, wenn der Kläger in einem Kündigungsschutzprozess die Unwirksamkeit einer Kündigung gegenüber dem einen Beklagten und die Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses gegenüber einem anderen Beklagten geltend macht ( BAG 25.04.1996 - 5 AS 1/96- juris).

    Für die Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO genügt die einfache Streitgenossenschaft (vgl. BAG 25. April 1996 - 5 AS 1/96 - zu II der Gründe), die - wie oben bereits ausgeführt - für den vorliegenden Rechtsstreit zu bejahen ist.

  • BayObLG, 20.02.2003 - 1Z AR 160/02

    Bestimmung der Zuständigkeit - internationale Zuständigkeit der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 7 SHa 533/18
    Von daher ist es gerechtfertigt, dass das bestimmende Gericht nur prüft, ob - ausgehend von den Behauptungen des Antragstellers - die internationale Zuständigkeit schlüssig vorgetragen ist (BayObLG - Beschluss vom 20. Februar 2003 - 1Z AR 160/02 -, RIW 2003 387; Zöller/Vollkommer, ZPO 32. Aufl. § 36 Rz. 18).

    Die Entscheidung darüber, ob die internationale Zuständigkeit tatsächlich gegeben ist, muss im Ergebnis dem so dann bestimmten Gericht der Hauptsache vorbehalten bleiben; sie wird durch die Entscheidung über die Bestimmung des zuständigen Gerichts nicht präjudiziert (BayObLG - Beschluss vom 20. Februar 2003 - 1Z AR 160/02 -, RIW 2003 387).

  • EuGH, 14.09.2017 - C-168/16

    Mitglieder des Flugpersonals können in Rechtsstreitigkeiten über ihre

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 7 SHa 533/18
    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.12.2012 - 2 AZR 481/11, in dem das Bundesarbeitsgericht anders als noch in seinem Urteil vom 21.07.2009 - 9 AZR 377/08 die Heimatbasis als gewöhnlichen Arbeitsort herangezogen hat, bezog sich ebenso wie die Entscheidung des EuGH vom 14.09.2017 - C-168/16 und C-169/16 auf die Vorschriften der EGV 44/2001.
  • BGH, 06.05.2013 - X ARZ 65/13

    Zuständigkeitsbestimmung bei Streitgenossen mit unterschiedlichen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 7 SHa 533/18
    Im Rahmen der EuGVVO ist dieses Ermessen auf die dort vorgesehenen Gerichtsstände eingeschränkt (BGH 6. Mai 2013 - X ARZ 65/13 - Rn 18 - juris) .
  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 481/11

    Internationale Zuständigkeit - gewöhnlicher Arbeitsort -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 7 SHa 533/18
    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.12.2012 - 2 AZR 481/11, in dem das Bundesarbeitsgericht anders als noch in seinem Urteil vom 21.07.2009 - 9 AZR 377/08 die Heimatbasis als gewöhnlichen Arbeitsort herangezogen hat, bezog sich ebenso wie die Entscheidung des EuGH vom 14.09.2017 - C-168/16 und C-169/16 auf die Vorschriften der EGV 44/2001.
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 377/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 7 SHa 533/18
    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.12.2012 - 2 AZR 481/11, in dem das Bundesarbeitsgericht anders als noch in seinem Urteil vom 21.07.2009 - 9 AZR 377/08 die Heimatbasis als gewöhnlichen Arbeitsort herangezogen hat, bezog sich ebenso wie die Entscheidung des EuGH vom 14.09.2017 - C-168/16 und C-169/16 auf die Vorschriften der EGV 44/2001.
  • BGH, 17.09.1980 - IVb ARZ 557/80

    Zuständiges Gericht in Fällen mit Auslandsberührung - Anfechtung der Ehelichkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 7 SHa 533/18
    2.1 Die für die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bei Auslandsbezug erforderliche internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegenüber sämtlichen Beklagten (BGH 11. Juli 1990 - XII ARZ 28/90 - FamRZ 1990, 1224/1225 vom 17.09.1980 - IV b ARZ 557/80 - NJW 1980, 2646; Zöller/Vollkommer Rn. 15) war im Rahmen des Bestimmungsverfahrens zu bejahen.
  • BAG, 02.07.2014 - 10 AS 3/14

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 7 SHa 533/18
    Es handelt sich hier um einen Streit über die örtliche Zuständigkeit innerhalb des beschrittenen Rechtswegs, so dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach § 36 Abs. 2 ZPO das Landesarbeitsgericht für die Entscheidung zuständig ist, zu dessen Bezirk das zuerst mit der Sache befasste Gericht gehört (vgl. BAG 2. Juli 2014 - 10 AS 3/14 - Rn. 4).
  • BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13

    Gerichtsstandsbestimmung bei Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des

  • BGH, 17.09.2013 - X ARZ 423/13

    Bestimmung des zuständigen Prozessgerichts nach vorausgegangenem Mahnverfahren

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 253/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz - Administrator

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 306/08

    Internationale Zuständigkeit - Hochseefähre

  • BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 28/90

    Gerichtsstandsbestimmung bei Auslandsberührung

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